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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Heizölpreise
in Berlin
GE 12/18 - 22./23. Kalenderwoche
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Mieterhöhung auch später nicht möglich
Modernisierung bei Staffelmieten
GE 11/2018, S. 673 - Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen ausgeschlossen. Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass während der Laufzeit zwar eine Mieterhöhungserklärung ausgeschlossen ist, aber nach Ablauf der Staffelmiete die Mieterhöhung nachgeholt werden kann. Nach anderer Auffassung, der sich das Landgericht Berlin anschließt, ist auch später für eine Modernisierungsmaßnahme während der Laufzeit der Staffelmiete eine Erhöhung ausgeschlossen.
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Auch die Altersgruppe 50plus kann jetzt noch vor späterem Grundsicherungsbezug bewahrt werden
Die Förderung von Wohneigentum rechnet sich für alle
GE 11/2018, S. 666 - Das nicht gerade als Heimstatt des Kapitalismus verschrieene Pestel-Institut in Hannover hat Mitte April eine Studie vorgelegt, die man als fast flammenden Appell an die Politik verstehen muss, endlich wieder Ernst mit der Wohnungseigentumsbildung und -förderung zu machen. Wenn nicht, drohe in sehr viel höherem Ausmaß Altersarmut, der man wiederum durch Transferleistungen begegnen müsse, was am Ende teurer würde.
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Ausübung auch bei nur spekulativen Befürchtungen?
Vorkaufsrecht
GE 11/2018, S. 664 - Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk zugunsten einer Wohnungsbaugesellschaft des Landes Berlin für ein Mehrfamilienhausgrundstück im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Chamissoplatz“ in Kreuzberg war nach Auffassung des VG Berlin rechtens.
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Wohnen in der Arztpraxis ist regelmäßig unzulässig
Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit in einem reinen Gewerbebau
GE 10/2018, S. 623 - Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken ist in einem ausschließlich gewerblichen Zwecken dienenden Gebäude grundsätzlich schon deshalb störender als die vorgesehene Nutzung, weil eine Wohnnutzung mit typischen Wohnimmissionen regelmäßig ganztägig und auch am Wochenende erfolgt.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 11/18 - 20./21. Kalenderwoche
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20 % vom Verkehrswert ohne die Bebauung
Geschäftswert Wohnungsbauvertrag
GE 10/2018, S. 620 - Der Geschäftswert einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Errichtung von Wohngebäuden entspricht auch dann gemäß § 50 Nr. 3 a GNotKG 20 % des Verkehrswerts des unbebauten Grundstücks, wenn der Verpflichtete die zu errichtenden Wohngebäude z. B. verkaufen oder vermieten will.
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Unterlassungsanspruch verjährt nicht
Vertragswidrige Nutzung des Mieters
GE 10/2018, S. 617 - Ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB (Eigentumsstörung) verjährt in drei Jahren nach der beeinträchtigenden Handlung. Ob bei fortdauernder Beeinträchtigung etwas anderes gilt, ist umstritten. Beim Anspruch des Vermieters auf Unterlassung einer vertragswidrigen Nutzung ist nach Auffassung des OLG Celle eine Verjährung ausgeschlossen.
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Pfändungsschutz für Existenzminimum
Auch bei Sicherungsabtretung
GE 10/2018, S. 617 - Nach § 850i ZPO sind sonstige Einkünfte des Schuldners zur Existenzsicherung unpfändbar und gehören nicht zur Insolvenzmasse. Auch bei einer Sicherungsabtretung und Grundschuldbestellung hat der Schuldner Anspruch auf einen pfandfreien Betrag.
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Kündigung wegen unerlaubter Überlassung der Wohnung an in Deutschland bleibende Kinder
Endgültige und dauerhafte Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die Türkei
GE 10/2018, S. 614 - Kein seltener Fall: Die lange Jahre in Deutschland lebenden Eltern beabsichtigen nicht, auf Dauer zu bleiben, beziehen hier mit ihren Kindern eine Wohnung und ziehen nach Jahren – ohne die inzwischen erwachsenen Kinder – zurück in die alte Heimat, wo sie sich ein Haus gebaut haben. Die hiesige Wohnung wird, ohne Erlaubnis des Vermieters, den Kindern überlassen. Das Landgericht Berlin hält in solchen Fällen eine Kündigung wegen nicht unerheblicher schuldhafter Vertragspflichtverletzung für berechtigt.
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