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Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 14/01 - 27./28. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 14/01 - 27./28. Kalenderwoche
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Betriebsveräußerung
BdSt-Musterverfahren: Einspruch einlegen
GE 14/2001, 979 - Seit Jahresbeginn kann bei der Besteuerung von Gewinnen aus einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe wieder der halbe durchschnittliche Steuersatz in Anspruch genommen werden.
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Ferienwohnung
Auslegung des Begriffs „Wohnzweck“
GE 14/2001, 979 - Ein Gebäude, das Ferienwohnungen enthält, die für kürzere Zeit an wechselnde Feriengäste vermietet werden, dient nicht Wohnzwecken, so daß dafür auch nicht die degressive AfA in Anspruch genommen werden kann.
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Mindestbesteuerung
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
GE 14/2001, 978 - Der Bundesfinanzhof (BFH) verneint in einem vorläufigen Verfahren ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Teilen der Regelung über die sogenannte Mindestbesteuerung.
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Betriebskosten
Wirtschaftlichkeit, Fahrstuhl, Vorwegabzug
GE 14/2001, 961 - Der Vermieter muß die Wirtschaftlichkeit des Betriebskostenansatzes darlegen, wenn streitig ist, ob die angefallenen Kosten erforderlich waren - auch in einem Luxuswohngebäude ist dreimalige Reinigung in der Woche zu aufwendig.
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Mietende
Styroporplatten an den Decken: mangelhaft!
GE 14/2001, 960 - Styroporplatten an den Decken und Plastikfolien an Türen und Fenstern muß der Mieter am Ende des Mietverhältnisses entfernen. Der Vermieter andererseits kann während des Mietverhältnisses vom Mieter die Entfernung nicht verlangen.
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Schadensersatz
Grundstücksverkauf ließ Anspruch unberührt
GE 14/2001, 959 - Nach § 249 BGB kann bei Beschädigung, etwa eines Hauses, der zur Reparatur erforderliche Betrag als Schadensersatz verlangt werden. Das setzt nach ständiger Rechtsprechung des V. Zivilsenats des BGH voraus, daß der Geschädigte noch Eigentümer ist - jedenfalls grundsätzlich. Eine wichtige Ausnahme wird jetzt auch vom V. Senat anerkannt, der die bisherige Rechtsprechung teilweise aufgibt.
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Mietmangel
Wiederaufleben des Kündigungsrechts bei Verschlechterung
GE 14/2001, 958 - Bei einem nicht ganz unerheblichen Mangel kann der Mieter fristlos kündigen, wenn keine Abhilfe geschaffen wird. Das gilt auch dann, wenn ein Minderungsrecht zwar an sich verwirkt ist, sich der Mangel aber in unzumutbarer Weise verschlechtert hat.
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Berliner Mietspiegel
GE 14/2001, 969 - Das Mietrechtsreformgesetz führt durch § 558 d BGB den sogenannten „qualifizierten“ Mietspiegel ein - das ist ein solcher, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der Berliner Mietspiegel 2000 ist im Prinzip ein solcher.
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