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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Mieter darf sich trotzdem auf wohnwertmindernde Merkmale berufen
Modernisierung abgelehnt
GE 23/2022, S. 1242 - Für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen einer Mieterhöhung ist grundsätzlich auf die tatsächliche Ausstattung der Wohnung abzustellen (LG Berlin GE 2020, 1250). Es ist dem Mieter dabei nicht verwehrt, sich auf ein wohnwertminderndes Merkmal zu berufen, auch wenn der Vermieter dies vorher im Zuge einer Modernisierung beseitigen wollte, die vom Mieter jedoch abgelehnt wurde (hier: WC ohne Lüftungsmöglichkeit).
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 2/23 - 1./2. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 2/23 - 1./2. Kalenderwoche
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Spätere Erhöhung bleibt wirksam
Mietpreisbremse und Indexmiete
GE 23/2022, S. 1239 - Nach § 557b BGB ist die Mietpreisbremse nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden. Spätere Erhöhungen sind jedoch wirksam.
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Vor einer fristlosen Kündigung ist in einigen Fällen eine vorherige Unterlassungsklage nötig
Gesamte Wohnung jahrelang untervermietet
GE 23/2022, S. 1239 - Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung der Wohnung kann eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB und eine fristgerechte Kündigung wegen erheblicher Pflichtverletzung begründen. In Sonderfällen muss nicht nur eine Abmahnung, sondern zusätzlich auch eine erfolgreiche Klage auf Unterlassung vorausgehen.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 1/23 - 51./52. Kalenderwoche
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Basiszinssatz
gemäß § 247 Absatz 1 BGB
GE 1/23 - ab 1.1.2023
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Weihnachtsferien
im Grundeigentum-Verlag
Wir schließen am Donnerstag, 22. Dezember 2022 um 14 Uhr, und sind ab 2. Januar 2023 wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023.
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Bei Änderung der Geschäftsgrundlage nicht bindend
Verzicht auf Räumungsschutzanträge
GE 22/2022, S. 1183 - Vielfach wird vertreten, dass ein Verzicht auf Räumungsschutzanträge im Vergleich auch bei unvorhergesehen späteren Umständen bindend ist (LG München, ZMR 2009, 371). Der Bundesgerichtshof ist wohl anderer Meinung.
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Kündigung wegen eines Notstromaggregats auf dem Balkon
Nur nach vorheriger Abmahnung
GE 22/2022, S. 1181 - Das unbefugte Betreiben eines Notstromaggregates durch einen Mieter auf dem Balkon ist zwar eine Pflichtverletzung, rechtfertigt eine fristlose Kündigung jedoch nur nach vorheriger Abmahnung; auch für eine fristgerechte Kündigung wäre eine besondere Schwere der Pflichtverletzung darzulegen.
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