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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Zweckbestimmung als Laden schließt Nutzung eines Teileigentums als Obdachlosenunterkunft nicht aus
WEG-Nutzungsbeschränkungen dürfen nicht immer so eng gesehen werden
GE 9/2019, S. 572 - Wird in der Teilungserklärung lediglich auf die zurzeit der Aufteilung ausgeübte Nutzung Bezug genommen, schließt die Zweckangabe „Laden“ nur das Wohnen aus. Die tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist aber in der Regel nicht als eine zu Wohnzwecken dienende Nutzung, sondern als heimähnliche Unterbringung anzusehen, die grundsätzlich auch in Teileigentumseinheiten erfolgen kann. Hält sich eine Nutzung von Wohn- und Teileigentum im Rahmen der Zweckbestimmung, kann sich ihre Unzulässigkeit nicht aus dem Charakter der Anlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen ergeben, so der BGH.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 11/19 - 20./21. Kalenderwoche
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In der Regel rangiert das Eigentum vor der Kunst
Kunst kontra Kommerz
GE 9/2019, S. 569 - Bei Werken der Baukunst oder mit Bauwerken unlösbar verbundenen Kunstwerken werden die Interessen des Eigentümers an einer anderweitigen Nutzung oder Bebauung des Grundstücks oder Gebäudes den Interessen des Urhebers am Erhalt des Werks in der Regel vorgehen, so der BGH.
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Kein Rücktritt vom Rücktritt
Sinneswandel nach Wohnungsübergabe
GE 9/2019, S. 565 - Hat ein Mieter wegen des Zustands der Wohnung kurz nach der Übergabe in den Räumen des Vermieters den Rücktritt vom Vertrag erklärt, ist der Mieter daran gebunden und kann nicht die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
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Mietereinbauten des Vormieters sind im Regelfall zugunsten des Vermieters zu berücksichtigen
Ortsübliche Miete und von Dritten geschaffene Wohnwertmerkmale
GE 9/2019, S. 563 - Verfolgt der (bisherige) Mieter seine Ansprüche aus auf seine Kosten vorgenommenen Verbesserungen der Mietsache innerhalb von sechs Monaten nach Mietende nicht aktiv, darf der Vermieter darauf vertrauen, dass Einbauten und Verbesserungen entschädigungslos auf ihn übergegangen sind und als Basis bei künftigen Mieterhöhungen von ihm berücksichtigt werden dürfen; eine Vereinbarung zwischen Vormieter und Nachmieter und die Zahlung eines Abstandes vermögen daran nichts zu ändern. Zur Begründung dieser Auffassung verwies die ZK 64 des LG Berlin spiegelbildlich auf das BGH-Urteil zur Schönheitsreparaturvereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter (GE 2018, 1214), wonach der Vermieter sich seinerseits bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung nicht darauf berufen kann, dass der Nachmieter die vom Vormieter geschuldeten Schönheitsreparaturen übernommen habe.
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Nicht wohnwertmindernd: 53 dB(A) machen noch keine „besonders lärmbelastete Lage“
Mieterhöhungsverlangen – Merkmalgruppe 5: Wohnumfeld in Mietspiegel 2017
GE 9/2019, S. 562 - Der amtlichen Auskunft der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 20. Januar 2019 zufolge weist die Lärmkartierung 2017 für die Adresse der vom vorliegenden Verfahren betroffenen Wohnung im Einzugsbereich des Flughafens Tegel einen – zur Lärmkartierung 2011 – unverändert gewichteten Mittelwert von 63 dB(A) über 24 Stunden für Fluglärm aus. Für den Beurteilungszeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr hat sich der Wert zwar von 52 auf 53 dB(A) erhöht, unterschreitet aber immer noch den Grenzwert für die Kennzeichnung von Lagen mit hoher Lärmbelastung (55 dB[A]).
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WEG-Sondernutzungsrecht: Rückübertragung auf die Wohnungseigentümergemeinschaft möglich?
Objektstimmrecht: Stimmverbot trifft alle Stimmen des Mehrfacheigentümers
GE 8/2019, S. 498 - Ein Wohnungseigentümer ist nach § 25 Abs. 5 WEG nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäfts mit ihm betrifft. Dies gilt beim Objektstimmrecht. Gehören einem Wohnungseigentümer mehrere Objekte, so erstreckt sich das Stimmverbot auch dann auf sämtliche ihm zustehenden Stimmrechte, wenn sich das Rechtsgeschäft nur auf eine von mehreren Sondereigentumseinheiten bezieht. In einem Satz: Ein vom Stimmrecht ausgeschlossener Wohnungseigentümer ist beim Objektstimmrecht für alle seine Wohneinheiten ausgeschlossen.
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Dielenfußboden kein wohnwerterhöhendes Merkmal
Ermittlung der ortsüblichen Miete mit Mietspiegel und Orientierungshilfe
GE 8/2019, S. 495 - Ein vorhandener Dielenfußboden in der Wohnung stellt kein wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, Merkmalgruppe 3: Wohnung dar.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 10/19 - 17./18. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 10/19 - 17./18. Kalenderwoche
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