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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Erhaltungsaufwendungen
Vorab entstandene oder nachträgliche Werbungskosten
GE 2/2001, 124 - Werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen als Erhaltungsaufwendungen qualifiziert, sind sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend zu machen, wenn sie durch die Vermietung und Verpachtung veranlaßt sind. Davon ist auszugehen, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Maßnahmen und der Vermietung und Verpachtung besteht und die Maßnahmen in der Absicht getätigt werden, die Vermietung und Verpachtung zu fördern. Sind die Maßnahmen dagegen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung aus der Vermietung und Verpachtung, sondern daneben auch durch die private Lebensführung mit veranlaßt, greift die Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG mit der Folge, daß die Aufwendungen insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden können.
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BFH steht vor Richtungsentscheidung
Fällt der anschaffungsnahe Aufwand?
GE 2/2001, 124 - Was man mietrechtlich als Instandhaltungsaufwand bezeichnet, heißt steuerlich Erhaltungsaufwand. Auf der mietrechtlichen Seite sind solche Aufwendungen eher lästig, auf der steuerlichen Seite hochwillkommen, stellen sie doch sofort abziehbare Werbungskosten dar.
Ganz anders ist es mit Modernisierungskosten, die - vereinfacht gesagt - steuerrechtlich häufig Herstellungskosten sind. Mietrechtlich führen sie zu einer Mieterhöhung, steuerrechtlich lediglich zu einer minimalen Absetzung für Abnutzung (AfA).
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Auskunftspflicht
Kein Datenschutz für Hausverwaltung
GE 2/2001, 84 - Ein Vermieter verhandelt oft nicht selber, sondern läßt verhandeln. Der Mieter hat dann aber einen Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschrift seines Gesprächspartners, damit er ihn als Zeugen benennen kann.
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Kündigung nach Kleinkrieg
Auch bei Schuldunfähigkeit der Mieterin möglich
GE 2/2001, 83 - Eigentlich sind die Gründe für eine fristlose Kündigung des Vermieters im Gesetz abschließend aufgezählt. Es gibt aber auch eine Kündigung aus wichtigem Grund in Anwendung von Treu und Glauben.
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Orientierungshilfe
Was ist "aufwendiger Stuck"und "kein nutzbarer Balkon"?
GE 2/2001, 84 - Eine einfache Rosette ist kein„aufwendiger Stuck“ im Sinne der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels, ein fehlender Balkon angeblich dasselbe wie „kein nutzbarer Balkon”.
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Gewerberaum
Formularmäßiger Ausschluß der Minderung
GE 2/2001, 83 - Nur bei Wohnraummietverhältnissen darf das Minderungsrecht nicht eingeschränkt werden. Werden die Gewährleistungsansprüche des Gewerbemieters allerdings zu sehr beschränkt, ist die Klausel unwirksam, denn § 9 AGBG gilt auch für die Gewerbemiete.
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Sondereigentum
Nachträgliche Änderung der Teilungserklärung
GE 2/2001, 104 - Enthalten Aufteilungsplan und Teilungserklärung Widersprüche, entsteht kein Sondereigentum an Räumen. Ein Fehler bei der Begründung von Wohnungseigentum kann aber dadurch beseitigt werden, daß die Wohnungseigentümer nachträglich Sondereigentum begründen.
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Zweckentfremdung
GE 2/2001, 104 - Eine Änderung des Zweckentfremdungsverbotes fordert der neue Kreisvorsitzende der Wilmersdorfer CDU, Christoph Lehmann.
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Verwalter ausgeschieden
Herausgabe des Einnahmeüberschusses
GE 2/2001, 104 - Der Entlastungsbeschluß für den Verwalter einer Eigentumswohnungsanlage wirkt als Zäsur für die Pflicht zur Abrechnung und Herausgabe des Überschusses.
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Getrennte Kostentragung
Trotzdem gemeinsame Abstimmung über Tiefgaragenkosten
GE 2/2001, 103 - Auch wenn die Instandsetzungskosten für die Tiefgarage nur von den Teileigentümern der Tiefgarage zu tragen sind, müssen über die Jahresabrechnung alle Wohnungseigentümer abstimmen.
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