Grundeigentum-Verlag GmbH
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Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Heizölpreise
in Berlin
GE 1/23 - 51./52. Kalenderwoche
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Basiszinssatz
gemäß § 247 Absatz 1 BGB
GE 1/23 - ab 1.1.2023
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Weihnachtsferien
im Grundeigentum-Verlag
Wir schließen am Donnerstag, 22. Dezember 2022 um 14 Uhr, und sind ab 2. Januar 2023 wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023.
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Bei Änderung der Geschäftsgrundlage nicht bindend
Verzicht auf Räumungsschutzanträge
GE 22/2022, S. 1183 - Vielfach wird vertreten, dass ein Verzicht auf Räumungsschutzanträge im Vergleich auch bei unvorhergesehen späteren Umständen bindend ist (LG München, ZMR 2009, 371). Der Bundesgerichtshof ist wohl anderer Meinung.
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Kündigung wegen eines Notstromaggregats auf dem Balkon
Nur nach vorheriger Abmahnung
GE 22/2022, S. 1181 - Das unbefugte Betreiben eines Notstromaggregates durch einen Mieter auf dem Balkon ist zwar eine Pflichtverletzung, rechtfertigt eine fristlose Kündigung jedoch nur nach vorheriger Abmahnung; auch für eine fristgerechte Kündigung wäre eine besondere Schwere der Pflichtverletzung darzulegen.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 24/22 - 48./49. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 24/22 - 48./49. Kalenderwoche
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Mietpreisregelungen gelten auch für Vermietung in der Familie
Wirtschaftsstrafgesetz
GE 22/2022, S. 1180 - Auch einen nichtgewerblich tätigen Vermieter, der erstmals mit der Wohnraumvermietung zu tun hat, treffen besondere Sorgfaltspflichten bei der Bemessung des Mietpreises – etwa im Hinblick auf eine überhöhte Mietvereinbarung durch Ausnutzung eines geringen örtlichen Angebots an Wohnungen.
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WEG-Versammlung: Ausschluss von der Teilnahme führt zur Ungültigkeit von Beschlüssen
Beeinträchtigung der Mitwirkungsrechte
GE 21/2022, S. 1094 - Wird aufgrund der begrenzten Größe des Versammlungsortes einem Wohnungseigentümer die Teilnahme an der Versammlung verwehrt, ist hierdurch das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht des Wohnungseigentümers in gravierender Weise beeinträchtigt, so dass die gefassten Beschlüsse, ohne dass es auf eine Kausalität ankommt, für ungültig zu erklären sind.
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66. Kammer des LG Berlin stellt sich erneut gegen den Bundesgerichtshof
Zahlungsverzug und Kündigung
GE 21/2022, S. 1093 - Nicht nur die 67. Kammer des LG Berlin folgt dem VIII. Senat des BGH nicht (Inkassotätigkeit für wenigermiete.de), sondern auch die 66. Kammer verweigert dem BGH die Gefolgschaft. Entgegen der gefestigten Rechtsprechung des BGH vertritt die Kammer weiterhin die Auffassung, dass die Schonfristzahlung auch eine fristgerechte Kündigung zu Fall bringt.
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