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Wann tritt die 2. Stufe in Kraft?
Mietendeckel
03.09.2020 (GE 17/2020, S. 1088) Frage: Im Mietendeckelgesetz steht, dass das Gesetz bezüglich der Mietsenkung neun Monate nach Verkündigung in Kraft tritt. „Nach“ ist ein dehnbarer Begriff. Im Grundeigentum konnte man in verschiedenen Artikeln bis Heft 11/20 lesen, dass die neue Miete im Dezember 2020 beginnt. In Heft 12, 771 steht nun, schon im November. Auf Anfrage meinen das Bezirksamt Friedrichshain: am 23. November und Steglitz: frühestens am 22. November – also ad libitum? U. Sch., per eMail
Antwort: Das Mietendeckelgesetz ist am 22. Februar 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden und am 23. Februar 2020 in Kraft getreten. Die Pflicht zur Senkung soll neun Monate nach der Verkündung in Kraft treten, wobei nach allgemeinen Regeln als Zeitpunkt der Verkündung der Ablauf des Tages gilt, also 22. Februar 2020 um 24 Uhr (Art. 82 Abs. 2 Grundgesetz), sodass der 22. Februar nicht mitgezählt wird (§ 187 Abs. 1 BGB). Die Auskunft aus Friedrichshain ist also richtig: Inkrafttreten am 23. November 2020.
Nun könnte man meinen, das sei ein für die Praxis bedeutungsloses Glasperlenspiel, weil der Mieter die vereinbarte Miete ja schließlich schon Anfang November überwiesen hat (so wohl auch Beck, GE 2020,163, wonach der Vermieter die Mietsenkung erst ab Dezember 2020 vornehmen muss). Ein Vergleich mit der Minderung nach § 536 BGB zeigt jedoch etwas anderes. Wenn am 23. November 2020 in der Wohnung ein erheblicher Wasserschaden auftritt, hat der Mieter für die Zeit bis zur Behebung des Mangels ein Minderungsrecht und damit auch einen Rückforderungsanspruch hinsichtlich der vorausbezahlten Miete. Ähnlich ist es, wenn sich während des laufenden Monats aus anderen Gründen das Mietsoll verringert und damit eine Überzahlung vorliegt.
Bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts ist daher ein Vermieter ab 23. November 2020 auch für die Novembermiete zur anteiligen Senkung nach § 5 MietenWoG Bln verpflichtet.


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