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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Heizölpreise
in Berlin
GE 14/19 - 26./27. Kalenderwoche
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Keine allzu hohen Hürden an Rückstandsauflistung
Fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung wegen Zahlungsverzug
GE 12/2019, S. 770 - Bei einfachen und klaren Fallgestaltungen einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung braucht der Vermieter zur Begründung nicht den genauen Zeitpunkt und den konkreten Mietrückstand für einzelne Monate anzugeben. Es genügt vielmehr, dass der Mieter anhand der Begründung erkennen kann, von welchem Rückstand der Vermieter ausgeht, und dass der Vermieter diesen Rückstand als Grund für die fristlose Kündigung wegen des Zahlungsverzugs heranzieht.
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Angestellte eines Mitmieters beleidigt
Fristlose Kündigung
GE 12/2019, S. 772 - Beleidigungen und Beschimpfungen können die Mietvertragsparteien jeweils zur Kündigung berechtigen. Fristlos kündigen kann der Vermieter auch, wenn ein Mieter Angestellte eines andern Mieters beleidigt.
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Besuch der alten Dame: Vermieter darf seine Handwerker schicken
Nach Mängelrüge
GE 12/2019, S. 768 - Der Vermieter darf die Wohnung auch einer 92-jährigen Mieterin zur Vorbereitung von Beseitigungsarbeiten der von ihr gerügten Mängel betreten lassen.
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Aushändigung einer Eigentümerliste – aber ohne eMail-Adresse
Verwalterpflichten
GE 10/2019, S. 705 - Der WEG-Verwalter ist verpflichtet, eine aktuelle Eigentümerliste zu führen, die er auf Verlangen jedem einzelnen Wohnungseigentümer vorzulegen hat. Die auszuhändigende Eigentümerliste umfasst lediglich die Namen und ladungsfähigen Anschriften der anderen Wohnungseigentümer, nicht aber deren eMail-Adressen.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 13/19 - 24./25. Kalenderwoche
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Zweckwidrige Nutzung kann zulässig sein
Weniger störend als erlaubt
GE 10/2019, S. 705 - Sind im Übrigen ohnehin nur Wohneinheiten vorhanden, geht eine Wohnnutzung in der einzigen Teileigentumseinheit nicht über eine Gewerbenutzung in höchstem Umfang hinaus.
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Basiszinssatz
gemäß § 247 Abs. 1 BGB
GE 13/19 - ab 1. Juli 2019
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Kündigung ohne ausreichende Begründung
Bezugnahme auf – zwischenzeitlich veränderte – frühere Eigenbedarfslage
GE 11/2019, S. 699 - Eine Kündigung, welche die für sie maßgeblichen Kerntatsachen nicht enthält, ist mangels ausreichender Begründung unwirksam; insbesondere müssen Tatsachen berücksichtigt werden, die sich konkret auf die Nutzung der Wohnung beziehen. Eine Bezugnahme auf eine frühere Kündigung ist dann unmaßgeblich, wenn sich die dort benannten veränderten Umstände verändert haben.
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Das Aufstellen von Pflanzen im Treppenhaus durch Eigentümer ist nicht von vornherein unzulässig
Verbindliche Regelungen nur über eine WEG-Hausordnung
GE 10/2019, S. 641 - Eine „Dekoration“ des Treppenhauses in einer Wohnungseigentumsanlage durch Eigentümer ist nicht per se unzulässig. Nur durch eine Hausordnung könnte das Aufstellen etwa von Pflanzen, Töpfen und/oder anderen Dekorationsgegenständen im Treppenhaus verbindlich geregelt werden.
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