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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Relative Unwirksamkeit bei vorläufiger behördlicher Untersagung im künftigen Milieuschutzgebiet
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
GE 6/2025, S. 276 - Vollzieht das Grundbuchamt auf Antrag des Eigentümers eine Teilungserklärung im Grundbuch, nachdem die Behörde dem Eigentümer die Aufteilung gemäß § 172 Abs. 1 BauGB vorläufig untersagt hatte, ist die Aufteilung gegenüber der Behörde relativ unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde die Untersagungsverfügung vor Anlegung der Wohnungsgrundbuchblätter aufgehoben hatte, aber zuvor eine das Grundstück betreffende Milieuschutzverordnung in Kraft getreten ist.
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Dübelloch an Dübelloch: Was muss der Vermieter hinnehmen und wie lässt es sich vielleicht vermeiden?
Rückgabe der wie ein Schweizer Käse durchlöcherten Mietsache
GE 8/2025, S. 376 - Das gehört zum Vermieteralltag: Der Mieter gibt die Wohnung zurück und der Vermieter entdeckt bei der Besichtigung Wände, die von einer Unzahl von Dübellöchern übersät sind, zum Teil mehr oder weniger gut, schlecht oder gar nicht verschlossen. Was kann er tun? Was ist Mietersache? Der Mieter stellt sich auf den Standpunkt: Das Setzen von Dübeln gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, er müsse die Löcher nicht einmal verschließen. Der Vermieter sieht in der Vielzahl der Löcher, insbesondere angesichts durchbohrter Fliesen, eher eine Sachbeschädigung, auch weil man Dübel heutzutage durch Klebemontagen vermeiden könne. Die von der Rechtsprechung entwickelten Lösungen sind bunt und zum Teil widersprüchlich. Der folgende Beitrag versucht, Klarheit zu bringen.
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Kleingedrucktes Augenpulver reicht nicht: Verstehen setzt zunächst einmal die Lesbarkeit des Textes voraus
Mieterhöhungserklärung nach einer durchgeführten Modernisierung
GE 6/2025, S. 273 - Arbeiten mit dem Computer kann zur Falle werden. Angesichts der erheblichen Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen nach einer Modernisierung gerät – man will ja auch keine Berge von Papier produzieren – manch einer in die Versuchung, für Ausdrucke eine möglichst kleine Schrift zu benutzen und scheitert dann: Denn wird eine Mieterhöhungserklärung in einer Schriftgröße von 4 bis 5 Punkt abgegeben und das Schriftbild auch nicht durch eine besondere Schärfe des Druckbildes ausgeglichen, ist sie bereits formal unwirksam, weil es an einer ausreichenden Lesbarkeit fehlt, so das LG Darmstadt.
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Ein Vergleich mit dem Vormieter ist auch für den Nachmieter bindend
Mietpreisbremse und Vormiete
GE 6/2025, S. 271 - Der Vermieter darf bei Neuabschluss eines Mietvertrages die Vormiete verlangen, auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete erheblich überschritten wird. Die Vormiete muss allerdings rechtlich geschuldet sein, was für jede Einigung während des Mietverhältnisses über die Miethöhe gilt.
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Versammlung der Wohnungseigentümer: Ladung durch einen nicht ermächtigten Wohnungseigentümer
Sind die gefassten Beschlüsse nichtig oder nur anfechtbar?
GE 5/2025, S. 222 - Nach § 24 Abs. 1 WEG ist die Versammlung (wenigstens) einmal im Jahr von der Verwaltung einzuberufen (die Wohnungseigentümer können etwas anderes bestimmen). Subsidiär kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, dessen Vertreter oder ein durch Beschluss ermächtigter Wohnungseigentümer handeln (§ 24 Abs. 3 WEG). Was aber gilt, wenn ein Wohnungseigentümer lädt, der nicht ermächtigt ist?
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Gerichtsvollzieher muss keine Ermittlungen bei Nachbarn anstellen
Schuldners Aufenthaltsort unbekannt
GE 5/2025, S. 220 - Das AG Wuppertal (JBüro 2019, 660) hatte den Gerichtsvollzieher für verpflichtet gehalten, auch bei Wohnungsnachbarn des Schuldners Ermittlungen zu dessen Aufenthaltsort durchzuführen. Das Amtsgericht München hält das für einen Verstoß gegen den Datenschutz.
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Die Einsicht in Zahlungsbelege muss konkret verlangt werden
Betriebskostenabrechnung
GE 5/2025, S. 219 - Der Bundesgerichtshof (GE 2021, 113) hatte entschieden, dass das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung sich auch auf die Zahlungsbelege erstreckt. Verlangt er allerdings nur Belegeinsicht, müssen die Zahlungsbelege nicht vorgelegt werden – so das Amtsgericht Remscheid.
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Unverschuldete Beschädigungen der Mietsache
Mieterin fiel in Ohnmacht und gegen Tür
GE 5/2025, S. 218 - Beschädigungen der Mietsache infolge vertragswidrigen Handelns hat ein Mieter gemäß §§ 280 Abs. 1, 538 BGB auch dann zu vertreten, wenn ihn daran kein Verschulden trifft (hier: Hineinfallen in eine Glastür infolge unvorhersehbarer Ohnmacht).
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Unwirksame Vereinbarung einer Indexmiete
Am falschen Ort und gut versteckt
GE 5/2025, S. 216 - Die Vereinbarung einer Indexmiete an einer überraschenden Stelle im Mietvertrag – hier: nicht im Rahmen der Regelungen über Miete und Nebenkosten, sondern unter „sonstige Vereinbarungen“ – ist als überraschende und gegen das Transparenzgebot verstoßende Klausel selbst dann unwirksam, wenn sie im Mietvertrag als letzte Vereinbarung unmittelbar vor den Unterschriften der Vertragsparteien steht. Der bloße Verweis auf eine Rechtsvorschrift – hier: der Verweis auf § 557b BGB (Indexmiete) – ist unzureichend, wenn nicht auch über den Inhalt der in Bezug genommenen Norm unterrichtet wird.
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Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen
Umfang und Gegenstand
GE 4/2025, S. 174 - § 18 Abs. 4 WEG gibt einem Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Einsichtnahme in sämtliche Verwaltungsunterlagen. Zu den Verwaltungsunterlagen gehören u. a. die Niederschriften der Versammlungen der Verwaltungsbeiräte, aber auch Verwaltungsunterlagen, die sich bei Dritten, etwa bei einem beauftragten Steuerberater befinden; insoweit muss die Wohnungseigentümergemeinschaft notfalls die Unterlagen zur Ermöglichung der Einsicht zurückfordern.
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