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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Kostenteilung im Falle einer Mieterhöhung unter Mietendeckel
Hauptsachenerledigung
GE 15/2020, S. 964 - Verlangt ein Vermieter mit einem vor dem gesetzlichen Stichtag des Berliner Mietendeckels (18. Juni 2019) zugegangenen Mieterhöhungsverlangen die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete für einen nach dem Stichtag liegenden Zeitpunkt, sind die Kosten des Rechtsstreits im Falle der übereinstimmenden Hauptsachenerledigung gegeneinander aufzuheben, wenn das Erhöhungsverlangen unter ausschließlicher Zugrundelegung der BGB-Mieterhöhungsvorschriften (§§ 558 ff. BGB) begründet wäre.
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Ausschluss der Eigenbedarfskündigung bindet im Regelfall auch den Erwerber einer Wohnung
Formwahrung bei Auslagerung wesentlicher Bestandteile des Mietvertrags
GE 15/2020, S. 963 - Bei Auslagerung wesentlicher Bestandteile des Mietvertrags in andere Schriftstücke ist die Einheit der Urkunde gewahrt, wenn die Zusammengehörigkeit der Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich gemacht wurde, was durch eine Verbindung (z. B. Klammern) mit dem Mietvertrag geschehen kann oder (alternativ) eine Unterzeichnung und Bezugnahme auf den Hauptvertrag. Eine Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis führt nicht zum (Schrift-) Formmangel. Selbst wenn sich ein vereinbarter Ausschluss der Eigenbedarfskündigung dem Wortlaut nach auf einen namentlich bezeichneten Vermieter bezieht, bindet sie den Erwerber, sofern es keine Anhaltspunkte gibt, dass die Mietvertragsparteien den Kündigungsausschluss nur für den Zeitraum vereinbaren wollten, in dem die Wohnung im Eigentum des vertragsschließenden Vermieters stand.
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Mieters Pflichtverletzung aufgrund vermeidbaren Tatsachenirrtums
Dem eigenen Gutachter zu sehr vertraut
GE 15/2020, S. 962 - Der Pflichtverletzung eines Mieters kann das für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund erforderliche Gewicht fehlen, wenn ihm wegen eines vermeidbaren Tatsachenirrtums nur geringes Verschulden zur Last fällt. Davon ist auszugehen, wenn der Mieter vom Vermieter beabsichtigte Beseitigungsmaßnahmen trotz Vorliegens eines Mangels nicht duldet, weil er nach Einholung eines von ihm beauftragten Privatgutachtens irrtümlich von der Richtigkeit der gutachterlichen Feststellungen ausgeht, es läge tatsächlich kein Mangel vor (hier: Streit über Schwammbefall).
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Same old, same old
Namen & Nachrichten
GE 16/2020, S. 1007 - Die Immobilienwirtschaft hat den Rücktritt der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, mehr oder minder offen begrüßt und mit der Hoffnung verbunden, dass „die ideologischen Fehler der vergangenen drei Jahre korrigiert werden“ (Jürgen Schick, Präsident des IVD). Allerdings fehlte auch nicht der Hinweis, dass „die Liste der ungelösten Probleme, die Ex-Senatorin Lompscher hinterlässt“, lang sei und jeder, der jetzt ernsthaft glaube, die aktuelle Wohnungsmisere sei nur ein Fall Lompscher, ein böses Erwachen erleben werde, denn diese Politik sei vom gesamten rot-rot-grünen Senat und dem Abgeordnetenhaus getragen worden, so Thomas Groth, Vorstandsvorsitzender des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg, der die Warnung mit der Forderung verband, wieder ein eigenständiges Senatsressort „Bauen“ einzuführen.
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Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Mangel der Mietsache
GE 14/2020, S. 911 - Vom Vermieter kann keine vollständige Gefahrlosigkeit der Mietsache verlangt werden. Er muss nur die Gefahren ausräumen, vor denen ein sorgfältiger Benutzer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage völlig überraschend eintritt oder nicht ohne Weiteres erkennbar ist.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 16/20 - 31./32. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 16/20 - 31./32. Kalenderwoche
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Nichtnutzung und verweigerte Schlüsselherausgabe
Keine Kündigungsgründe
GE 14/2020, S. 908 - Eine Wohnung ist nicht zum „vorübergehenden Gebrauch“ nur deshalb vermietet, weil der Mieter sie nur sehr selten nutzt, denn der Mieter ist zur Nutzung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Mängelbeseitigungsklagen des Mieters rechtfertigen keine Kündigung. Auf Vermüllung kann eine Kündigung nur gestützt werden, wenn Substanzschäden drohen. Zur Herausgabe eines Wohnungsschlüssels an den Vermieter ist der Mieter nicht verpflichtet, so das AG Schöneberg.
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Grundsätzlich nur Anspruch gegen Mieter auf Kostenerstattung für Wohnungsschloss
Schlüsselverlust bei Schließanlage
GE 14/2020, S. 906 - Wenn ein Mieter seinen Schlüssel für eine zentrale Schließanlage verliert, kann der Vermieter Schadensersatz für den Austausch der Schließanlage nicht aufgrund eines Kostenvoranschlags verlangen (BGH, GE 2014, 659; OLG Hamm, Beschluss vom 1. März 2018 - 28 U 143/17). Auch nach durchgeführtem Austausch ist der Anspruch jedoch meist auf die Kosten für ein neues Wohnungsschloss beschränkt, wie das LG München jetzt entschieden hat.
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Frist für den Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist: Bei Samstag, Sonntag, Feiertag der folgende Werktag
Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich: Duett von Corona und Marktenge
GE 14/2020, S. 905 - Für die Berechnung der Frist, innerhalb derer ein Antrag auf Verlängerung der in einem Räumungsvergleich festgelegten Frist gestellt werden muss – spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem nach dem Vergleich zu räumen ist (§ 794a Abs. 1 Satz 2 Zivilprozessordnung [ZPO]) –, ist § 222 Abs. 2 ZPO unmittelbar anwendbar: Fällt das Ende einer Frist also auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
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