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Betriebskostenabrechnung bleibt Stein des Anstoßes
Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-Statistik 2015 vor
17.02.2017 (GE 02/2017, S. 71) Im Jahr 2015 war die Zahl der vor den deutschen Gerichten verhandelten Wohnraummietrechtssachen weiter rückläufig. Nach „Vertragsverletzungen“, ein Begriff, unter dem Themen vom Zahlungsverzug bis hin zur Tierhaltung subsumiert werden, sind die Betriebskosten der häufigste Auslöser. Fast einem Viertel aller verhandelten Mietrechtssachen und einem Drittel aller vom DMB durchgeführten Rechtsberatungen liegen Probleme mit der Betriebskostenabrechnung zugrunde. 

Betriebskostenabrechnung bleibt Stein des Anstoßes

Die häufigsten Beratungsthemen
Die 320 Ortsvereine des Deutschen Mieterbundes (DMB) führten im Jahr 2015 rund 1,1 Millionen Rechtsberatungen durch. Die meisten Konflikte (97 %) konnten dabei außergerichtlich beigelegt werden.
Häufigstes Thema waren, wie bereits 2014, die Betriebskosten, die etwa ein Drittel aller Beratungen ausmachten. An zweiter Stelle standen Wohnungsmängel, um die es in knapp einem Fünftel der Fälle (ca. 20 %, ein Prozentpunkt mehr als im Vorjahr) ging. 
Auf Platz 3 (gut 11 %) landeten „allgemeine Vertragsangelegenheiten“, ein Begriff, unter dem alle Rechtsberatungen subsumiert werden, die die mietvertraglichen Rechte und Pflichten betreffen und solche im Vorfeld bzw. beim Vertragsabschluss. Zu Letzteren gehören beispielsweise Fragen zur Zulässigkeit der Höhe der vom Vermieter geforderten Miete, zum Bestellerprinzip oder dazu, welche Informationen der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung abfragen darf, sowie Fragen zur Tierhaltung, Hausordnung oder Gründung einer Wohngemeinschaft und den Vor- und Nachteilen von Index- und Staffelmietverträgen.
Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB waren mit knapp 11 % das vierthäufigste Beratungsthema. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Anteil der Beratungen zu diesem Thema um ca. 1,3 Prozentpunkte an. 
Noch stärker gestaltete sich der Anstieg in Großstädten, wo es inzwischen in jeder achten Beratung um das Thema Mieterhöhung geht.
Hervorzuheben ist, dass auf den Plätzen 7 und 8 die Themen Mieter- (3,3 %) und Vermieterkündigung (3,7 %) liegen, wobei der Anteil der Beratungen zur Mieterkündigung leicht rückläufig, der zu Vermieterkündigungen dagegen etwas angestiegen ist. In Großstädten stieg der Anteil der Beratungen, in denen es um die Kündigung durch den Vermieter ging, sogar von 3 % (2014) auf 4,3 % um fast die Hälfte.
Abgeschlagen auf dem 10. Platz landeten mit unter 2 % die Themen Umwandlung und Eigenbedarfskündigung, die deutschlandweit um ca. 0,5 Prozentpunkte zulegten, in Großstädten dagegen stagnieren.

Weniger Mietrechtsprozesse
2015 trafen sich Mieter und Vermieter deutlich seltener vor Gericht. Wurden 2014 noch insgesamt knapp 272.000 Wohnraummietsachen verhandelt, waren es 2015 nur etwa 261.000 (- 4 %). Insgesamt machen Mietrechtsstreitigkeiten knapp 17 % aller Zivilprozesse aus.
Laut Statistik der DMB Rechtsschutz, der Rechtschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes, waren „Vertragsverletzungen“ das häufigste Streitthema. Darunter fällt eine Vielzahl von Themen, von der unpünktlichen Zahlung der Miete über die Tierhaltung bis hin zu Mangelgewährleistungsansprüchen.
Über Betriebskosten und Betriebskostenabrechnungen wurde – anders, als es aus der Beratungspraxis zu erwarten gewesen wäre – zwar „nur“ in knapp 23 % der Fälle gestritten. Trotzdem wird deutlich, dass Eigentümer diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit schenken sollten, wenn sie das Risiko eines Rechtsstreits senken wollen.
Auf Platz 3 folgten Streitigkeiten über Mietkautionen, in denen es in der Regel um die Rückzahlungsansprüche und damit letztendlich um die Fragen der Schönheitsreparaturen ging. Losgelöst von der Mietkaution machten Schönheitsreparaturen dagegen weniger als 1 % aller Mietprozesse aus.
Fristlose Kündigungen und Eigenbedarf machten zusammen weitere gut 10 % aus. Das bedeutet, dass es sich – nach den Zahlen der DMB Rechtsschutz – bei etwa jedem zehnten Rechtsstreit um eine Vermieterkündigung und Räumungsklage gehandelt hat.


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