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Klatsch & Tratsch
Februar 2014
19.02.2014 (GE 3/14) Wenn zwei das Gleiche tun, ist es längst noch nicht dasselbe. Wenn also der Wurstfabrikant und Präsident des FC Bayern München, Uli Hoeneß, Steuern hinterzieht, ist ihm die mediale Aufmerksamkeit über Monate hinweg gewiss – und demnächst, wenn Hoeneß sich vor Gericht verantworten muss, muss man sogar den Fernseher ausschalten und die Zeitung am Kiosk liegen lassen, wenn man dem Thema entgehen will.
Wenn allerdings Theo Sommer, der langjährige frühere Chefredakteur und Herausgeber der Wochenzeitung „Die Zeit“ und über viele Jahr ein Aushängeschild der linksliberalen Gutmenschen, in einem ähnlichen Ausmaß Steuern hinterzieht, muss man schon ein wenig suchen, wenn man etwas über diese Affäre lesen will. Beide – Hoeneß und Sommer – verbindet nicht nur das Ausmaß der Steuerhinterziehung, sondern auch ihre Geständigkeit und die eine oder andere öffentliche Reue-Bekundung. Eines trennt sie allerdings noch: Theo Sommer ist schon verurteilt. Das Hamburger Amtsgericht sprach eine Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten aus, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Von 2005 bis 2011 hatte der ehemalige linksliberale Vorzeigepublizist fast 650.000 € an Steuern hinterzogen. Dass er die Haftstrafe nicht antreten musste, ist schon ein wenig merkwürdig, denn Sommer war kein Ersttäter. Bereits im Jahr 2000 hatte er ein in bar ausgezahltes Honorar „vergessen“; wegen Geringfügigkeit wurde diese Vergesslichkeit gegen ein Bußgeld eingestellt. Theo Sommer hat seine Steuerschulden inzwischen alle bezahlt, „und zwar unter Inkaufnahme großer Opfer für meine Altersversorgung und die meiner Frau“, wie er schreibenden Kollegen gegenüber erklärte. Diese Larmoyanz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Jetzt müssen ihm wohl die ehrlichen Steuerzahler, die sich aus diesem Grund erst gar keine üppige Altersversorgung aufbauen konnten, auch noch dankbar sein? Der Mann wollte sich doch tatsächlich von seinem bayerischen „Kollegen“ abgrenzen: „Ich bin kein Uli Hoeneß“, sagte er der FAZ. Und: „Ich habe nie spekuliert, ich hatte nie Auslandskonten und habe nie Geld verschoben“ – als ob ihm das jemand vorgeworfen hätte. Aber Steuern hat er hinterzogen, und das nicht zu knapp. Vor allem aber: Theo Sommer war kein Wurstfabrikant und kein Fußball-Präsident, sondern hatte sich selbst zur moralischen Institution hochgeschrieben. „Peinlich“ sei ihm die Sache vor seiner Familie, den Kollegen, Freunden und Kritikern, „vor allem aber mir selbst gegenüber“. Soweit, dass er der Versuchung widerstanden hätte, während des laufenden Steuerermittlungsverfahrens sein Haus auf Sylt seiner Frau zu überschreiben, ging die Scham allerdings nicht. Wie überhaupt festzustellen ist, dass unserer Schein-Elite das Schamgefühl zunehmend abhanden kommt. Als Steuersünder haben sich jetzt auch Alice Schwarzer und Berlins Kultur-Staatssekretär André Schmitz zu erkennen gegeben. Beide beließen es dabei, nur die unmittelbar aus der Gesetzesverletzung entstehenden Konsequenzen zu ziehen. Schwarzer zahlte für ein seit den 80er Jahren in der Schweiz unterhaltenes Konto rund 200.000 € an Steuern und Säumniszuschlägen nach, Schmitz hatte 425.000 geerbte Euro (er ist der Adoptiv-Sohn der „Wella“-Erbin Paulina Schwarzkopf) auf einem Schweizer Konto geparkt und dann auch noch den – letztlich aber vergeblichen – Versuch gemacht, das Geld in eine steuerfreie Lebensversicherung umzuwandeln, die er aber 2007 auflöste, um die Kohle – man glaubt es kaum – zu Hause im Sparstrumpf aufzubewahren. Schmitz zahlte 20.000 € nach, ein Bußgeld von 5.000 € gab‘s obendrauf. Das war‘s dann – jedenfalls für Schmitz. Einen Rücktritt lehnte Berlins ranghöchster Fach-Kulturpolitiker ab. Der Mann beschäftigt sich zwar mit Kultur, verfügt darüber selbst aber offenbar nicht. Nun wird heutzutage niemand mehr verlangen, dass sich im preußischen Kernland ein Staatsbeamter bei gravierenden Verfehlungen – und die liegen hier eindeutig vor – die Kugel gibt. Aber ein Rücktritt ist das Mindeste, auf das all die kleinen und großen ehrlichen Steuerzahler einen Anspruch haben. Mit welchen Argumenten will man denn die kleinen Leute eigentlich noch zur Steuerehrlichkeit anhalten, wenn die so genannte Elite eine völlig andere Einstellung vorlebt? Ehrlich gesagt, wäre es mir als Gebührenzahler auch lieb, wenn Alice Schwarzer künftig jedenfalls bei den öffentlich-rechtlichen Sendern keine Gelegenheit mehr erhält, mich mit ihren Moralvorstellungen zu traktieren. Und ich kann auch nicht verstehen, dass der Medien- und Prominenten-Anwalt Christian Schertz, der Sohn unseres früheren Polizeipräsidenten Georg Schertz, als Schwarzers Anwalt nun eine Philippika gegen die Medien fährt und eine „unerträgliche Verletzung des Steuergeheimnisses und der Persönlichkeitsrechte von Alice Schwarzer“ in der Veröffentlichung des Vorgangs sieht. Wer sich so in die Öffentlichkeit begibt und auf der Medien-Klaviatur so spielt wie seine Mandantin, muss ein wenig mehr aushalten als Otto Normalverbraucher. Was im Übrigen, wenn es um Persönlichkeitsrechte geht, auch von allen Gerichten bis hoch zum Bundesverfassungsgericht so gesehen wird.

