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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Schadensersatzanspruch noch möglich: Vorkaufsrecht nach Umwandlung war nach 20 Jahren noch ausübbar
Nach der Überlassung vollzogene oder beabsichtigte Realteilung
GE 23/2025, S. 1178 - Nach einer Umwandlung zu Eigentumswohnungen hat der Mieter ein Vorkaufsrecht, über das er vom Vermieter zu unterrichten ist. Wird die Mitteilung unterlassen, ist auch nach Jahrzehnten noch die Ausübung des Vorkaufsrechts möglich. Auch die Veräußerung von vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an eine Personenhandelsgesellschaft, deren Gesellschafter mit denen der veräußernden Gesellschaft personenidentisch sind, stellt einen das Vorkaufsrecht des Mieters auslösenden Verkauf an einen Dritten dar. Dies gilt auch bei einer nach der Überlassung vollzogenen oder beabsichtigten Realteilung des mit den vermieteten Räumen bebauten Grundstücks.
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Untervermietung: Kein Anspruch ohne WBS
Sozialwohnungen
GE 22/2025, S. 1127 - Nach § 553 BGB hat der Mieter einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung bei einem berechtigten Interesse. Daran fehlt es, wenn der Untermietvertrag gegen das Gesetz verstößt, etwa gegen die Mietpreisbremse (LG Berlin GE 2022, 741). Auch ein Verstoß gegen das Wohnungsbindungsgesetz lässt einen Anspruch auf Erlaubnis entfallen.
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Nach Einbau fugendichter Fenster sind konkrete Hinweise auf höheren Lüftungsbedarf zu geben
Nicht baubedingte Schimmelpilzbildung schließt Mietmangel nicht aus
GE 22/2025, S. 1125 - Nach dem Einbau neuer, dicht schließender Fenster ist es Sache des Vermieters, die notwen­digen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen und ggf. die zur Vermeidung von Schim­melbildung erforderlichen neuen Verhaltensanforderungen zu ermitteln. Der Vermieter muss den Mieter sachgerecht und präzise auf die neuen Anforderungen an dessen Heiz- und Lüf­tungsverhalten im veränderten Raumklima hinweisen.
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Rassistische Beleidigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung
„Kanaken!“ und Schlimmeres
GE 22/2025, S. 1125 - Einem Mieter, der seinen Vermieter rassistisch beleidigt, kann fristlos gekündigt werden.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 24/25 - 49./50. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 24/25 - 49./50. Kalenderwoche
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Veräußerungsbeschränkung: Was muss der Verkäufer der Gemeinschaft wie mitteilen?
Selbstauskunft wie gegenüber Banken bei Darlehensverträgen üblich
GE 21/2025, S. 1047 - Die Wohnungseigentümer können nach § 12 Abs. 1 WEG eine Veräußerungsbeschränkung vereinbaren. In diesem Falle bedarf ein Wohnungseigentümer für eine Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung. Diese ist zu erteilen, wenn gegen den Käufer, den sich der Veräußerer ausgesucht hat, kein wichtiger Grund spricht. Ein „wichtiger Grund“ besteht u. a. darin, dass der Käufer das laufende und künftige Hausgeld sowie Zahlungen auf die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums voraussichtlich nicht leisten können wird. Insoweit kann man fragen, welche Auskünfte der Veräußerer geben muss.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 23/25 - 47./48. Kalenderwoche
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Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines Mieters bei Glätte
Winterdienst auf dem Gemeinschaftsgrundstück der Wohnungseigentümer
GE 21/2025, S. 1045 - Ein Vermieter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, haftet grundsätzlich für Schäden, die sein Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.
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Nicht bei Verdreckung, Vermüllung und völligem Zustellen von Flächen
Nutzung nach eigenen Vorstellungen
GE 21/2025, S. 1044 - Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Besitzrecht an der gemieteten Wohnung Eigentum i.S.d. Grundgesetzes und der Mieter darf zur Verwirklichung des Anspruchs auf freie Entfaltung der Persönlichkeit den Wohnbedarf nach eigenen Vorstellungen bestimmen. Doch es gibt Grenzen. Eine erhebliche Verdreckung und Vermüllung der Wohnung und die Zustellung der Räumlichkeiten stellen Pflichtverletzungen dar, die der Vermieter nicht hinnehmen muss.
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