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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Vermieter muss Zugang zum Hausverteiler gewähren
Übergabepunkt für Telefonanschluss lag im Keller des Hauses
GE 03/2018, S. 160 - Ein Vermieter muss nach der Verkehrsanschauung eine Wohnung oder Geschäftsräume mit Anschlüssen für Strom und Wasser vermieten. Für Telekommunikation gilt das nicht; hier ist aber der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Installation von Leitungen oder den Anschluss zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Zugangsgewährung für einen Übergabepunkt im Keller des Hauses.
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Räumung von Hausbesetzern durch Gerichtsvollzieher
Nur bei genauer Bezeichnung der „Bewohner“ im Vollstreckungstitel
GE 03/2018, S. 156 - Wenn gegen Hausbesetzer eine einstweilige Verfügung auf Räumung erlassen worden ist, heißt das noch lange nicht, dass nun auch eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann, jedenfalls dann nicht, wenn die Besetzer im Titel namentlich nicht aufgeführt worden sind, so der BGH unter Hinweis darauf, dass in solchen Fällen aber eine Räumung nach Polizei- und Ordnungsrecht in Betracht kommt.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 5/18 - 7./8. Kalenderwoche
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Nutzung als Flüchtlings- oder Asylbewerberheim
Grundsätzlich nur in Teileigentumseinheiten zulässig
GE 02/2018, S. 96 - Die Unterbringung von Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft ist heimähnlich und kann grundsätzlich nur in Teileigentumseinheiten erfolgen.
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Rechtsmissbräuchliche Vergemeinschaftung
WEG-Störungsbeseitigungsansprüche
GE 02/2018, S. 96 - Kann eine Eigentümermehrheit die Durchsetzung individueller Rückbauansprüche verhindern?
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Nicht geduldete Wohnungsbesichtigung: 1 % vom Kaufpreis
Gebührenstreitwert
GE 02/2018, S. 91 - Der Gebührenstreitwert für eine Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Duldung einer Wohnungsbesichtigung aus Anlass eines geplanten Verkaufs beträgt 1 % des in Aussicht genommenen Verkaufserlöses, so das Landgericht Berlin.
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Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revision
Vollstreckungsschutz
GE 02/2018, S. 90 - Hat es der Vollstreckungsschuldner in der Berufung versäumt, einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre, kommt die Einstellung der Vollstreckung in der Revision nicht in Betracht.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 4/18 - 5./6. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 4/18 - 5./6. Kalenderwoche
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Beherbergungsvertrag zur Unterbringung von Asylbewerbern: 12 € pro Nacht in Bruchbude
Land kann sich aber nicht aus Kostenübernahme mogeln
GE 02/2018, S. 86 - Nach der Aufnahme eines Asylbewerbers in einer gewerblichen privaten Unterkunft hat der Betreiber für seine Leistungen einen direkten Zahlungsanspruch gegen das Land Berlin, wenn er diese aufgrund einer Kostenübernahmeerklärung erbracht hat, so das Kammergericht. Abzocken lassen muss sich das Land aber nicht. Es muss jedenfalls nicht den in der Kostenübernahmeerklärung üblicherweise genannten Tagesmaximalsatz von 50 € bezahlen, sondern nur einen, der billigem Ermessen entspricht. Im konkreten Fall, wo Asylbewerber in einem ehemaligen, heruntergekommenen Hostel untergebracht waren, hielt das Kammergericht den für die Obdachlosenunterbringung üblichen Satz von 12 € für gerechtfertigt. Hat ein Beherbergungsbetrieb für die Aufnahme von Asylbewerbern vom Land Abschlagszahlungen erhalten, ist die Zahlung mit der zumindest konkludenten Abrede verbunden, dass eine Schlussabrechnung tatsächlich eine Vergütung in der entsprechenden Höhe ergibt. Falls nicht, muss zurückgezahlt werden, wobei der Empfänger von Abschlagszahlungen darlegen und beweisen muss, in welchem Umfang er tatsächlich Beherbergungsleistungen erbracht hat.
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