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Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Revisionszulassung: Beschwerdesumme bei Modernisierung und Instandsetzung
Verurteilung des Mieters zur Duldung von Arbeiten
27.04.2023 (GE 5/2023, S. 223) Die Nichtzulassungsbeschwerde für eine Revision zum Bundesgerichtshof ist nur bei einer Beschwer von mehr als 20.000 € zulässig. Wenn der Mieter zur Duldung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen verurteilt wurde, gelten unterschiedliche Maßstäbe.
Der Fall: Die Vermieterin hatte umfangreiche Arbeiten zur Modernisierung und Instandsetzung angekündigt. Die Klage auf Duldung der Maßnahmen wurde vom Amtsgericht abgewiesen, während das Landgericht der Duldungsklage für verschiedene Maßnahmen stattgab. Den Streitwert setzte es auf rund 14.000 € fest. Die Mieter beantragten Zulassung der Revision und meinten, die Beschwer übersteige 20.000 €.

Der Beschluss: Der Bundesgerichtshof verwies auf seine ständige Rechtsprechung, wonach für die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen der dreieinhalbfache Jahresbetrag der zu erwartenden Mieterhöhung maßgeblich sei. Die Beschwer erhöhe sich nicht dadurch, dass der Vermieter fällige Instandsetzungsmaßnahmen durch die Modernisierung einspare, da der darauf entfallende Kostenanteil nicht umgelegt werden könne. Für die Instandsetzungsmaßnahmen sei die Beschwer nicht nach einer fiktiven monatlichen Mietminderung zu bemessen (wie bei einer Verurteilung des Vermieters zur Durchführung dieser Maßnahmen), sondern nach den Einschränkungen des Nutzungsrechts für den Mieter während der Arbeiten. Für den Fall der Unbewohnbarkeit für eine gewisse Zeit sei die darauf entfallende Nettokaltmiete maßgeblich, was hier allenfalls 2.000 € ausmache.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2022, Seite 238 und in unserer Datenbank. 


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