Regelungen zur Mietpreisbremse nicht anzuwenden bei dinglichem Wohnungsrecht mit Nutzungsentgelt
Umgehungsgeschäft oder doch zulässig?
GE 9/2025, S. 419 - Die Vorschriften zur Mietpreisbremse gelten nicht für ein im Grundbuch eingetragenes dingliches Wohnungsrecht, auch wenn der Nutzer wie ein Mieter regelmäßige Entgeltzahlungen schuldet. Ausnahmsweise kann ein Umgehungsgeschäft vorliegen, was vom Nutzer darzulegen und zu beweisen ist.
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