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Apropos Bundesverfassungsgericht: Was Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht und einer der begabtesten seiner Zunft, kürzlich auf einer Tagung des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) zur heiß diskutierten „Mietpreisbremse“ gesagt hat, fand natürlich keinen Eingang in die Tagespresse, sollte aber von Bundesregierung und Bundestag zur Kenntnis genommen werden. Mit der geplanten Mietpreisbegrenzung sehe er den verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Vermieter und Mieter, für den der Staat dauerhaft sorgen müsse, in Gefahr. In einer sozialen Marktwirtschaft beginne die Grenze dort, wo der Staat anfange, die Preise zu regulieren. Letztlich würde mit einer Mietpreisbremse ein funktionierender Markt verhindert, denn Investitionen, beispielsweise in die Modernisierung von Gebäuden, würden dadurch verhindert. Zudem würden Mietpreisdeckel dafür sorgen, dass – wenn überhaupt – nur neuer Wohnraum für ein zahlungskräftiges Publikum geschaffen werde. Aus Di Fabios Sicht würden Wohnungseigentümer hier „mit der Peitsche reguliert“. Die vielen negativen Auswirkungen habe die Politik wohl schlicht nicht bedacht. Einen Bruder im Geiste hat Di Fabio jedenfalls mit dem Bundespräsidenten Joachim Gauck. Der forderte kürzlich mehr wirtschaftlichen Wettbewerb und Eigeninitiative in Deutschland. Vorbehalten gegen Marktwirtschaft und Liberalismus müsse entgegengetreten werden.

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Manchmal kommen aus Karlsruhe auch erfreuliche Nachrichten. Dieser Tage war es die, dass der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Ball Ende Januar nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist, den wir ihm – möge er ihn bei bester körperlicher und geistiger Gesundheit genießen – aufrichtig gönnen. Verschweigen wollen wir dabei nicht, dass damit auch eine gewisse Erleichterung verbunden ist. Wolfgang Ball war nämlich Vorsitzender des für das Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Senats des Bundesgerichtshofes und als solcher maßgebend an der radikalen Kehrtwende bei den Schönheitsreparaturen beteiligt (starre Fristen, Farbdiktat, Quotenklausel). Jahrzehntelange ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hatte der VIII. Senat unter dem Vorsitz von Ball dafür gekippt und dabei auch wohlmeinende Anregungen älterer Kollegen, die neue Rechtsprechung aus Gründen des Vertrauensschutzes nur auf die nach der Rechtsprechungsänderung abgeschlossenen Mietverträge zu erstrecken, in den Wind geschlagen. Schade übrigens, dass bislang – soweit ersichtlich – kein Eigentümer diesen Teil der neuen Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht hat überprüfen lassen. Wolfgang Ball war 1991 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt worden und seitdem Mitglied des unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenats gewesen, dem er über 22 Jahre angehörte und dessen Vorsitzender er seit Juli 2006 war. Nun sind alle, die sich für das Mietrecht interessieren, gespannt, ob sich durch Balls Ruhestand an der Richtung des VIII. Senats etwas ändert. Interessant in diesem Zusammenhang war kürzlich eine recht ungewöhnliche Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes. Der VIII. Zivilsenat sollte nämlich über die Frage der Wirksamkeit einer in einem Mietvertrag enthaltenen vorformulierten Quotenabgeltungsklausel entscheiden. In dieser Sache – so die Pressemitteilung – habe am 13. November 2013 eine mündliche Verhandlung vor dem Senat stattgefunden. Am 22. Januar habe der Senat beschlossen, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen. Es darf gerätselt werden …

