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Erfolglose Ermittlungen zum Rechtsnachfolger des verstorbenen Eigentümers eines Nachbargrundstücks
Vom Grundbuchamt zu Recht abgelehnt
25.09.2023 GE 16/2023, S. 779 - Der Eigentümer eines Grundstücks ist grundsätzlich nicht zur Beschwerde berechtigt, wenn das Grundbuchamt auf seine Anregung die Einleitung von – weiteren – Ermittlungen zum Rechtsnachfolger des verstorbenen Eigentümers eines Nachbargrundstücks ablehnt. Allein der Wunsch des Anregenden, das Nachbargrundstück zu erwerben, begründet kein Beschwerderecht.
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Brückentag
22.09.2023 - Der Verlag bleibt am 2. Oktober 2023 geschlossen.
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Digital-Abonnement DAS GRUNDEIGENTUM
Da geht doch sicher noch mehr ...
22.09.2023 - 806 Abonnenten nutzen zur Zeit die digitale Ausgabe der Zeitschrift DAS
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Bei ausreichend Platz kein Kündigungsgrund
Kinderwagen im Treppenhaus
22.09.2023 GE 16/2023, S. 779 - Gemeinschaftseinrichtungen wie Hausflur und Treppenhaus darf der Mieter mitbenutzen, soweit er andere nicht stört. Einen Kinderwagen (oder einen Rollstuhl) muss er nicht unbedingt mit in die Wohnung nehmen.
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Wer darf beauftragt werden: Rechtsanwalt am Ort der Gemeinschaft oder am Sitz des Verwalters?
Prozesskostenerstattung von Reisekosten eines auswärtigen Bevollmächtigten
20.09.2023 GE 15/2023, S. 734 - Auch ein gewerbsmäßiger WEG-Verwalter steht nicht einem Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung gleich, dem es zuzumuten ist, einen Rechtsanwalt am Ort des Prozessgerichts zu beauftragen und diesen sachkundig zu informieren. Hierfür wäre zumindest erforderlich, dass er über entsprechende Rechtskenntnisse verfügt und Rechtsstreitigkeiten selbst abarbeitet, was bei Verwaltern üblicherweise nicht der Fall ist. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf deshalb einen Rechtsanwalt am auswärtigen Sitz ihres Verwalters beauftragen lassen; insoweit diesem Rechtsanwalt entstehende Reisekosten zum Gerichtstermin sind notwendige Kosten des Rechtsstreits.
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Mieter drohte Nachbarin mit „Abstechen und Zerstückeln“
Fristlose Kündigung ohne Abmahnung
18.09.2023 GE 15/2023, S. 730 - Nicht nur in sozialen Netzwerken wird der Ton rauer; eine ernsthafte Störung des Hausfriedens muss nicht hingenommen werden, weswegen ein Mieter ausziehen musste, der einer Nachbarin anlässlich einer Auseinandersetzung damit gedroht hatte, sie „abzustechen“.
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Bezugnahme auf Kostenschätzung in der Ankündigung reicht aus
Erläuterung der Mod-Mieterhöhung
14.09.2023 GE 15/2023, S. 728 - Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Mieterhöhung nach Modernisierung formell wirksam, wenn sie plausibel ist und dem Mieter eine Nachprüfung ermöglicht. Es reicht deshalb aus, wenn auf das Ankündigungsschreiben Bezug genommen wird, das die erforderlichen Angaben enthält, auch wenn es sich nur um Kostenschätzung handelt, weil der Vermieter damit erklärt, jedenfalls seien nicht geringere Kosten als angekündigt entstanden.
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Treuwidrige Berufung auf Zustellungsformalien
Kündigung mit elektronischer Signatur
12.09.2023 GE 15/2023, S. 729 - Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses muss schriftlich erfolgen; geschieht das durch Schriftsatz in Form eines elektronischen Dokuments, ist ein Ausdruck für die in Papierform geführten Akten zu fertigen, der Formalien einhalten muss. Wird dem Mieter eine unbeglaubigte Kopie zugestellt, kann die Berufung darauf treuwidrig sein.
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Kosten der Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum
Fenster, Balkontüren, Rollläden, Wohnungseingangstüren und Kellertüren
04.09.2023 GE 14/2023, S. 679 - Nach der WEG-Reform besteht eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer dahin, dass auch Instandsetzungskosten hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums im Bereich der Sondereigentümer (hier: zur Sondereigentumseinheit zählende Fenster, Balkontüren, Rollläden, Wohnungseingangstüren und Kellertüren) jeweils diesen aufzuerlegen sind.
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Modernisierungsmieterhöhung nicht ohne Kenntnis der Gesamtkosten
Fehleinschätzung des Instandhaltungsanteils ist kein Formmangel
01.09.2023 GE 14/2023, S. 676 - Eine Modernisierungsmieterhöhung ist nicht formell unwirksam, wenn der Vermieter fehlerhaft keinen Abzug fiktiver Instandhaltungskosten vornimmt. Eine formelle Unwirksamkeit folgt aber daraus, dass die Modernisierung zum Zeitpunkt der Mieterhöhung noch nicht abgeschlossen ist und die Gesamtkosten der Maßnahme (noch) nicht bekannt sind. Die Erklärung ist dann nichtig und eine Heilung nicht möglich.
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