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Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Heizölpreise
in Berlin
GE 8/25 - 13./14. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 7/25 - 11./12. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 6/25 - 9./10. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 5/25 - 7./8. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 4/25 - 5./6. Kalenderwoche
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Versammlung der Wohnungseigentümer: Ladung durch einen nicht ermächtigten Wohnungseigentümer
Sind die gefassten Beschlüsse nichtig oder nur anfechtbar?
GE 5/2025, S. 222 - Nach § 24 Abs. 1 WEG ist die Versammlung (wenigstens) einmal im Jahr von der Verwaltung einzuberufen (die Wohnungseigentümer können etwas anderes bestimmen). Subsidiär kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, dessen Vertreter oder ein durch Beschluss ermächtigter Wohnungseigentümer handeln (§ 24 Abs. 3 WEG). Was aber gilt, wenn ein Wohnungseigentümer lädt, der nicht ermächtigt ist?
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Gerichtsvollzieher muss keine Ermittlungen bei Nachbarn anstellen
Schuldners Aufenthaltsort unbekannt
GE 5/2025, S. 220 - Das AG Wuppertal (JBüro 2019, 660) hatte den Gerichtsvollzieher für verpflichtet gehalten, auch bei Wohnungsnachbarn des Schuldners Ermittlungen zu dessen Aufenthaltsort durchzuführen. Das Amtsgericht München hält das für einen Verstoß gegen den Datenschutz.
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Die Einsicht in Zahlungsbelege muss konkret verlangt werden
Betriebskostenabrechnung
GE 5/2025, S. 219 - Der Bundesgerichtshof (GE 2021, 113) hatte entschieden, dass das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung sich auch auf die Zahlungsbelege erstreckt. Verlangt er allerdings nur Belegeinsicht, müssen die Zahlungsbelege nicht vorgelegt werden – so das Amtsgericht Remscheid.
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Unverschuldete Beschädigungen der Mietsache
Mieterin fiel in Ohnmacht und gegen Tür
GE 5/2025, S. 218 - Beschädigungen der Mietsache infolge vertragswidrigen Handelns hat ein Mieter gemäß §§ 280 Abs. 1, 538 BGB auch dann zu vertreten, wenn ihn daran kein Verschulden trifft (hier: Hineinfallen in eine Glastür infolge unvorhersehbarer Ohnmacht).
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Unwirksame Vereinbarung einer Indexmiete
Am falschen Ort und gut versteckt
GE 5/2025, S. 216 - Die Vereinbarung einer Indexmiete an einer überraschenden Stelle im Mietvertrag – hier: nicht im Rahmen der Regelungen über Miete und Nebenkosten, sondern unter „sonstige Vereinbarungen“ – ist als überraschende und gegen das Transparenzgebot verstoßende Klausel selbst dann unwirksam, wenn sie im Mietvertrag als letzte Vereinbarung unmittelbar vor den Unterschriften der Vertragsparteien steht. Der bloße Verweis auf eine Rechtsvorschrift – hier: der Verweis auf § 557b BGB (Indexmiete) – ist unzureichend, wenn nicht auch über den Inhalt der in Bezug genommenen Norm unterrichtet wird.
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