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Jörg Schwagenscheidt (49), Mitglied des Vorstands der GSW Immobilien AG, hat sich entschieden, das Unternehmen Ende Januar zu verlassen. Schwagenscheidt war seit Februar 2006 für das gesamte operative Geschäft und die strategische, prozessuale und organisatorische Neuausrichtung der Gesellschaft mitverantwortlich und hat neben dem früheren GSW-Vorstandsvorsitzenden Thomas Zinnöcker großen Anteil an der guten Geschäftsentwicklung und dem erfolgreichen Börsengang der GSW Immobilien AG 2011. Zeitgleich wurde Schwagenscheidts bisheriger Kollege bei der GSW, Andreas Segal, vom Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen AG, die bekanntlich die GSW im letzten Jahr übernommen hat, zum weiteren Vorstandsmitglied der Deutsche Wohnen AG bestellt.

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Der Verwaltungsrat der Investitionsbank Berlin (IBB) hat den Vertrag von Ulrich Kissing, Vorstandsvorsitzender der IBB, bis 2017 beschlossen. Kissing ist seit 2009 Vorstandsvorsitzender der IBB. Die Vorsitzende des IBB-Verwaltungsrates, Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer, lobte zwar Kissings Arbeit in den vergangenen Jahren. Er habe die IBB „in einem schwierigen wirtschaftlichen und konjunkturellen Umfeld sicher und umsichtig geführt“, und diesen Kurs wolle der Verwaltungsrat fortgesetzt sehen. Allerdings fällt auf, dass Kissings Vertrag nur für weitere drei Jahre verlängert worden ist, üblich sind bei Landesunternehmen fünf, und Kissing ist 2017 erst 60 Jahre alt. Dem Verwaltungsrat der IBB gehören jetzt nach einem Beschluss des Senats in den nächsten vier Jahren neben Cornelia Yzer auch Stadtentwicklungssenator Michael Müller, Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof (Senatsverwaltung für Finanzen), Michaela Maria Eder von Grafenstein, ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung der Allianz Real Estate GmbH, und Dr. Dietrich Rümker, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Landesbank Schleswig-Holstein, an.

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Der bundesweit tätige Projektentwickler TERRAGON hat seine Führungsspitze durch die Vertriebsspezialistin Dr. Annette Heilig verstärkt. Nachdem 2009 die Geschäftsführung des auf hochwertige Senioren- und Pflegeimmobilien spezialisierten Unternehmens um Jörg Gunne und Jens-Uwe Kelka erweitert worden ist, übernimmt Heilig die Leitung der Vertriebssparte. Geschäftsführender Gesellschafter und Sprecher der Geschäftsführung ist Dr. Michael Held.

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Die Teltower Wohnungsbaugenossenschaft wird seit Dezember von zwei Frauen – Angelika Eckhardt und Martina Krüger – geführt. Angelika Eckhardt ist für den kaufmännischen Bereich zuständig, Martina Krüger für den technischen.

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Der Verbandsausschuss des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) hat im Dezember Frank Bielka, den Vorstandsvorsitzenden der degewo, erneut zum Vorsitzenden gewählt. Stellvertretende Vorsitzende wurden Hartmut Schenk, Vorstandsvorsitzender der Wohnungsbaugenossenschaft „Einheit“ Hennigsdorf, und Thomas Kleindienst, Vorstandsmitglied der WGLi Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg. Zum Schriftführer wurde Walter Tolsdorf gewählt (Geschäftsführer der Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH).

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Rudolf Orlob, Vorstandsmitglied der Charlottenburger Baugenossenschaft eG, feierte Anfang Januar seinen 60. Geburtstag. Die „Charlotte“ ist eine der am besten geführten Genossenschaften Berlins – auch ein Verdienst von Orlob.

