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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Zeitlich unbegrenzt?
Kündigungsfolgeschaden
GE 09/2017, S. 508 - Wurde das Mietverhältnis aufgrund eines vom Wohnungsmieter zu vertretenden Umstandes außerordentlich gekündigt, entgehen dem Vermieter ab Wirksamwerden der Kündigung Mieten – jedenfalls dann, wenn nicht sofort weiter vermietet werden kann. Das gilt aber nicht für unbegrenzte Zeit.
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Widerspruch des Mieters wegen persönlicher Härtegründe
Mieterhöhungsverlangen
GE 09/2017, S. 510 - Hat der Vermieter mangels Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen Klage auf Zustimmung erhoben und der Mieter danach anerkannt, trägt er die Kosten des Rechtsstreits.
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BER – Nun auch offiziell eine unendliche Geschichte
Namen & Nachrichten
GE 10/2017, S. 554 - Der Berliner Flughafenchef und ehemalige Staatssekretär Prof. Dr. Engelbert Lütke Daldrup hat kürzlich in der Berliner Abendschau indirekt eingeräumt, dass der Berliner Flughafen BER niemals eröffnen wird.
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Fristlose Kündigung nach hartnäckig verhinderter Mangelbesichtigung
Behauptete Mängel der Mietsache
GE 09/2017, S. 506 - Auch (oder gerade?) einem Fachanwalt für Mietrecht kann wegen schwerwiegender schuldhafter Vertragsverletzung das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden, wie jetzt das Amtsgericht Pankow/Weißensee mit klaren Worten geurteilt hat. Der Mieter hatte zwar zahlreiche Mängel gerügt, eine Besichtigung aber verweigert.
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Siegel für "faire" Vermieter
Namen & Nachrichten
GE 10/2017, S. 554 - Neuköllns Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Bündnis 90/Die Grünen) ist ein ganz Bibelfester. Der Tagesspiegel zitierte ihn kürzlich in einem Beitrag mit der Überschrift: „Grüne wollen Milieuschutz ausweiten” mit der Erkenntnis, dass viele Mieter in Neukölln nicht wüssten, „dass sie in vermieteten Eigentumswohnungen lebten, die andere Kündigungsfristen hätten als reguläre Mietwohnungen.” Gut, dass die Mieter von diesem Unsinn nichts wissen, denn das BGB kennt keine unterschiedlichen Kündigungsfristen für vermietete Eigentumswohnungen.
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Wenn sich der Schuldner im Prozess erfolglos darauf berufen hat: Keine Verjährungseinrede des Bürgen
Bundesgerichtshof ändert bisherige Rechtsprechung
GE 09/2017, S. 506 - Der VIII. Senat des Bundesgerichtshofs hatte entschieden, dass der Bürge sich auf die Verjährung der Hauptforderung auch dann berufen darf, wenn der Schuldner rechtskräftig verurteilt wurde (NJW 1980, 1460). Daraus wurde oft abgeleitet, dass der Schuldner und der Bürge zusammen verklagt werden müssen, um kurze Verjährungsfristen wie die in § 548 BGB für den Vermieter (sechs Monate) zu hemmen. Davon ist der nunmehr für Bürgschaften zuständige XI. Senat des BGH abgerückt.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 10/17 - 18./19. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 10/17 - 18./19. Kalenderwoche
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Fläche zumindest zum Teil zu berücksichtigen
Hobbyräume bei der Mieterhöhung
GE 08/2017, S. 458 - Für ein Mieterhöhungsverlangen ist die Wohnfläche nicht nach einer Beschaffenheitsvereinbarung zu ermitteln, sondern maßgeblich dafür ist die tatsächliche Größe der Wohnung (BGH GE 2016, 49). Ein mitvermieteter Hobbyraum ist grundsätzlich bei der Wohnflächenermittlung wie die Flächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen Räumen zumindest zum Teil zu berücksichtigen, meint das AG Wedding.
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Als Frage und Antwort: Neue Vermieterpflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Endlich reicht es, zu sagen: „Ich mache nicht mit!“
GE 08/2017, S. 462 - Mit ihrer sog. ADR-Richtlinie will die EU auf eine alternative Streitbeilegung (AS) zwischen Verbrauchern und Unternehmen hinwirken, um ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen, ohne gleichzeitig den Zugang der Verbraucher zu den Gerichten zu beschränken. Damit wird die Hoffnung auf eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten verbunden. Ohne Not einbezogen sind auch Mietverhältnisse. Was Vermieter dazu wissen müssen, erläutern wir nachstehend in Frage-Antwort-Form.
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