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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Vorsicht bei Einberufung von Versammlungen in der Ferienzeit
Eigentümerbeschlüsse können für ungültig erklärt werden
GE 2/14, 106 - Legt die Teilungserklärung einen konkreten zeitlichen Rahmen für die ordentliche Versammlung der Wohnungseigentümer fest, ist bei einer Terminierung außerhalb dieses zeitlichen Rahmens – besonders bei Terminen innerhalb der Schulferien – auf die Belange der WEG-Mitglieder ein gesteigertes Maß an Rücksicht zunehmen. Dem kann dadurch Rechnung getragen werden, dass für die Einladung ein über die zweiwöchige Mindest-Ladungsfrist deutlich hinausgehender zeitlicher Vorlauf gewählt wird, um auch in der Reisezeit die Teilnahme an der Eigentümerversammlung zu gewährleisten.
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Kein Anspruch des Mieters auf Verbesserung der Stromversorgung
„Mehr Licht ...“
GE 2/14, 93 - Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 26. Juli 2004 kann ein Mieter erwarten, dass er in seiner Wohnung ein größeres Haushaltsgerät und gleichzeitig ein anderes Elektrogerät betreiben kann. Was das im Einzelfall bedeutet, hatte das Landgericht Berlin zu entscheiden.
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Preisentwicklung für Wohnimmobilien in Deutschland
Wohin geht die Reise? Hat die Mieterhöhungswelle ihren Scheitelpunkt überschritten?
GE 2/14, 79 - Der Aufwärtstrend der Kauf- und Mietpreise der letzten Jahre wird nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) auch 2014 anhalten. Besonders hohe Wachstumsraten werden für die Metropolregionen prognostiziert. So sollen die Mieten in Berlin im 3. Quartal 2014 gegenüber dem Vorjahr z. B. um 3,5 % (Neubau) bzw. 5,6 % (Bestand) steigen. Die Steigerung von Kaufpreisen wird auf 8,7 % (Neubau) bzw. 14,1 % (Bestand) geschätzt. Doch Vorsicht: Genaues Hinsehen lohnt! Mit Statistik kann man manches anstellen. Das Preiswachstum beschleunigt sich keineswegs überall.
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Gewerbemieter bluten am meisten
Grundsteuer Berlin
GE 2/14, 81 - Kaum einer weiß das: Die Mieter von neu errichteten Gewerbebauten werden durch das Land Berlin bei der Grundsteuer gnadenlos abgezockt. Die Belastung beträgt regelmäßig 0,70 €/m2 mtl. aufwärts und ist damit oft höher als die Heizkosten.
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Über Renn- und Radfahrer
GE 2/14, 75 - Wenn wir schon bei Autos sind, können wir auch eine hübsche Geschichte über den Potsdamer Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt (Baustadtrat), Matthias Klipp, beisteuern: Klipp, der nach der Wende seine berufliche Karriere als Baustadtrat des Bezirks Prenzlauer Berg begonnen hatte, ist ein bekennender Radfahrer.
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Unbeschränkte Bürgschaften sind
in Wohnraummietverhältnissen oft unwirksam
„Mietkaution Plus“ – das geht nur in wenigen Ausnahmen
GE 1/14, 28 - Gerade bei der Vermietung von Wohnungen an wenig zahlungskräftige Interessenten (z. B. Studenten) sieht sich der Vermieter oft veranlasst, eine Bürgschaft zur Sicherung der Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu verlangen. Selbst Teile der mietrechtlichen Literatur verbreiten noch immer die Idee, dass eine unbeschränkte Bürgschaft – z. B. von den Eltern des Mieters – zulässig sei. Dies ist falsch! Gemäß § 551 Abs. 1 BGB ist jede vom Vermieter verlangte Sicherheitsleistung unzulässig, die den Wert von drei Nettomonatsmieten übersteigt, und zwar unabhängig davon, wie sie bezeichnet wird.1) Anzurechnen sind insbesondere auch private Bürgschaften.
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Bei Feuchtigkeitsschäden kann Hauseigentümer Beseitigung verlangen
Spatzennester im Efeu
GE 1/14, 25 - Wer an der Hauswand des Grundstücksnachbarn ein Gitter anbringt, an dem sich großflächig Efeu hochrankt, kann wegen der Eigentumsbeeinträchtigung als Störer zur Entfernung verpflichtet sein. Anders ist es, wenn aus Gründen des Naturschutzes der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist, etwa weil Nistplätze für Vögel nicht zerstört werden dürfen. Wenn allerdings die Hauswand dringend trockengelegt werden muss, besteht ein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung, deren Voraussetzungen das Zivilgericht selbst prüfen kann. Das alles gilt auch, wenn nicht der Nachbar, sondern seine Mieter das Efeugitter angebracht haben.
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Nur für Gehwege, nie für Straßen
Winterdienst und Herbstlaubfegen für Anlieger
GE 1/14, 26 - Die Straßenreinigung einschließlich des Winterdienstes ist Sache der Gemeinde, die sie auf die Anlieger abwälzt. In den Flächenstaaten geschieht dies durch Gemeindesatzung, die einer Ermächtigungsgrundlage bedarf; in Berlin ist dazu das Straßenreinigungsgesetz in der Fassung vom 18. November 2010 erlassen. Das Verwaltungsgericht Potsdam meint, dass eine Reinigungspflicht für Anlieger auch für Straßen immer unzulässig ist.
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Schadensersatz: Wohnung in neutraler Dekoration übernommen – „Villa Kunterbunt“ zurückgegeben
Weil Neuvermietung dem Vermieter praktisch unmöglich gemacht wird
GE 1/14, 24 - Der Mieter muss Schadensersatz leisten, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird. Die Verpflichtung zum Schadensersatz darf nicht mit der mietvertraglich vereinbarten Pflicht verwechselt werden, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Der Mieter ist mithin auch dann bei Rückgabe des Mietobjekts in einem ausgefallenen farblichen Zustand zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Mietvertrag keine Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen enthält oder die getroffene Vereinbarung unwirksam ist.
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Anbau eines zweiten Balkons als Modernisierung
Wertverbesserung bei einem führt zur Mietminderung bei anderen Mietern
GE 1/14, 21 - Mieter müssen den Anbau eines Balkons als mietwertverbessernde Maßnahme dulden, auch wenn die Wohnung bereits über einen Balkon verfügt. Zusätzliche Verschattung durch einen Balkon im Innenhof kann aber eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung darstellen und dann zur Mietminderung durch einen anderen Mieter berechtigen.
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