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In Düsseldorf hat sich der Rauch um Deutschlands bekanntesten paffenden Rentner, Friedhelm Adolfs, immer noch nicht verzogen. Das AG Düsseldorf hatte den Dauerqualmer zur Räumung verurteilt, weil die ständigen übermäßigen Geruchsbelästigungen den anderen Mietern nicht zumutbar seien. Das Berufungsgericht ließ jetzt erkennen, dass es die Entscheidung aufheben wolle, weil zwischen Abmahnung und fristloser Kündigung mehr als ein Jahr vergangen war. Nun dürfen sich die Parteien erst einmal zu diesem formalen Aspekt äußern, und alle anderen müssen sich in Geduld üben, bis endlich einmal eine Grundsatzentscheidung zum Exzessivrauchen vorliegt.73 Millionen € aus dem EU-Fördertopf „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ hat sich das Land Berlin allein im letzten Jahr durch die Lappen gehen lassen, weil die Berliner Verwaltung nicht willens oder in der Lage war, entsprechende Infrastrukturmaßnahmen zu identifizieren und dafür Anträge zu stellen. Vor allem bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen klemmt es offensichtlich. Für den Bereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung will Staatssekretär Ephraim Gothe durch eine strategische Personalentscheidung dafür sorgen, dass Fördermittel auch abgerufen werden. Dies wird künftig vorrangig die Aufgabe von Holger Lippmann sein. Für den früheren Chef des Berliner Liegenschaftsfonds, der nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft sein Rückkehrrecht in die Berliner Finanzverwaltung wahrgenommen hatte, war, wie berichtet, eine auf ihn zugeschnittene Aufgabe in der Stadtentwicklungsverwaltung gesucht und nun auch gefunden worden. Lippmann soll sich vorrangig der Thematik Fördermittelbeschaffung widmen. Einen ersten Erfolg konnte Holger Lippmann zur Freude von Ephraim Gothe im Rahmen eines öffentlichen Bauvorhabens vermelden.

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Seinen 75. Geburtstag feierte am 18. Januar Willi Bendzko. Der im ostpreußischen Masuren Geborene wuchs nach dem Krieg als Flüchtlingskind in Berlin-Grünheide auf, lernte einen bodenständigen Beruf – Elektriker –, besuchte anschließend die Ingenieurschule und „machte 1961 rüber“ nach West-Berlin. Es folgten sechs Jahre bei Siemens, parallel dazu baute Bendzko zusammen mit seiner Frau Erika eine Wohnungs- und Zimmervermittlung auf. Schon 1972 war aus der Nebenerwerbsvermittlung ein Maklerbüro mit zwölf Beschäftigten geworden, und Bendzko ließ sich am Kurfürstendamm/Olivaer Platz nieder. Zehn Jahre später und um mehr als den Faktor 10 erfolgreicher folgte der Umzug an den Kurfürstendamm zwischen Café Kranzler und Gedächtniskirche. Dazwischen lag ein kometenhafter Aufstieg. Bendzko war derjenige, der durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in großen Stückzahlen diesem Immobilienteilmarkt in Deutschland zum Durchbruch verhalf und an dieser unternehmerischen Grundidee gegen alle, auch die heftigsten Widerstände festhielt. In den 90ern zählte Bendzkos Unternehmensgruppe mit fast 400 Mitarbeitern zu den größten Unternehmen der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft in Deutschland. Wie viele seiner Kollegen wurde Willi Bendzko ein Opfer seiner eigenen optimistischen Grundeinstellung. Die Vorstellung, dass fundamentale Daten und Entwicklungen auch einmal abwärts gerichtet sein könnten, dass phasenweise das Unterlassen dem Unternehmen vorzuziehen ist, war ihm eher fremd. Und so kamen die Einschläge gnadenlos und er musste, wie viele Kollegen, die bittere Erfahrung machen, dass man in Banken keine Freunde, sondern allenfalls Geschäftsfreunde findet. An seiner positiven Grundeinstellung zum Leben hat das nichts geändert.

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Einen Tag später als Willi Bendzko feierte ein anderer Großer der Berliner Immobilienwirtschaft seinen 70. Geburtstag: Dr. Werner Upmeier, dessen Spezialität die Entwicklung feiner, kleiner, gut gelegener Wohnimmobilien war. Upmeier setzte vor allem auf Qualität, deshalb baute er auch mit eigener Firma und verwaltete die Immobilien später auch. Nur wenige sind bundespolitisch so gut vernetzt wie Upmeier. Der gelernte Diplom-Volkswirt und Finanzwissenschaftler hat seine fundierten Kenntnisse auch in die Verbändelandschaft eingebracht – u. a. war er auch Vorsitzender des Bundesverbandes Freier Wohnungs- und Immobilienunternehmen (BFW). Seinen Geburtstag gefeiert hat Upmeier in der Philharmonie: Musiziert hat das Stabsmusikkorps der Bundeswehr, Raum und Eintrittskarten hat das Geburtstagskind bezahlt, der Erlös kommt dem Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses zugute.

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Reinhard Müller, umtriebiger Vorstand der EUREF AG, setzt auf die Jugend: Er hat jetzt den Rechtsanwalt Benjamin Melcher (34) in den Vorstand der EUREF AG berufen. Melcher ist seit knapp vier Jahren bei der EUREF AG. Zuvor war er zwei Jahre als Projektmanager für Alternative Investitionen bei der Hannover Leasing tätig. Die EUREF AG wurde 2008 gegründet und widmet sich der Projektentwicklung des historischen Industrie- und Energiestandorts rund um den Gasometer Berlin.