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Mietminderung wegen defekter Tür zur Dusche
Was Mieter erwarten dürfen
GE 24/2024, S. 1227 - Nach der Verkehrsanschauung darf ein Mieter eine Dusche erwarten, bei der nicht bei jedem Duschvorgang erhebliche Mengen an Wasser ins Badezimmer und auf bzw. in den Fußboden laufen.
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Dübellöcher in Fliesen und Entfernung von Fußbodenleisten
Immer wieder bei Rückgabe
GE 24/2024, S. 1227 - Das Durchbohren der Wandfliesen ist – anders als das Anbringen von Dübellöchern im Allgemeinen –, vom Vermieter nur dann hinzunehmen, wenn die Platzierung des Bohrlochs in den Fliesenfugen nicht möglich gewesen wäre. Das Entfernen von Fußleisten in der Wohnung begründet einen Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache.
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Mieter muss auch merkliche Einschnitte bei Größe, Qualität und Höhe des Mietpreises hinnehmen
Eigenbedarfskündigung und angemessener Ersatzwohnraum
GE 24/2024, S. 1225 - Für die formelle Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung genügt es, wenn die privilegierte Bedarfsperson namentlich genannt wird; der namentlichen Nennung eines mit einziehenden Lebensgefährten bedarf es nicht. Widerspricht der Mieter und beruft sich als Härtegrund auf fehlenden angemessenen Ersatzwohnraum, dringt er nicht mit der Begründung durch, dass angebotene Ersatzwohnungen hinsichtlich der Größe, des Zuschnitts, der Qualität und des Mietpreises seiner bisherigen Wohnung nicht vollständig entsprechen, denn gewisse, auch merkliche Einschnitte sind ihm zuzumuten. Ebenso muss er intensive, aber vergebliche Bemühungen um Ersatzwohnraum nachweisen.
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Erbbauberechtigter vernachlässigte Instandhaltung
Fortdauernde Vertragspflichtverletzung
GE 23/2024, S. 1179 - Bei dem Verstoß des Erbbauberechtigten gegen die ihn nach dem Erbbaurechtsvertrag treffende Verpflichtung, das von ihm errichtete Bauwerk in einem guten baulichen Zustand zu halten und die erforderlichen Reparaturen und Erneuerungen auf eigene Kosten vorzunehmen, handelt es sich um eine fortdauernde Vertragswidrigkeit; die Verjährungsfrist für den Anspruch des Grundstückseigentümers auf Vornahme der jeweils erforderlichen Maßnahmen beginnt daher nicht zu laufen, solange der Verstoß andauert.
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Kein Indiz für kurzfristige Gebrauchsüberlassung
Anmietung zu Studienzwecken
GE 23/2024, S. 1175 - Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch erfreuen sich großer Beliebtheit, weil für solche Mietverhältnisse deutlich weniger Mieterschutzvorschriften gelten. Beispielsweise gilt die Mietpreisbremse nicht. Die Rechtsprechung – vor allem die Berliner – engt den Anwendungsbereich dieser Vorschrift (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) erheblich ein. Ob eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch vorliegt, hängt neben dem zeitlichen Moment (Kurzfristigkeit) maßgeblich vom vereinbarten Vertragszweck ab. Der bloße Wunsch des Vermieters, ein Mietverhältnis kurz zu begrenzen, kann als echter Zeitmietvertrag (§ 575 BGB) verwirklicht werden, der nur in engen Grenzen zulässig ist.
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Erwerber können den Bauträger mit Erfolg auf Fertigstellung verklagen
Steckengebliebene Eigentumswohnung
GE 22/2024, S. 1128 - Stellt ein Bauträger eine in Eigentumswohnungen aufgeteilte Wohnanlage nicht fertig, können ihn die Erwerber der Wohnungen auf Fertigstellung in Anspruch nehmen. Dafür genügt es, wenn die Fertigstellung durch Bezugnahme auf die Vertragsbestandteile, insbesondere die Baubeschreibung und die Teilungserklärung, verlangt wird. Der aktuelle Bautenstand muss nicht vorgetragen werden. Die Klage muss nicht zwingend sämtliche noch fehlende Bauleistungen umfassen.
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Keine materielle Einwendung im Vollstreckungsverfahren
Verurteilung zur Mangelbeseitigung
GE 22/2024, S. 1131 - Wenn der Schuldner zur Vornahme einer vertretbaren Handlung
verurteilt wurde – hier der Vermieter zur Durchführung einer
Mängelbeseitigung –, kann der Mieter als Gläubiger sich
ermächtigen lassen, die Handlung selbst vorzunehmen.
Materielle Einwendungen des Schuldners sind grundsätzlich
unzulässig.
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Grenzabstand für stark wachsende Bäume
Maßgeblich ist die Wuchshöhe
GE 22/2024, S. 1130 - Nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW muss für stark wachsende
Bäume ein größerer Grenzabstand eingehalten werden als bei
anderen Bäumen. Trompetenbäume gehören nicht dazu.
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Besenreinigung bei Rückgabe der Mietsache: Klausel in Formularmietvertrag unwirksam?
Exzentrische amtsrichterliche Auslegung einer Vertragsklausel
GE 22/2024, S. 1129 - Bei der durch Formularmietvertrag übertragenen Verpflichtung des Mieters zur Grundreinigung der Wohnung vor Rückgabe handelt es sich um eine unwirksame Endrenovierungs- und Instandhaltungsklausel.
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