Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Mietendeckel  →  Informationen


Modernisierungsumlage weg?
Mietendeckel
03.09.2020 (GE 16/2020, S. 1016) Mietendeckel Modernisierungsumlage weg? Frage: Modernisierung: 2017 wurde ein Fahrstuhl eingebaut und der Modernisierungszuschlag (11 % der Baukosten) 2018 erhoben. Der Modernisierungszuschlag ist also in der Stichtagsmiete enthalten, die ab November auf den Tabellenwert + 20 % abgesenkt werden muss. Ist damit der gesamte Fahrstuhl-Modernisierungszuschlag abgegolten? Oder kann ich noch 1 € zusätzlich geltend machen? Der Fahrstuhl führt nicht schwellenlos zur Wohnung, sondern öffnet jeweils auf dem Treppen-Podest. Im Gesetz heißt es in § 7 (siehe auch GE 2020 [3] 164) dazu: Die Tabellenmiete erhöht sich um 1 €/m2, wenn Sie folgende Maßnahmen durchgeführt haben: 7. zum Aufzugsanbau oder 8. zum Abbau von Barrieren … Meine Hausverwaltung sagt: nicht möglich, nur ohne Schwellen Mietberechnung der Hausverwaltung für mein Haus: Winterfeldtstraße in Berlin, Baujahr 1956, mittlere Wohnlage Mietentabelle 6,08 €/m² (Mietpreis pro Quadratmeter aus der Mietentabelle nach Bezugsfertigkeit der Wohnung, Ausstattung mit Sammelheizung und Bad und Wohnungsanzahl im Gebäude) Moderne Ausstattung: Für Wohnungen mit moderner Ausstattung erhöht sich der Wert um 1 €. Eine moderne Ausstattung liegt vor, wenn mindestens drei der folgenden Merkmale vorhanden sind: ■ schwellenlos erreichbarer Personenaufzug, ■ Einbauküche, ■ hochwertige Sanitärausstattung, ■ hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume, ■ Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh/(m² a) Berücksichtigung der Wohnlage - 0,09 € /m² Folgende Werte sind zusätzlich zur errechneten Mietobergrenze zu berücksichtigen: Gute Wohnlage + 0,74 € Mittlere Wohnlage - 0,09 € Ist diese Wohnlage richtig? Einfache Wohnlage - 0,28 € Zwischenergebnis unter Berücksichtigung der Wohnlage = 5,99 €/m² Für Bestandsmietverhältnisse zulässige Überschreitung der Mietobergrenze (unter Berücksichtigung der Wohnlage) um maximal 20 % + 1,198 €/m² Endergebnis 7,19 €/m² Aus dieser Berechnung nach MietenWoG Bln ergibt sich der Quadratmeterpreis 7,19 € für die Winterfeldtstraße in Berlin. Was ist richtig? H. B., per eMail
Antwort: Der Zuschlag zur Tabellenmiete des § 6 wegen Modernisierungsmaßnahmen setzt nach § 7 voraus, dass diese nach Inkrafttreten des Gesetzes, also nach dem 23. Februar 2020 durchgeführt wurden. Allgemein gilt ohnehin, dass Mieterhöhungen nach einer Modernisierung Teil der Grundmiete (Nettomiete) werden; ein besonderer Zuschlag zur Stichtagsmiete ist daher unzulässig.
Die Wohnlage soll durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden, die laut AV MietenWoG „frühestens“ zum 22. November 2020 erlassen werden soll (ab dem 23. November 2020 gilt die Pflicht zur Mietsenkung!). Bis zum Erlass der Rechtsverordnung kann die Wohnlage nach dem Mietspiegel 2019 bestimmt werden, die Berechnung der Hausverwaltung ist zutreffend.


Links: