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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Ein den Grenzabstand einhaltender Bambus von über 6 m Höhe darf ungekürzt stehen bleiben
Rückschnitt einer Heckenbepflanzung
GE 14/2026, S. 694 - Das Hessische Nachbarrecht sieht – wie auch das Berliner Nachbarrechtsgesetz – grundsätzlich keine Höhenbegrenzung für eine Heckenbepflanzung vor, wenn die Hecke die Grenzabstände wahrt. Die aus dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme folgende Grenze ungewöhnlich schwerer und nicht mehr hinzunehmender Beeinträchtigungen ist nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung bei dem streitgegenständlichen Grundstück nicht erfüllt, entschied das OLG Frankfurt am Main.
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Haus zu teuer erworben: Differenzschaden muss ersetzt werden
Arglistiges Verhalten des Verkäufers
GE 14/2026, S. 694 - Fügt jemand anderen arglistig einen Schaden zu, muss er ihn ersetzen. Beim Verkauf eines Hauses entspricht das dem Betrag, um den der Käufer im Vertrauen auf die Angaben des Verkäufers das Haus zu teuer erworben hat (Differenzschaden). Es kommt nicht darauf an, ob sich der Verkäufer auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte.
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Wie umgehen mit Fehlern in der Jahresabrechnung?
Miete für Dachflächenvermietung
GE 13/2026, S. 645 - Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) hat nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Jahresabrechnung) aufzustellen. Diese muss u. a. die Einnahmen und Ausgaben enthalten. Fraglich ist, wie mit Fehlern umzugehen ist. Ein solcher besteht z.B. dann, wenn Einnahmen oder Ausgaben nicht genannt oder falsch benannt werden.
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Gebührenstreitwert bei einer Teilanfechtung
Streitwertfestsetzung
GE 13/2026, S. 641 - Eine Beschwerde gegen eine bereits durch das Landgericht als Berufungsgericht geprüfte und dann abgeänderte Streitwertfestsetzung ist nur zulässig, wenn das Landgericht die weitere Beschwerde zugelassen hat. Der Gebührenstreitwert bei einer Teilanfechtung ist nicht nach dem Nennbetrag, mit dem die angefochtene Kostenposition in der Einzelabrechnung angesetzt ist, sondern nach der angegriffenen Kostenposition zu berechnen.
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Geringe sprachliche Abweichung ist unschädlich
Schönheitsreparaturen nach § 28 II. BV – Klausel wirksam
GE 13/2026, S. 639 - Nach der Rechtsprechung des BGH können durch Formularklauseln dem Mieter Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 II. BV auferlegt werden. Einige Gerichte in Hamburg und Berlin meinen, dass bei geringfügigen sprachlichen Abweichungen vom Gesetzestext und sogar bei wörtlicher Wiedergabe die Regelung unklar und damit unwirksam sei – anders das LG Krefeld.
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Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen
Umfang und Gegenstand
GE 12/2026, S. 596 - § 18 Abs. 4 WEG gibt einem Wohnungseigentümer Anspruch auf Einsichtnahme in sämtliche Verwaltungsunterlagen.
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Kürzliche Mietsenkung unbeachtlich – wirklich?
Mietpreisbremse – Bestandsschutz für Vormiete
GE 12/2026, S. 593 - Die Mietpreisbremse gilt nur für Vereinbarungen anlässlich des Abschlusses eines Mietvertrages, nicht aber für Mieterhöhungen „im Bestand“. Aus § 557 BGB folgt, dass jede Vereinbarung während der Mietzeit nicht der Mietbegrenzung nach § 556d BGB unterliegt und somit auch eine Mietsenkung wirksam ist (BGH GE 2026, 85). Das Landgericht Berlin meint, eine im letzten Jahr des Vormietverhältnisses vereinbarungsgemäß gesenkte Vormiete genieße bei der Weitervermietung keinen Bestandsschutz.
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Wirksamer Ausschluss für Schwammbefall
Leitungswasserversicherung
GE 11/2026, S. 530 - Ein Leistungsausschluss des Gebäudeversicherers ist nach § 307 BGB unwirksam, wenn er den Vertragszweck gefährdet, weil es sich um regelmäßige oder sehr häufige Schäden handelt. Das ist bei Schimmel nach Leitungswasserschäden der Fall (BGH GE 2017, 1016), anders als bei Schwamm (BGH GE 2012, 1311). In einem „Schwammschadenfall“ hatte der Versicherungsnehmer eine solche regelmäßige Folge behauptet, was durch ein Sachverständigengutachten nicht bestätigt wurde.
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Schlussrate bei „vollständiger Fertigstellung“Nicht fällig bei noch offenen Mängeln am Bauwerk
Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Käufern bei Bauträgerverträgen
GE 11/2026, S. 529 - Beim Kauf von Eigentumswohnungen von einem Bauträger wird der Kaufpreis im Regelfall in Teilbeträgen schrittweise in Abhängigkeiten vom Baufortschritt fällig. Für die Schlussrate wird regelmäßig die Fälligkeit nach „vollständiger Fertigstellung“ vereinbart. Aber was ist darunter zu verstehen? Nicht damit gemeint ist die „Abnahmereife“, denn zumindest die im Abnahmeprotokoll noch aufgeführten Mängel des Sondereigentums müssen beseitigt werden, so der BGH. Die Fälligkeit der Schlussrate im Bauträgervertrag ist vielmehr nach Auslegung der Vertragsklausel im Einzelfall zu ermitteln.
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Fristlose Kündigung wegen Onanierens auf dem Balkon
Es gibt Grenzen für den Mietgebrauch
GE 10/2026, S. 479 - Trotz Abmahnung fortgesetztes Onanieren auf dem von anderen Mietern einsehbaren Balkon rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
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