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Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Grundlos verweigerte Wohnungsbesichtigung
Kündigung erfolgreich
17.06.2022 (GE 10/2022, S. 507) Weigert sich der Mieter, die Wohnung vom Eigentümer besichtigen zu lassen, kann dies sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Der Fall: Die Mieter verweigerten, als ihre Wohnung verkauft werden sollte, möglichen Interessenten jede Besichtigung. Aber auch so fanden sich Käufer, die ihre neu erworbene Wohnung zumindest nach dem Erwerb anschauen wollten und im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt acht Besichtigungstermine vereinbarten. Keiner der Termine kam zustande. Daraufhin mahnten sie die Mieter ab und kündigten dann den Mietvertrag außerordentlich. Die beklagten Mieter führten verschiedene Gründe an, warum die Besichtigungstermine nicht zustande gekommen seien. An einem Termin habe der Mieter sich auf eine Online-Schulung vorbereiten müssen. Die übrigen Termine seien zumeist an Corona-Tests, Isolationen und den Infektionsschutzbestimmungen gescheitert.

Das Urteil: Das AG München gab der Räumungsklage statt. Die Verweigerung der Wohnungsbesichtigung stelle einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Für eine Besichtigung durch den Vermieter müssten besondere Gründe vorliegen. Dies ist hier der Fall, da die Beklagten den Klägern vor dem Kauf eine Besichtigung der Wohnung verweigert hätten. Die vorgetragenen Gründe für die verweigerte Besichtigung überzeugten nicht. Für Corona-Beeinträchtigungen seien keinerlei Beweise angeboten worden.

AG München, Urteil vom 26. August 2021 - 474 C 4123/21 - rechtskräftig


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