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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Reicht nicht: Ankreuzen der Orientierungshilfe
Kein ausreichender Vortrag im Prozess
GE 18/2024, S. 881 - Ein Mieterhöhungsverlangen kann – formal – ohne Weiteres bis zum Oberwert des Mietspiegels geltend gemacht werden. Kommt es allerdings zum Rechtsstreit (Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung), hat der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast zur Höhe der Einzelvertragsmiete, wofür er, wenn er sich auf den Berliner Mietspiegel beruft, auch entsprechenden Vortrag für das Vorliegen wohnwerterhöhender Merkmale machen muss. Die Bezugnahme auf eine Anlage reicht für das Amtsgericht Mitte nicht.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 20/24 - 40./41. Kalenderwoche
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 20/24 - 40./41. Kalenderwoche
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Kostentragung aus unbegründeter Mängelmeldung
Mieter meldet „unangenehmen Geruch“
GE 18/2024, S. 879 - Hat der Mieter wegen eines subjektiv wahrgenommenen Schmorgeruchs aus einer Elektroanlage über die Hausverwaltung den Einsatz eines Handwerkers ausgelöst, haftet er nicht für die daraus entstandenen Kosten, wenn der Wahrnehmung eine Fehlannahme zugrunde gelegen hat und der Handwerkereinsatz unnötig war.
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Mieterhöhungsverlangen auch für späteren Zeitpunkt unwirksam
Kappungsgrenze nicht eingehalten
GE 18/2024, S. 879 - Bei Überschreiten der Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB ist das Mieterhöhungsverlangen zwar nicht formell unwirksam, aber insoweit wirkungslos. Hatte sich in den letzten drei Jahren die Miete schon um 20 % (in Berlin 15 %) erhöht, ist ein neues Mieterhöhungsverlangen unwirksam.
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Beschluss über Gesamtabrechnung ist als Beschluss über Abrechnungsspitzen zu deuten
Eigentümer wollen sich im Regelfall nicht rechtswidrig verhalten
GE 17/2024, S. 833 - Ein nach dem 30. November 2020 gefasster Beschluss, durch den „die Gesamtabrechnung und die daraus resultierenden Einzelabrechnungen des Hausgeldes“ genehmigt werden, ist nächstliegend dahingehend auszulegen, dass die Wohnungseigentümer damit lediglich die Höhe der in den Einzelabrechnungen ausgewiesenen Nachschüsse oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse festlegen wollen.
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Fristlose Kündigung wegen Beleidigung
Fortsetzung unzumutbar
GE 17/2024, S. 825 - Wenn ein Mieter wiederholt den Vermieter oder dessen Mitarbeiter unflätig beleidigt, kann eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar sein. Das war in einem Fall so, in dem der Mieter Daueraufträge über 0,01 € mit einem entsprechenden Zusatz versah.
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In guten und schlechten Zeiten: Kein Ausschluss der Indexmietsenkung
Auch nicht individualvertraglich
GE 17/2024, S. 828 - Eine mietvertragliche Indexmietvereinbarung, die ausdrückliche Ausführungen allein zu den indexbezogenen Erhöhungsmöglichkeiten des Vermieters, nicht aber zu den Möglichkeiten des Mieters enthält, den Mietzins indexbezogen abzusenken, ist nicht nur als vom Vermieter gestellte Formularklausel, sondern auch als Individualvereinbarung unwirksam.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 19/24 - 37./38. Kalenderwoche
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Beschluss über Gesamtabrechnung ist als Beschluss über Abrechnungsspitzen zu deuten
Eigentümer wollen sich im Regelfall nicht rechtswidrig verhalten
GE 17/2024, S. 823 - Ein nach dem 30. November 2020 gefasster Beschluss, durch den „die Gesamtabrechnung und die daraus resultierenden Einzelabrechnungen des Hausgeldes“ genehmigt werden, ist nächstliegend dahingehend auszulegen, dass die Wohnungseigentümer damit lediglich die Höhe der in den Einzelabrechnungen ausgewiesenen Nachschüsse oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse festlegen wollen.
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