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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Beherbergung Obdachloser mittels Kostenübernahme stellte eine gewerbliche Zimmervermietung dar
Unterbringung aufgrund von Kostenübernahmebescheinigungen
GE 1/2018, S. 24 - Nach § 565 BGB (gewerbliche Weitervermietung) tritt, wenn der Mieter laut Mietvertrag den gemieteten Wohnraum gewerblich einem Dritten zu Wohnzwecken weitervermieten soll, der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein. Die Beherbergung Obdachloser aufgrund von auf Tagessätze bezogenen Kostenübernahmebescheinigungen des Bezirksamtes fällt aber als gewerbliche Zimmervermietung nicht unter § 565 BGB, so jetzt das Kammergericht. Und weiter: Eine Herausgabepflicht der einzelnen Bewohner gemäß § 546 Abs. 2 BGB (Rückgabeverlangen gegenüber Untermietern) bezieht sich im Zweifel nur auf die ihnen zugewiesenen Zimmer und anteilige Gemeinschaftsflächen.
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Persönliche Vorstellungen und Bedürfnisse des Vermieters maßgeblich
Eigenbedarf für Zweitwohnung
GE 1/2018, S. 18 - Ob ein Vermieter eine Wohnung im Sinne des § 573 BGB „benötigt“, ist nicht allein anhand objektiver Kriterien nachweisbar. Entscheidend ist immer auch der persönliche Eindruck von Partei und Zeugen, den das Gericht sich verschaffen muss.
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Unzulässiges Eiscafé
Ladennutzung in WEG-Anlage
GE 1/2018, S. 29 - Sieht die Teilungserklärung die Nutzung eines Teileigentums als Laden vor, kann darin kein Eiscafé mit Bestuhlung betrieben werden, in dem auch Speisen und Getränke verkauft werden. Ein Anspruch auf Unterlassung solcher Nutzung besteht auch gegen den Mieter, selbst wenn der Mietvertrag eine derartige Nutzung gestattet.
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Schäden durch Straßenbaumwurzeln
Vom Anlieger hinzunehmen?
GE 1/2018, S. 20 - Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Eigentümer eines Baumes für Schäden auf dem Nachbargrundstück einzustehen, wenn die Wurzeln dort hinüberwachsen. Das gilt auch für Straßenbäume. Das Kammergericht meint, in Berlin gelte eine Sonderregelung.
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Wohnfläche: Berliner Minimum ist New Yorker Durchschnitt
Namen & Nachrichten
GE 3/2019, S. 138 - Der Berliner Senat hat Anfang Januar einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zugeleitet. Das Gesetz definiert, was man unter menschenwürdigem Wohnen (mindestens) zu verstehen hat. Unter anderem gesteht das Gesetz jedem Erwachsenen eine Wohnfläche von mindestens 9 m2 zu, Kindern bis zu sechs Jahren mindestens 6 m2.
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Herausgabe von zu viel gezahltem Hausgeld
Kein Anspruch nach den Grundsätzen über ungerechtfertigte Bereicherung
GE 1/2018, S. 28 - Bei unwirksamen Abrechnungsbeschlüssen kann ein Wohnungseigentümer auch unter Vorbehalt geleistete Hausgelder nicht nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen herausverlangen, sondern ist auf einen Innenausgleich durch eine neue Abrechnung zu verweisen, weil erst diese endgültig feststellt, in welcher Höhe Nachzahlungen oder Guthaben für das entsprechende Jahr entstehen.
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7 % der Bevölkerung in überbelegten Wohnungen
EU-Durchschnitt bei 16 %, Polen bei beengten 41 %, Malta und Zypern glänzen mit 3 %
GE 2/2019, S. 81 - 7 % der Bevölkerung in Deutschland lebten 2017 in einer überbelegten Wohnung. Das heißt, der Haushalt verfügte über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war die Überbelegungsquote im Vergleich zum Vorjahr stabil. In unseren Nachbarländern ist die Überbelegungsquote deutlich höher. Der EU-Durchschnitt ist mit 16 % fast zweieinhalbmal so hoch wie in Deutschland.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 3/19 - 3./4. Kalenderwoche
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Sehr strenge Anforderungen an Verwertungskündigung
Im Zweifel für den Mieter
GE 24/2018, S. 1563 - Für eine Verwertungskündigung des Vermieters ist ein wirtschaftlicher Nachteil durch Fortbestand des Mietverhältnisses nicht ausreichend, sondern er muss erheblich sein, was eine Interessenabwägung voraussetzt, wie der BGH erst unlängst wieder betont hat (GE 2017, 1403). Bei der Prüfung, ob durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses ein erheblicher Nachteil für den Vermieter anzunehmen ist, sind, wie das Landgericht Berlin jetzt entschied, auch die Umstände beim Erwerb des Grundstücks zu betrachten (z. B. Unrentabilität schon beim Kaufpreis berücksichtigt). Ersatzwohnraum-Angebote des Vermieters sind nur zu berücksichtigen, wenn sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich sind.
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Einzubeziehen sind alle Einnahmen und Ausgaben im Wirtschaftsjahr
WEG-Hausgeldabrechnung
GE 24/2018, S. 1565 - In die Jahresabrechnung sind sämtliche im Wirtschaftsjahr getätigten Ausgaben einzustellen, gleichgültig, ob sie nachvollziehbar oder durch Kontoauszüge belegt sind. Auch zu Unrecht erfolgte oder mangels Kontounterlagen/Belege nicht prüfbare Ausgaben sind in die Abrechnung aufzunehmen. Die Wiederbestellung eines Verwalters ist nur für ungültig zu erklären, wenn eine weitere Zusammenarbeit mit ihm unzumutbar ist. Dabei sind an die Unzumutbarkeit strengere Anforderungen zu stellen als bei einer Abberufung aus wichtigem Grund.
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