Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Untervermietung: Kein Anspruch ohne WBS
Sozialwohnungen
26.01.2026 (GE 22/2025, S. 1127) Nach § 553 BGB hat der Mieter einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung bei einem berechtigten Interesse. Daran fehlt es, wenn der Untermietvertrag gegen das Gesetz verstößt, etwa gegen die Mietpreisbremse (LG Berlin GE 2022, 741). Auch ein Verstoß gegen das Wohnungsbindungsgesetz lässt einen Anspruch auf Erlaubnis entfallen.
Der Fall: Die Mieterin hatte zusammen mit ihrer woanders lebenden Mutter eine Zweizimmerwohnung gemietet, die im sozialen Wohnungsbau errichtet worden war. Sie verlangte später Genehmigung der Untervermietung für die Zeit ihrer Ausbildung im Ausland; das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Berufung hatte keinen Erfolg.

Das Urteil: Das Landgericht Berlin bestätigte zwar das berechtigte Interesse der Klägerin „im Ansatz zu Recht“, auch wenn die zeitliche Begrenzung des Erlaubnisverlangens sich weder aus dem Vortrag der Klägerin noch dem aus dem Klageantrag ergebe. Auch gehe die vereinbarte Untermiete in der Höhe deutlich über eine Kostenentlastung hinaus. Jedenfalls fehle es an einem berechtigten Interesse, weil mehr als die Hälfte der preisgebundenen Wohnung untervermietet werden solle und ein Wohnberechtigungsschein nicht vorgelegt sei. Die Erlaubnis für eine Untervermietung, die im Widerspruch zur Rechtsordnung stehe, könne nicht verlangt werden.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2025, Seite 1142 und in unserer Datenbank.


Links: