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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Heizölpreise
in Berlin
GE 6/20 - 9./10. Kalenderwoche
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LexFox/wenigermiete.de verleitet Mieter zu vom Gesetz nicht gedeckten Forderungen
Musterschreiben wg. an Betrugsversuch grenzende Rückforderungen
GE 5/2020, 283 - Noch bevor das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (sog. Mietendeckel) veröffentlicht, geschweige denn in Kraft war, erhielten viele Vermieter Schreiben von Mietern mit der Aufforderung, eine Reihe von Auskünften zu geben und Rückzahlungen ab dem 18. Juni 2019 angeblich überzahlter Mieten zu leisten. Wie sich aus den Schreiben ergibt, steckt das Unternehmen LexFox (wenigermiete.de) dahinter. Die Schreiben sind der reinste Bauernfang, und sie könnten auch als versuchter Betrug gewertet werden.
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Was man jetzt braucht
Mietendeckelformulare jetzt bestellbar
Das Berliner Mietendeckelgesetz wurde am 22. Februar 2020 veröffentlicht (GVBl. 2020, Heft 6, S. 50) und ist am 23. Februar in Kraft getreten. Der Grundeigentum-Verlag bietet in den nächsten Tagen und Wochen folgende notwendige Materialien an, damit Vermieter ihre aus dem Gesetz resultierenden Pflichten erfüllen können.
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Hohe Stellplatzmiete vereinbaren?
Mietendeckel
Frage: 1. Wenn ich richtig informiert bin, betrifft der Mietendeckel ausschließlich Wohnungen, nicht Boden, Keller, Kfz-Abstellplatz, Gewerbe oder anderes.
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„Lompscher-Kosten“ umlagefähig?
Mietendeckel
Frage: Als privater Eigentümer eines Altberliner Miethauses stellen sich uns folgende Fragen:
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Gilt Mietendeckel für Diplomaten?
Immer Ärger mit der Botschaft
Frage: Wir betreuen Wohnungen, die an Botschaften vermietet wurden. Zum Mietendeckel besteht folgende Frage: Auf konsularische Räume bestehen nach dem Wiener Übereinkommen zu konsularischen Vertretungen (WÜK) keine Zugriffsrechte, so dass der Vermieter Räumungstitel nicht vollstrecken lassen kann. Dagegen wird empfohlen, die Sicherheitsleistung um ein Vielfaches zu erhöhen, was aus meiner Sicht eigentlich gegen die mietrechtlichen Bestimmungen des BGB ist. Insoweit ist die Überlegung, ob das Mietrecht auf Botschafterwohnungen/konsularische Räume nicht anzuwenden ist, und ob damit der Mietendeckel außer Acht gelassen werden kann. S. G., per eMail
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Was bei Druck auf den Verwalter?
Mietpreisüberhöhung und Bußgeld
Frage: In meiner Hausverwaltung hatte ich jetzt mehrfach den Fall, dass sich Eigentümer, die auch im Vorfeld schon hart an § 5 Wirtschaftsstrafgesetz vorbeigehen oder den auch schon erfüllen, dahin gehend geäußert haben: Ich sei zu obrigkeitshörig in meiner Warnung vor dem Mietendeckel, insbesondere bei Neuvermietung. Sie suchten sich lieber eine Verwaltung, die mehr Mumm in den Kochen habe. Wie verhalten sich die Kollegen in solchen Fällen? Was passiert einer Hausverwaltung, wenn sie dem Eigentümer nachgibt und zu teuer vermietet? Dokumentiert habe ich auch schon die Wünsche nach einer Miete von mehr als 20 % über dem Mietspiegel. Reicht das, um nicht belangt zu werden?
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Wenn der Mieter mehr bezahlen will?
Was tun…
Frage: Wenn der Mieter, obwohl ihm ausdrücklich mitgeteilt wurde, eine nach Mietendeckel reduzierte Miete zu zahlen, dies aber nicht tut, wurde uns als Möglichkeit aufgezeigt, z. B. die zuviel gezahlte Miete mit zwei Soll-Stellungen zu buchen. Mir ist aber nicht klar, dass wir dann keine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn wir das Geld annehmen. Könnten Sie dies bitte erläutern?
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Muss ich die Mietforderung senken?
Aufwendig modernisiert
Frage: Ich habe die Wohnung aufwendig modernisiert und die Miete noch vor dem 18. Juni 2019 gemäß § 559 BGB um 3 €/m² erhöht. Muss ich die Miete zum 1. März 2020 absenken? Was ist, wenn der Mieter kündigt und ich die Wohnung nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wieder vermiete? Angenommen, der Mieter kündigt nicht: Muss ich dann die Miete gemäß § 5 auf die Kappungsgrenze absenken?
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Muss ich die Mietforderung senken?
Modernisierung
Frage: Ich habe die Erklärung über die Modernisierungsmieterhöhung dem Mieter nach dem 18. Juni 2019 zugestellt und die Miete um 3 €/m² erhöht. Muss ich die Forderung der Miete zum 1. März 2020 absenken? Wenn ja, auf welchen Betrag? Was ist bei einer Wiedervermietung ab dem 23. Februar 2020? Auf welchen Betrag muss ich die Forderung der Miete zum 1. Dezember 2020 absenken?
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