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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Wohnungsbewerber sachlich und knapp ablehnen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Mietrecht – eine Übersicht
GE 06/2018, S. 372 - Wohnungen sind knapp, auf jede freie Wohnung kommen manchmal Hunderte von Bewerbern. Das bedeutet auch: Es gibt einen Glücklichen und viele Enttäuschte, die Vermietern auch schon mal unlautere Motive für die Ablehnung unterstellen. Gegen Diskriminierung soll in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)schützen. Mit der 2017 gegründeten Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt will der Senat ein Gesetz aus dem Dornröschenschlaf holen.
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Kombination aus Index- und Staffelmiete mit Zeitüberschneidung
Überschreitung der Mietpreisbremse
GE 04/2018, S. 231 - Die ZK 67 des LG Berlin hält § 556d BGB, die Vorschrift über die sog. Mietpreisbremse, für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (vgl. GE 2018, 89, 125). Das AG Lichtenberg hat einen Vermieter auf die Klage eines Mieters gemäß § 556g BGB zur Rückzahlung zu viel gezahlter Miete verurteilt, was zur Berufung des Vermieters zum LG Berlin führte. Die ZK 63 hat daraufhin beschlossen, den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Wirksamkeit der Vorschrift über die Mietpreisbremse auszusetzen, weil diese Frage für den vorliegenden Rechtsstreit vorgreiflich sei.
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Vermieterpfandrecht an Fahrzeugen erlischt zwar durch Umparken – entsteht aber immer wieder neu
Vorübergehende Entfernung von Mieterautos vom Grundstück
GE 04/2018, S. 228 - Das Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) umfasst auch Fahrzeuge des Mieters, die auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abgestellt werden. Nach § 562a BGB erlischt es jedoch „mit der Entfernung der Sachen von dem Grundstück“: Ist eine dauerhafte Entfernung gemeint oder genügt auch eine nur vorübergehende? Der BGH hat die (ur)alte Streitfrage jetzt entschieden: Es erlischt und entsteht immer wieder neu.
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Fristlose Kündigung vor Übergabe der Mieträume
Mieter beleidigte Mitarbeiter des Vermieters in nicht hinnehmbarer Weise
GE 04/2018, S. 231 - Wenn der Mieter vor Übergabe der Wohnung ein Verhalten an den Tag legt, das einen wichtigen Grund zur Vertragsbeendigung darstellt, kann der Vermieter die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund sofort aussprechen, und zwar schon vor Übergabe der Wohnung, so das Amtsgericht Lichtenberg in einem begrüßenswert klaren Urteil.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 6/18 - 9./10. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 6/18 - 9./10. Kalenderwoche
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Maklerklausel heilt falsche Widerrufsbelehrung nicht
Automatischer Versand durch Immobilienportal war mangelhaft
GE 04/2018, S. 225 - Maklerklauseln sind nach wie vor sehr beliebt, weil sie dem Makler eine trügerische Sicherheit zur Durchsetzung seines Provisionsanspruchs suggerieren. Trotzdem führen sie in der Praxis regelmäßig nicht zum gewünschten Erfolg. Das gilt auch für die Informationspflichten des Maklers bei der Widerrufsbelehrung. Fehler haben dort hohe finanzielle Einbußen zur Folge, die auch eine Maklerklausel nicht heilen kann.
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Heilungsmöglichkeit bei Zahlungsrückständen
Entziehung des Wohnungseigentums
GE 03/2018, S. 166 - Stellen wiederholte und langjährige Zahlungsrückstände zugleich einen wichtigen Grund für die Entziehung des Wohnungseigentums dar, kann die Entziehung durch Zahlung der Rückstände nicht abgewendet werden.
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Wohnungsübergabe ist auch durch einstweilige Verfügung durchsetzbar
Kauf vom und Streit mit dem Bauträger
GE 03/2018, S. 164 - Eine einstweilige Verfügung kann, wie der Name schon sagt, nur als vorläufige Regelung erlassen werden, während für die Hauptsache das Klageverfahren vorbehalten bleibt. Eine Ausnahme gilt für besonders wichtige Ansprüche, etwa auf Leistung von Unterhalt nach ständiger Rechtsprechung. Ebenso ist es nach Auffassung des Kammergerichts bei einem Anspruch des Wohnungskäufers gegen den Bauträger – das Kammergericht knüpft mit dieser Entscheidung an sein Urteil in GE 2017, 1343 an.
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Gesetzesverstoß, aber kein Revisionsgrund
Urteil im Dienstzimmer des Richters „verkündet“
GE 03/2018, S. 163 - Wenn ein Urteil nicht gleich am Schluss der Sitzung als „Stuhlurteil“ verkündet wird, ist ein besonderer Verkündungstermin anzuberaumen. In diesem können die Parteien zwar anwesend sein, sind es meist aber nicht, weswegen die Praxis die Formalien lax handhabt. Das ist, selbst wenn der Richter schwindelt, unschädlich, wie der BGH entschieden hat.
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