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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Eigenbedarf: Wer zu früh klagt, trägt die Kosten
Keine Erklärungspflicht des Mieters
GE 4/2022, S. 180 - Nach gefestigter Auffassung muss ein Mieter nach einer fristgerechten Kündigung eine Anfrage des Vermieters zur Erfüllungsbereitschaft nicht beantworten (LG Berlin, GE 2018, 456). Klagt der Vermieter nach Ablauf einer von ihm gesetzten Erklärungsfrist auf Räumung und erkennt der Mieter sofort an, trägt der Vermieter die Kosten.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 5/22 - 7./8. Kalenderwoche
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Versicherung hilft nicht gegen COVID-Pandemie
Betriebsschließung
GE 3/2022, S. 130 - Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass einem Versicherungsnehmer auf der Grundlage der üblicherweise vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte zustehen.
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Hinreichende Berufungsbegründung unter Bezug auf COVID
Räumung wegen Zahlungsverzugs
GE 3/2022, S. 129 - Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs war 2020 für einige Monate ausgeschlossen, wenn die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhte, was glaubhaft zu machen war. Die Anforderungen daran dürfen nicht überspannt werden.
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Kein Härteeinwand bei mehr als dem hälftigen Durchschnittseinkommen
Energetische Modernisierung
GE 3/2022, S. 127 - Ein alleinstehender Mieter kann sich gegenüber einer auf die energetische
Modernisierung gestützten Mieterhöhung nicht mit Erfolg auf wirtschaftliche Härte
berufen, wenn ihm zur Bestreitung seines sonstigen allgemeinen Lebensbedarfs
nach Abzug der Miete noch 1.339,34 € monatlich und damit weit mehr als die
Hälfte des bundesweit durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens zur
Verfügung stehen.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 4/22 - 5./6. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 4/22 - 5./6. Kalenderwoche
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Die Erben haften im Regelfall nicht – auch nicht für Folgen in einem späteren Mietverhältnis
Ungeziefer und Verwesungsgeruch nach dem Tod des Mieters in der Mietwohnung
GE 2/2022, S. 70 - Der Tod eines Wohnraummieters ist ein Ereignis außerhalb des vertraglichen Pflichtenrahmens, das sich zwar auf das Mietverhältnis auswirkt, aber selbst einer Bewertung nach vertraglichen Haftungsmaßstäben (insbesondere nach Kategorien des Vertretenmüssens) entzogen ist. Verstirbt der Mieter in der Mietwohnung, haften dessen Erben auch nicht für solche Folgen, die sich im Verlauf eines späteren Mietverhältnisses zeigen (Ungeziefer, Verwesungsgeruch).
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Die Fällkosten für nicht mehr standsichere Bäume gehören zu den umlagefähigen Gartenpflegekosten
BGH mit Grundsatzentscheidung zu einer lange umstrittenen Frage
GE 2/2022, S. 69 - Die Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege, so der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung zu einer lange umstrittenen Frage. Besonders die Berliner Gerichte hatten bisher häufig die Kostenumlage mit der Begründung verweigert, dass es sich dabei nicht – wie erforderlich – um „laufende Kosten“ oder um Instandhaltungskosten handele oder der Vermieter damit lediglich seiner Verkehrssicherungspflicht nachkomme. Der BGH ist anderer Auffassung.
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Vermietungs- und Verpachtungsverbot
Nicht durch Beschluss möglich
GE 2/2022, S. 76 - Ein Beschluss, der eine Vermietung und/oder Verpachtung untersagt oder wesentlich einschränkt, ist nichtig; das Recht auf Vermietung des Sondereigentums kann nur durch die Gemeinschaftsordnung, d. h. durch eine Vereinbarung eingeschränkt werden.
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