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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Veräußerungsbeschränkung: Was muss der Verkäufer der Gemeinschaft wie mitteilen?
Selbstauskunft wie gegenüber Banken bei Darlehensverträgen üblich
GE 21/2025, S. 1047 - Die Wohnungseigentümer können nach § 12 Abs. 1 WEG eine Veräußerungsbeschränkung vereinbaren. In diesem Falle bedarf ein Wohnungseigentümer für eine Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung. Diese ist zu erteilen, wenn gegen den Käufer, den sich der Veräußerer ausgesucht hat, kein wichtiger Grund spricht. Ein „wichtiger Grund“ besteht u. a. darin, dass der Käufer das laufende und künftige Hausgeld sowie Zahlungen auf die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums voraussichtlich nicht leisten können wird. Insoweit kann man fragen, welche Auskünfte der Veräußerer geben muss.
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Streit um den Anbau von Solarkollektoren am Balkon
Bauliche Veränderung: Reicht zum Verständnis des Begriffes die Legaldefinition?
GE 17/2025, S. 846 - Der Gesetzgeber zeigt sich manchmal seinem Bürger gegenüber gleichsam gnädig, und definiert einen Begriff, den er einsetzt. So ist es mit dem Begriff der „baulichen Veränderung“. Hier ist in § 20 Abs. 1 WEG Folgendes zu lesen: Es seien „Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen)“. Man könnte also meinen, was keine Erhaltungsmaßnahme mehr ist (= nach § 13 Abs. 2 WEG Maßnahmen, die einer ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung dienen, im Kern also Wartungen und Reparaturen), sei eine bauliche Veränderung. So kann es aber nicht sein! Denn zum einen kann man das gemeinschaftliche Eigentum auch gebrauchen, indem man beispielsweise auf eine Fläche, die allen gehört, einen Schirm oder einen Topf stellt. Dann baut man nicht – oder? Und zum anderen bedarf es wohl einer gewissen Dauerhaftigkeit, um von „Bauen“ sprechen zu können. Was gilt, ist sehr umstritten. Nun hat der BGH die wichtigsten Fragen für die Praxis entschieden.
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Anspruch des Mieters auf Entfernung seiner Namensschilder
Nach Auszug aus der Wohnung
GE 17/2025, S. 842 - Der Mieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf Entfernung seiner Namensschilder am Briefkasten und am Klingeltableau.
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Wohnraumkündigung durch elektronischen Schriftsatz im Verlauf des Rechtsstreits
Auch nach neuem Recht nicht ohne Weiteres wirksam
GE 17/2025, S. 841 - Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf der Schriftform, was bis zu der im Juli 2024 erfolgten Gesetzesänderung bedeutete, dass ein elektronischer Schriftsatz eines Rechtsanwalts im Räumungsprozess die Form nicht wahrte (BGH NZM 2025, 36: „Medienbruch“). Mit der Einführung des § 130e ZPO hat sich das zwar geändert, doch hat die elektronische Form auch ihre Tücken, wenn sie nicht lückenlos befolgt wird.
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Erhebliche Wohnnutzung und Annahme eines faktischen Kerngebiets
Umwidmung zur Spielhalle
GE 16/2025, S. 796 - Bei einer mehr als unerheblichen Wohnnutzung in der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks scheidet die Annahme eines faktischen Kerngebiets aus, weil sie nicht mit der Regelungssystematik der Baunutzungsverordnung in Einklang steht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
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Beschränkungen sind möglich, aber …
Trinkwasserbezugsmengen
GE 16/2025, S. 794 - In Zeiten von Dürre und Wasserknappheit setzen Gemeinden und Zweckverbände inzwischen auch auf Beschränkungen des Trinkwasserbezuges, z. B. durch zeitlich begrenzte Entnahmeverbote für Sprengwasser. Grundsätzlich ist das möglich, wie das OVG Berlin-Brandenburg in einem Normenkontrollverfahren entschied. Allerdings müssen die Einschränkungen klar genug formuliert sein.
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Einstweilige Verfügung zur faktischen Räumung ausnahmsweise zulässig
Betretungsverbot für Untermieter
GE 16/2025, S. 792 - Die Anordnung einer einstweiligen Verfügung zur faktischen Wohnungsräumung (hier in Form eines Betretungsverbots) ist in engen Ausnahmefällen – z. B. bei Gewaltandrohung – zulässig.
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Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
Einkünfte aus V+V
GE 15/2025, S. 742 - Eine Ferienwohnung kann eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen, wenn der Vermieter mindestens ein Drittel seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Objekt dort verrichtet.
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Verschmutzung rechtfertigt keine Kündigung
Gemietete Photovoltaikanlage
GE 15/2025, S. 744 - Die unterlassene Reinigung einer gemieteten Photovoltaikanlage rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags.
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Schuldner kann statt Barzahlung hinterlegen
Kein Anspruch auf Mitteilung des Kontos
GE 15/2025, S. 743 - Geldschulden sind nach älterer Auffassung grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen. Wenn der Gläubiger keine Bankverbindung angibt, kann die Offenlegung zwar nicht eingeklagt werden, der Schuldner kann aber hinterlegen.
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