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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Streitigkeiten beim Stundenlohnvertrag
Klarstellung durch den Bundesgerichtshof
GE 10/2000, 640 - Stundenlohnverträge sind in der Baupraxis wenig beliebt: Für den Auftraggeber ist die Kostenbelastung im voraus nicht kalkulierbar, der Unternehmer sieht sich nach Rechnungslegung nicht selten dem Einwand ausgesetzt, er habe „zu viele“ Stunden aufgeschrieben und abgerechnet.
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Zinsen im Mietrecht
GE 12/2000, 788 - Am 1. Mai 2000 ist das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft getreten. Es sollte in erster Linie eine Hilfe für Handwerker und kleine Baufirmen gegen zahlungsunwillige Auftraggeber sein (vgl. GE 2000 [10] Seite 647 ff.).
Tatsächlich reicht das Gesetz weit über dieses Grundmotiv hinaus und betrifft auch – beispielsweise – Zinsen im Mietrecht. Und nicht nur das: Auch bei Mieterhöhungen, bei Betriebskostenabrechnungen, bei der Abrechnung von Kautionen und für alle Schadensersatzforderungen des Vermieters in Geld gilt das neue Gesetz.
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Vermietung von Teileigentum
Sorgfältige Prüfung der Gebrauchsrechte
GE 12/2000, 778 - Nach § 1 Abs. 6 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gelten die Vorschriften für das Wohnungseigentum entsprechend bei Teileigentum. Während Wohnungseigentum das Sondereigentum an einer Wohnung ist, handelt es sich beim Teileigentum um das Sondereigentum an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (§ 1 Abs. 3 WEG), also insbesondere um Geschäftsräume und Büros. Jeder Teileigentümer hat grundsätzlich das Recht, die ihm gehörenden Räume zu vermieten (§ 13 Abs. 1 WEG).
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Die Haftungsrisiken des Hausverwalters
Teils unterschätzt, teils unbekannt und immer unterversichert
GE 12/2000, 792 - Bei langjährigen Verwalterverträgen bildet sich häufig ein stabiles Vertrauensverhältnis zwischen Hauseigentümer und Verwalter. Vielleicht ist das der Grund, warum Auftraggeber davor zurückschrecken, einen Verwalter wegen einer vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Pflichtverletzung in Anspruch zu nehmen. Häufig heißt es dann: „Er gehört doch fast zur Familie!“ Allerdings verblassen solche Befindlichkeiten, wenn der Auftraggeber seinerseits Rechenschaft ablegen muß, etwa gegenüber einer Erbengemeinschaft, einem Aufsichtsrat oder einer kreditgewährenden Bank. Und in einer zunehmend verrechtlichen Geschäftswelt wird die Frage nach der Haftpflicht ohnehin strenger formuliert.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 19/2000 - 41. Kalenderwoche
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Basiszinssatz
gem. § 1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz
1. Mai 2000 bis 31. August 2000
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 18/2000 - 39. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 19/2000 - 41. Kalenderwoche
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Basiszinssatz
gem. § 1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz
1. Januar 2000 bis 30. April 2000
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Basiszinssatz
gem. § 1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz
1. Mai 1999 bis 31. Dezember 1999
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