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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 12/17 - 22./23. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 12/17 - 22./23. Kalenderwoche
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R2G – auf dem linken Auge blind?
Namen & Nachrichten
GE 11/2017, S. 611 - Eines der vielen liegengebliebenen Probleme der Henkel-Müller-Koalition ist die Rigaer Straße und mittendrin das linksautonome Wohnprojekt Rigaer Straße 94. Regelmäßig werden in der Straße oder im Umfeld Polizisten – aber auch Rettungskräfte oder missliebige Unbeteiligte – attackiert, teilweise verletzt, werden dutzendfach Autos angezündet, demoliert oder beschmiert, fliegen Pflastersteine, Gehwegplatten und Flaschen, werden Anwälte der Eigentümer bedroht, Polizisten als „Abschaum“ und „Schweine“ beleidigt und der Verfassungsschutz schließt gezielte Tötung politischer Gegner der Autonomen nicht mehr völlig aus.
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Bloße Vermutung der Gefahr für Leib oder Leben reicht nicht aus
Einstweilige Verfügung auf Räumung von Wohnraum
GE 10/2017, S. 569 - Die Räumung von Wohnraum kann grundsätzlich nur aufgrund eines Urteils verlangt werden. Die zeitaufwendige Reihenfolge Kündigung – Räumungsklage – Beweisaufnahme – Urteil kann ausnahmsweise abgekürzt werden, wenn vom Mieter eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben ausgeht. Die danach zulässige einstweilige Verfügung ist jedoch auf Ausnahmen beschränkt.
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Sonderkündigungsrecht gilt ab Zuschlagsbeschluss – auch bei fortdauernder Zwangsverwaltung
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben
GE 10/2017, S. 565 - Das Sonderkündigungsrecht des Erstehers in der Zwangsversteigerung muss zum erstzulässigen Termin ausgeübt werden, anderenfalls ist die Kündigung ausgeschlossen. Doch was ist, wenn die zugleich angeordnete Zwangsverwaltung noch fortbesteht? Verschiebt sich dann der maßgebliche Termin? Das OLG Frankfurt/Main meint, das Sonderkündigungsrecht bestehe ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, woran auch ein Fortbestehen der Zwangsverwaltung nichts ändert.
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Neue Wohnungsgemeinnützigkeit – Andrej Holm blitzt auch bei den Mietern ab
Namen & Nachrichten
GE 11/2017, S. 610 - Was verkündet er uns als nächstes? Dass er über Wasser gehen kann? Mehr an Steigerung ist ja fast nicht denkbar, nachdem der Stadtsoziologe Andrej Holm kürzlich die Behauptung aufstellte, Neubauwohnungen könnten „ohne Abstriche bei technischen oder ökologischen Standards“ für eine Quadratmeter-Miete von unter 5 € errichtet werden, sogar 4,50 € seien erreichbar. Die Zeitungen druckten kommentarlos nach. Ich frage mich, ob sie das auch täten, wenn ein Stadtsoziologe ein „Gutachten“ vorlegte, wonach eine Herztransplantation auch minimalinvasiv und zur Hälfte der Kosten durchgeführt werden könne. Oder würde wenigstens dann die Frage gestellt, welche Ausbildung und Erfahrung einen Soziologen dazu befähigen, solche Thesen aufzustellen.
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Landgericht Berlin bestätigt Mietpreisbremse und hält Untermietwucher für unbeachtlich
Mietspiegel als Beweismittel für die Mietermittlung nach Rüge
GE 10/2017, S. 564 - Die Beschränkung der Neuvermietungsmiete auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete („Mietpreisbremse“) ist eine gerechtfertigte Beschränkung der Dispositionsbefugnis des Eigentümers, und die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist verfassungskonform, so das LG Berlin. Rügt der Mieter einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse, so kann die zulässige Neuvertragsmiete mit Hilfe des Berliner Mietspiegels ermittelt werden. Dass der Mieter seinerseits zwei Drittel seiner Wohnung zum Vierfachen (!) der zulässigen Miete untervermietet, steht seinem Rügerecht nicht entgegen.
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Unterlagen zur Abrechnung von Betriebskosten
Ablichtungen oder Scans
GE 09/2017, S. 514 - Der Streitwert einer Klage des Mieters, mit der er erreichen will, dass der Vermieter duldet, dass er Ablichtungen oder Scans von Betriebskostenabrechnungsunterlagen anfertigt, übersteigt – im Falle der Klageabweisung – grundsätzlich nicht die 600-€-Berufungsgrenze.
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Welche Beschlüsse angefochten werden, muss klar erkennbar sein
Vor Ablauf der Anfechtungsfrist
GE 09/2017, S. 519 - In der WEG-Anfechtungsklage darf der Umfang der beabsichtigten Beschlussanfechtung von Eigentümerbeschlüssen nicht offen gelassen werden, insbesondere wenn diese teilweise zu hohen Streitwerten und damit Kostenbelastungen führen können.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 11/17 - 20./21. Kalenderwoche
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