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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Hinreichende Berufungsbegründung unter Bezug auf COVID
Räumung wegen Zahlungsverzugs
GE 3/2022, S. 129 - Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs war 2020 für einige Monate ausgeschlossen, wenn die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhte, was glaubhaft zu machen war. Die Anforderungen daran dürfen nicht überspannt werden.
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Kein Härteeinwand bei mehr als dem hälftigen Durchschnittseinkommen
Energetische Modernisierung
GE 3/2022, S. 127 - Ein alleinstehender Mieter kann sich gegenüber einer auf die energetische
Modernisierung gestützten Mieterhöhung nicht mit Erfolg auf wirtschaftliche Härte
berufen, wenn ihm zur Bestreitung seines sonstigen allgemeinen Lebensbedarfs
nach Abzug der Miete noch 1.339,34 € monatlich und damit weit mehr als die
Hälfte des bundesweit durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens zur
Verfügung stehen.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 4/22 - 5./6. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 4/22 - 5./6. Kalenderwoche
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Die Erben haften im Regelfall nicht – auch nicht für Folgen in einem späteren Mietverhältnis
Ungeziefer und Verwesungsgeruch nach dem Tod des Mieters in der Mietwohnung
GE 2/2022, S. 70 - Der Tod eines Wohnraummieters ist ein Ereignis außerhalb des vertraglichen Pflichtenrahmens, das sich zwar auf das Mietverhältnis auswirkt, aber selbst einer Bewertung nach vertraglichen Haftungsmaßstäben (insbesondere nach Kategorien des Vertretenmüssens) entzogen ist. Verstirbt der Mieter in der Mietwohnung, haften dessen Erben auch nicht für solche Folgen, die sich im Verlauf eines späteren Mietverhältnisses zeigen (Ungeziefer, Verwesungsgeruch).
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Die Fällkosten für nicht mehr standsichere Bäume gehören zu den umlagefähigen Gartenpflegekosten
BGH mit Grundsatzentscheidung zu einer lange umstrittenen Frage
GE 2/2022, S. 69 - Die Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege, so der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung zu einer lange umstrittenen Frage. Besonders die Berliner Gerichte hatten bisher häufig die Kostenumlage mit der Begründung verweigert, dass es sich dabei nicht – wie erforderlich – um „laufende Kosten“ oder um Instandhaltungskosten handele oder der Vermieter damit lediglich seiner Verkehrssicherungspflicht nachkomme. Der BGH ist anderer Auffassung.
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Vermietungs- und Verpachtungsverbot
Nicht durch Beschluss möglich
GE 2/2022, S. 76 - Ein Beschluss, der eine Vermietung und/oder Verpachtung untersagt oder wesentlich einschränkt, ist nichtig; das Recht auf Vermietung des Sondereigentums kann nur durch die Gemeinschaftsordnung, d. h. durch eine Vereinbarung eingeschränkt werden.
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Anspruch auf Durchführung von Versammlungen der Eigentümer nur noch gegenüber der Gemeinschaft
Nach der WEG-Reform bleibt der Verwalter außen vor
GE 1/2022, S. 28 - Ansprüche der Eigentümer auf Durchführung einer Eigentümerversammlung bestehen nach der WEG-Reform nur gegenüber dem rechtsfähigen Verband, und nicht (mehr) gegenüber dem Verwalter. Klagen auf Einberufung der Versammlung sind deshalb nur noch gegen die Gemeinschaft zulässig, für die dann der Verwalter handeln muss.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 3/22 - 3./4. Kalenderwoche
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Landgericht: Die Regelung in § 16a des Berliner Nachbarrechtsgesetzes ist verfassungsgemäß
Wärmeschutzüberbau einer Grenzwand
GE 1/2022, S. 21 - Ob der Landesgesetzgeber befugt ist, in Erweiterung zu § 912 BGB die Duldungspflicht für eine grenzüberschreitende Wärmedämmung zu regeln, ist umstritten; der BGH hatte die Frage in einer älteren Entscheidung (GE 2017, 886) noch ausdrücklich offengelassen, kürzlich jedoch beantwortet (vgl. Seiten 22 und 39 in dieser Ausgabe). Das Landgericht Berlin hatte die Gesetzgebungskompetenz für die entsprechende Regelung im Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) bereits vor einem Jahr schon ebenfalls bejaht.
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