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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Kein Anspruch bei geringerer Miete durch Mietpreisbremse
Schadensersatz nach Umzug
GE 5/2026, S. 216 - Wenn nach der Kündigung wegen Eigenbedarfs die Räume nicht für den Eigenbedarf, sondern anderweitig genutzt werden, hat der frühere Mieter grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch und kann neben den Umzugskosten auch die Mehrkosten für eine gleichwertige Ersatzwohnung verlangen. In Gebieten mit einer Mietenbegrenzungsverordnung wie in Berlin kommt es aber nicht auf die vereinbarte Miete für die Ersatzwohnung an, sondern auf deren preisrechtlich zulässige – so das Amtsgericht Mitte.
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Vertretung und Stimmrechtsausschluss in der Versammlung
Anfechtbar, aber nicht nichtig
GE 4/2026, S. 174 - Die Mitwirkungsrechte der Wohnungseigentümer sind zentral für die gemeinschaftliche Willensbildung. Doch nicht jeder fehlerhafte Beschluss ist auch nichtig, sondern bleibt wirksam, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde.
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Angabe des Baujahrs im Exposé reicht bei Neubauten aus
Auskunftspflicht zur Mietpreisbremse
GE 4/2026, S. 172 - Ein dem Mieter vor Vertragsschluss in Textform überlassenes Exposé, das einen deutlichen Hinweis auf das Baujahr enthält, ermöglicht es dem Mieter, sich über die Geltung bzw. Nichtgeltung der Mietpreisbremse hinreichend zu informieren.
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Diskriminierung bei Wohnungsbesichtigungen durch einen Makler oder seine Angestellten
Auch Vermieter können mitgefangen sein
GE 4/2026, S. 168 - Ein vom Vermieter mit der Auswahl von Mietinteressenten oder der Vergabe von Besichtigungsterminen betrauter Makler unterliegt selbst dem Benachteiligungsverbot von § 19 Abs. 2 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) und haftet persönlich auf Entschädigung nach § 21 Abs. 2 AGG, wenn er Mietinteressenten wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert. Es kommt weder darauf an, ob der Makler selbst Vermieter ist und auch nicht darauf, dass er einen Mitarbeiter mit der Abwicklung betraut hat.
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Kein Beweis für Zugang
Kündigung durch Einwurf-Einschreiben
GE 5/2026, S. 218 - Wichtige Erklärungen wie eine Mieterhöhung oder eine Kündigung müssen der Gegenseite zugehen, was im Streitfall nachzuweisen ist. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist ein Einschreiben nicht immer der sicherste Weg.
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Entmodernisierende Erhaltung: In der Sauna Warmwasser entfernt – ordnungsmäßig?
Muss ein Eigentümer eine Verschlechterung durch Reparatur hinnehmen?
GE 3/2026, S. 126 - Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG insbesondere die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Wohnungseigentümer müssen also das gemeinschaftliche Eigentum warten und es reparieren, wenn es Schaden genommen hat oder er droht. In der Regel wird bei der Reparatur der Zustand hergestellt, der vor dem Mangel bestand. Die Wohnungseigentümer können sich aber auch dazu entscheiden, einen besseren Zustand herzustellen. Das nennt man eine modernisierende Erhaltung. In Frankfurt a.M. war jetzt streitig, ob man sich nach § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 WEG auch dafür entscheiden kann, den bisherigen Zustand zu verschlechtern.
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Eigentümer darf sofort abschleppen lassen und die Kosten einfordern
Zeitüberschreitung auf Privatparkplatz
GE 3/2026, S. 124 - Wer sein Fahrzeug nach Ablauf der bezahlten Parkzeit auf einem gebührenpflichtigen Privatparkplatz über die Zeit stehen lässt, begeht verbotene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB). Die Folge: Der Grundstückseigentümer darf das Fahrzeug ohne vorherige Wartezeit abschleppen lassen und ist zum Ersatz der Abschleppkosten berechtigt.
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Klausel nur unwirksam bei Abweichung vom Wortlaut der II. BV
Schönheitsreparaturen
GE 3/2026, S. 122 - Eine formularvertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturen, die sich nicht an den Wortlaut und materiellen Inhalt von § 28 Abs. 4 II. BV hält, ist unwirksam – im Umkehrschluss heißt das: sie ist wirksam.
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Erdgeschosswohnung nach Neubau verschattet
Mietminderung von 5 % gerechtfertigt
GE 3/2026, S. 121 - Das LG Berlin hatte die nachträgliche Verschattung einer Wohnung durch heranrückenden Neubau als unerheblichen Mangel angesehen (GE 2025, 1249). Das LG Hamburg ist – auch und gerade für eine Erdgeschosswohnung mit ungünstigen Lichtverhältnissen – anderer Auffassung.
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Wenn der Hauptmieter einer Wohnung dem Untermieter wegen Eigenbedarfs kündigt
Wenn gleich starke/gleich schwache Positionen aufeinander treffen, ist abzuwägen
GE 3/2026, S. 119 - Bei der Kündigung eines Untermieters wegen Eigenbedarfs konkurriert nicht das starke Recht des Eigentümers mit dem schwächeren Besitzrecht des Mieters, sondern es stehen zwei gleich starke/schwache Positionen gleichrangig einander gegenüber. In diesem Fall ist abzuwägen, wer die Wohnung mehr bedarf: Die Bedarfsperson, die noch bei der (Unter-)Vermieterin wohnt, oder der Untermieter, der von der Obdachlosigkeit bedroht ist.
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