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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Für die Umsetzung muß erst das Land tätig werden
Das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung
GE 4/2000, 249 - Das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitlegung schafft die Möglichkeit, in bestimmten Fällen die Streithähne vor eine Schiedsstelle zu bringen.
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Ladenschlussgesetz gilt nicht für Grundstücksverkauf
Beratung am Wochenende
GE 4/2000, 246 - Wer Interessenten für den Kauf von Häusern und Grundstücken am Wochenende im Büro beraten will, darf das. Denn für solche Verkäufe gilt nicht das Ladenschlußgesetz.
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Straßenreinigungsentgelte
Doch vierjährige Verjährung
GE 4/2000, 246 - Die Ansprüche der Berliner Stadtreinigungsbetriebe verjähren in vier Jahren.
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Mietpreisüberhöhung
Jeweils geltender Staffelmietzins zu überprüfen
GE 4/2000, 245 - Das Verbot, eine überhöhte Miete zu verlangen, gilt auch bei Staffelmietvereinbarungen. Kompliziert ist allerdings die Klärung im Einzelfall, weil Staffelmietvereinbarungen in eine Mietpreisüberhöhung hinein - aber auch wieder herauswachsen können.
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BGH fordert Versuche einvernehmlicher Streitbeilegung
Kündigung des Bauvertrages erschwert
GE 4/2000, 244 - Wer einen Bauvertrag kündigt, hat später vielleicht einen schweren Stand, wenn er nicht vorher alles versucht, Meinungsverschiedenheiten beizulegen.
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Versicherung haftet
Baumwurzeln in Abwasserleitung
GE 4/2000, 243 - Die Grundstückseigentümer - Haftfpflichtversicherung deckt auch Schäden durch die auf das Nachbargrundstück wachsenden Baumwurzeln.
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Kündigung
Gegenüber allen Mietern auch bei Vollmacht
GE 4/2000, 243 - Bei mehreren Mietern muß ein Kündigungsschreiben grundsätzlich an alle Mieter adressiert sein.
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Wasserschäden
Keine Wartungspflicht für Rohrleitungen
GE 4/2000, 243 - Vermieter sind nicht zur regelmäßigen Inspektion von Abwasserleitungen verpflichtet und haften nicht bei Wasserschäden durch Rohrverstopfung.
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Räumung
Haftung des ausgezogenen Mieters
GE 4/2000, 243 - Bei mehreren Mietern haften auch ausgezogene Mieter weiter.
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Kant-Dreieck
Werbung am Segel zulässig
GE 3/2000, 159 - Auch in der Nachbarschaft von denkmalgeschützten Gebäuden kann großflächige Werbung zulässig sein.
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