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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Beschränkung nur auf „notwendige“ Kündigung
Bestandsschutzklausel
GE 23/2021, S. 1468 - Ist der Vermieter durch eine sog. gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel gebunden, die ihn nur zur Kündigung berechtigt, wenn eine Beendigung des Mietverhältnisses „notwendig“ ist, kommt dem Eigenbedarf des Vermieters das für eine Kündigung notwendige Gewicht jedenfalls dann nicht zu, wenn er die Mietsache lediglich als Zweitwohnung nutzen will.
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Verpflichtung zur Heizkostenabrechnung
Beschwerdewert nach Zeitaufwand
GE 23/2021, S. 1466 - Die Zulässigkeit einer Berufung richtet sich nicht nach dem Streitgegenstand, sondern nach der Beschwer des Verpflichteten. Bei einer Auskunft ist der Zeitaufwand maßgeblich; das Gleiche gilt für eine Heizkostenabrechnung.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 2/22 - 1./2. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 2/22 - 1./2. Kalenderwoche
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Verwurzelung mit Umgebung nicht unbedingt erforderlich
Widerspruch gegen Eigenbedarf
GE 23/2021, S. 1467 - Beruft sich ein Mieter nach berechtigter Eigenbedarfskündigung auf unzumutbare Härte, ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich. Weder hohes Lebensalter des Mieters noch lange Mietdauer allein rechtfertigen die Anwendung der Sozialklausel. Welche Aspekte maßgeblich sind, wird vom AG Mitte ausführlich dargelegt.
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Nutzungsentschädigung während Vorenthaltung ist nicht gemindert
Einnahmenausfall durch Corona
GE 2/2022, S. 68 - Wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses keine Rückgabe der Mieträume durch den Mieter erfolgt, kann dem Vermieter daraus ein Nutzungsentschädigungsanspruch entstehen, der der Höhe nach grundsätzlich der zuletzt geschuldeten Miete entspricht. Kann diesem Anspruch eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage aufgrund coronabedingter Mindereinnahmen entgegengehalten werden? Nein, meint das Kammergericht unter Hinweis auch auf die im Zusammenhang mit der Pandemie in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen.
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Basiszinssatz
gemäß § 247 Absatz 1 BGB
ab 1.1.2022
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Heizölpreise
in Berlin
GE 1/22 - 51./52. Kalenderwoche
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Frohe Weihnachten
und ein gutes neues Jahr 2022
Alle Mitarbeiter sind im Weihnachtsurlaub, der Verlag ist geschlossen vom 23.
Dezember bis zum Jahreswechsel. Im neuen Jahr sind wir wieder für Sie da.
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Nicht bindend für Ersteher nach Zwangsversteigerung
Vermieter verzichtet auf Eigenbedarfskündigung
GE 22/2021, S. 1407 - Nach dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung hatte der Ersteher ein Sonderkündigungsrecht, das sich aber nur auf die Kündigungsfristen auswirkt. Bei Wohnraum ist ein Kündigungsgrund nach BGB erforderlich. Wenn eine Eigenbedarfskündigung vertraglich ausgeschlossen war, ist der Ersteher daran allerdings nicht gebunden – so der BGH.
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