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Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Immense Reparaturkosten
GE 14/02, Seite 884 - Architekten sind schwierige Menschen, was früher nicht so auffiel, als es noch Poliere gab, die die schlimmsten handwerklichen Fehlentscheidungen (Architekten sind ja schließlich Künstler, keine Handwerker) noch rechtzeitig korrigierten.
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Stammtischgerede
GE 14/02, Seite 881 - Daß derjenige Wahlen gewinnt, der die Lufthoheit über den Stammtischen hat, ist ein grober Spruch mit einem wahren Kern.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 14/02 - 27./28. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 14/02 - 27./28. Kalenderwoche
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Datschenbericht
GE 13/02, Seite 822 - Der Berliner Senat hat in einem Bericht über die Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes die Auffassung vertreten, die gesetzliche Neuregelung führe nicht zu unausgewogenen und sozial unverträglichen Belastungen für Berliner Grundstücksnutzer, auch wenn im Einzelfall nicht auszuschließen sei, daß einmalig zu erhebende öffentliche Lasten zu unerwarteten größeren Mehrbelastungen für Grundstücksnutzer führen können.
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Wohnungen per SMS
GE 13/02, Seite 822 - Im Internet Informationen über freie Wohnungen zu erhalten, ist seit Jahren selbstverständlich: Seit Anfang Juni hat die GESOBAU unter www.gesobau.de ein Angebot, das weit darüber hinausgeht.
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Immobilienfonds
Kein Verbraucher bei planmäßigem Geschäftsbetrieb
GE 13/02, Seite 839 - Das Verbraucherkreditgesetz enthält zwingende Vorschriften zugunsten natürlicher Personen; insbesondere ist die Vermittlungsprovision schriftlich mit einem Prozentsatz des Darlehensbetrages anzugeben. Das gilt allerdings nicht, wenn es um gewerbliche Tätigkeiten geht, da dann der Verbraucher zum Unternehmer (§ 14 BGB) wird. Ein Immobilienfonds in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann Verbraucher sein, da die Verwaltung des eigenen Vermögens keine gewerbliche Tätigkeit ist. Manchmal aber doch, wenn es sich um Geschäfte mit erheblichem Umfang handelt.
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Geschäftsraummiete
Persönliche Haftung des Mieters trotz Firmenstempels
GE 13/02, Seite 838 - Nach § 164 Abs. 2 BGB muß man bei Vertragsschluß eindeutig klarstellen, nur als Vertreter für jemanden zu handeln. Sonst haftet man persönlich. Als Mieter gilt deshalb, wer im Rubrum des Vertrages aufgeführt ist und ihn unterschrieben hat - auch wenn er sich nur als Vertreter fühlte.
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Grundstücksteilung
Bauherr handelt auf eigenes Risiko
GE 13/02, Seite 837 - Führt eine genehmigungsfreie Teilung bebauter Grundstücke zu baurechtswidrigen Zuständen, dürfen die Behörden einschreiten.
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Nießbrauch und Mietvertrag
GE 13/02, Seite 844 - Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wird das Grundstück häufig schon zu Lebzeiten des Eigentümers an nahe Angehörige übereignet, wobei sich der Eigentümer den Nießbrauch an dem Grundstück vorbehält.
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