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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Auch ein „Mobilheim“ auf Rädern kann als mit Grund und Boden fest verbunden angesehen werden
Wesentlicher Grundstücksbestandsteil
GE 19/2020, S. 1215 - Ob ein vor Jahren auf ein Grundstück verbrachtes „Mobilheim“ als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder nur als „Scheinbestandteil“ angesehen werden kann, ist u. a. dann von Bedeutung, wenn der Wert des Grundstücks wie z. B. bei einer Zwangsversteigerung zu bestimmen ist. Der BGH meint, dass es keinen allgemeinen Grundsatz gibt, dass ein Grundstückseigentümer, der auf seinem Grundstück ein Mobilheim aufstellt und daran die Räder belässt, eine Verbindung mit dem Grund und Boden lediglich zu einem nur vorübergehenden Zweck (im Sinne des § 95 BGB) vornehmen will. Maßgeblich seien stets alle Umstände des Einzelfalls, die Rückschlüsse auf den Willen des Grundstückseigentümers zulassen.
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Kündigung muss zeitnah erfolgen
Verspätete Mietzahlungen
GE 18/2020, S. 1148 - Wenn zwischen Zahlungsverzug und darauf gestützter Kündigung mehr als 1 ½ Jahre liegen, fragt es sich, ob der Vermieter noch Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses geltend machen kann. Das Landgericht Leipzig verneinte die Frage in einem Fall, in dem es auch um die Betreuung fremder Hunde in der Mietwohnung ging.
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Streit um die berechtigte Höhe der Sonderumlage
WEG-Sonderumlage
GE 18/2020, S. 1160 - Eine Teilungültigerklärung ist unwirksam, weil nicht in das Finanzierungskonzept der Wohnungseigentümer eingegriffen werden darf.
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Kein Anspruch des Mieters auf Kostenerstattung
Nicht geschuldete Renovierung
GE 18/2020, S. 1155 - Führt der Mieter von sich aus Schönheitsreparaturen durch, obwohl er keine schuldet, kann er vom Vermieter keine Kostenerstattung verlangen. Handschriftliche Zusätze, Einfügungen und Ergänzungen machen Betriebskostenabrechnungen grundsätzlich nicht formunwirksam.
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Miete ist trotz Corona weiterhin zu zahlen
Behördliche Schließung von Geschäftsräumen wegen der Pandemie
GE 18/2020, S. 1151 - Im Frühjahr 2020 wurden wegen des Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zahlreiche Geschäfte und Unternehmen zeitweise geschlossen. Ob ein Mieter von Geschäftsraum ohne Umsatz und Gewinn die vereinbarte Miete weiterzahlen musste, war umstritten. Das LG Heidelberg bejaht das für die Filiale einer großen Handelskette.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 20/20 - 39./40. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 22/20 - 39./40. Kalenderwoche
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Beschwer bei Abriss einer Grenzanlage
Einer sah über den Gartenzaun
GE 18/2020, S. 1153 - Bei Verurteilung einer Partei zur Beseitigung einer baulichen Veränderung (hier ein 2 m hoher Bretterzaun zwischen zwei Grundstücken) bemisst sich ihre Beschwer grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die bei Unterliegen drohen.
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Nach außen hin deutlich wahrnehmbare Ausübung der Prostitution in Eigentumswohnung unzulässig
Belastung für die Hausgemeinschaft und Imageverlust für die Wohnanlage
GE 18/2020, S. 1159 - Zwar kann jeder Wohnungseigentümer mit der in seinem Sondereigentum stehenden Wohnung nach Belieben verfahren, allerdings sind dieser grundsätzlich uneingeschränkten Nutzung auch Grenzen insoweit gesetzt, als jeder Wohnungseigentümer verpflichtet ist, von seinem Sondereigentum nur so Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem anderen Wohnungseigentümer über das beim Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil entsteht. Letzteres ist aber dann der Fall, wenn in einer Eigentumswohnung der Prostitution nachgegangen und damit auch noch offen unter Nennung der Adresse im Internet geworben wird, so das LG Koblenz.
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Was ist eine umfassende Modernisierung?
Ausnahme im Mietpreisbremsensystem
GE 17/2020, S. 1090 - Umfassend modernisierte Wohnungen sind für die Erstvermietung nach Modernisierung von der Mietpreisbremse ausgenommen. „Umfassend“ ist eine Modernisierung dann, wenn sie sowohl einen wesentlichen Bauaufwand erfordert als auch einen solchen Umfang aufweist, der eine Gleichstellung mit Neubauten gerechtfertigt erscheinen lässt.
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