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Landgerichtspräsident schreibt uns
Mietberufungskammer 62 wird aufgelöst
25.08.2008 (GE 16/2008, 1014) Das Landgericht Berlin hat den bevorstehenden Eintritt in den Ruhestand der langjährigen Vorsitzenden der Zivilkammer 62, der VRi’inLG Hannelore Dybe, zum Anlass genommen, die Mietberufungskammern neu zu strukturieren.
Ab dem 1. September 2008 wird es statt vier nur noch drei Mietberufungskammern geben. Dies wird allerdings nicht mit einer Verringerung der Personalstärke in diesem Bereich einhergehen, sondern die verbleibenden Mietberufungskammern werden verstärkt. So werden die Zivilkammern 65 und 67 künftig mit 3,5 Richterpensen und die Zivilkammer 63 mit vier Richterpensen besetzt sein. Diese personelle Stärkung der drei verbleibenden Kammern geschieht in Umsetzung eines grundlegenden Strukturkonzepts für das Land Berlin, das die innere Stabilität in den Zivilkammern verbessern soll. Bei einer zahlenmäßig stärkeren personellen Besetzung der einzelnen Kammern lassen sich Belastungsschwankungen besser auffangen, Reibungsverluste, die bislang durch den Einsatz von Vertretungsrichtern aus anderen Kammern entstanden, werden abgemildert. Das Landgericht Berlin hofft, dadurch seiner tragenden Rolle im Bereich des Wohnraummietrechts noch besser gerecht werden zu können.
Gleichzeitig hat das Präsidium des Landgerichts einen neuen Zuschnitt der Arbeitsgebiete beschlossen. Bereits ab dem 1. August 2008 ist die Zivilkammer 63 für Mietberufungen aus den Amtsgerichten Mitte, Schöneberg und Hohenschönhausen zuständig. Die Zivilkammer 65 übernimmt diese Zuständigkeit für die Amtsgerichte Charlottenburg, Pankow-Weißensee, Neukölln und Lichtenberg und die Zivilkammer 67 schließlich für Tempelhof-Kreuzberg, Spandau, Tiergarten, Wedding und Köpenick. Mit dieser Neuregelung findet die teilweise überlappende Zuständigkeit mehrerer Kammern für einen Amtsgerichtsbezirk ihr Ende.
Autor: Dr. Bernd Pickel