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Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Schwarzarbeit
GE 7/02, Seite 422 - Heftige Kritik am geplanten „Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Betätigung und Schwarzarbeit“ hat der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) geäußert.
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Betriebskosten
GE 7/02, Seite 422 - Eine zuverlässige und differenzierte Einschätzung der Bewirtschaftungskosten von Büroimmobilien soll der neue Key-Report Office von ATIS Real Müller Facility Management ermöglichen.
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BFH ändert mit neuer Leitentscheidung seine Rechtsprechung
Die einkommensteuerliche Behandlung von Ferienwohnungen
GE 7/02, Seite 454 - Die einkommensteuerliche Behandlung von Ferienwohnungen hat immer wieder zu Streit zwischen den Vermietern der Ferienwohnungen und den Finanzverwaltungen geführt. Wesentlich ist hierbei, ob längerfristige Werbungskostenüberschüsse (Verluste) dazu führen, daß nach wie vor eine steuerlich beachtliche Vermietung vorliegt oder Liebhaberei mit der Konsequenz, daß der Werbungskostenüberschuß nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden kann. Eine wesentliche Frage ist hierbei, ob die Leerstandszeiten zu berücksichtigen sind. Im November 2001 hatte der IX. Senat des BFH einen Komplex von insgesamt 15 Verfahren zu Fragen der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Ferienwohnungen zu entscheiden. Mit seiner Leitentscheidung vom 6. November 2001 (Az. IX R 97/00) hat er - teilweise neue - Grundsätze entwickelt.
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Pflicht des Eigentümers oder des Grundstücksnutzers?
Instandhaltung von Anpflanzungen auf Datschengrundstücken
GE 7/02, Seite 447 - Besonders jetzt nach den Sturmschäden der letzten Wochen taucht bei Datschengrundstücken die Frage auf: Wer ist für die Baumpflege zuständig? Die Kosten dafür sind oft fünfstellig.
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Zwangsverwaltung
Zahlungspflicht bei gewerblicher Nutzung
GE 7/02, Seite 435 - Wohnt der Eigentümer in seinem unter Zwangsverwaltung gestellten Haus, muß er dafür aus sozialen Gründen dem Zwangsverwalter keine Miete zahlen. Nutzt er Geschäftsräume, ist das anders. Auch Umgehungsversuche sind meist zwecklos.
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Hundehaltung
Halteverbot durch Mehrheitsbeschluß gültig, aber ...
GE 7/02, Seite 435 - Ein Contergangeschädigter kann Ausnahme vom Hundehalteverbot verlangen, selbst wenn er bei Anschaffung des Hundes von dem Verbot in der Hausordnung wußte.
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Veräußerungszustimmung
Kaufinteressent lärmte und pöbelte
GE 7/02, Seite 434 - Provozierendes Verhalten eines Wohnungskäufers kann zur Versagung der Zustimmung führen. Die Versagungsgründe müssen nicht so stark sein wie die Gründe für die Entziehung des Wohnungseigentums.
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LBS-Studie zum Berliner Wohnungsmarkt
140.000 leerstehende Wohnungen: Metropole mit Mittelstadt-Mietniveau
GE 7/02, Seite 424 - Vor einem Jahr hatte die fusionierte LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover angekündigt, Berlin dürfe nicht auf immer und ewig eine Mieterstadt bleiben. Daß das kein Naturgesetz ist, wollte die Bausparkasse mit einem umfassenden Gutachten untermauern. Es brachte zutage, was alle schon wissen: 140.000 Wohnungen stehen leer. Aber entscheidend für die künftige Entwicklung Berlins wird sein, daß vor diesem Hintergrund stärker als bisher auf die individuellen Bedürfnisse der Marktteilnehmer gebaut, modernisiert und weiterentwickelt wird. Dazu gehört auch eine Stärkung der Eigentumsquote. Wer hier ein Haus oder eine Eigentumswohnung hat bleibt, wer abwandert, kostet die Kommune jedes Jahr 3.000 Euro. Bei einigen Aussagen ist die empirica-Studie freilich etwas zu pessimistisch (der Bevölkerungsverlust in Berlin scheint nämlich gestoppt), dafür waren die Macher der Studie anfangs der 90er Jahre zu optimistisch. So gleicht sich alles aus.
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Neubau und nachträgliche Anforderungen an Altbau
Seit 1. Februar 2002 gilt die Energieeinsparverordnung
GE 7/02, Seite 459 - Seit dem 1. Februar 2002 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Politischer Auftrag bzw. Vorgaben für die Energieeinsparverordnung waren die Verschärfung der Anforderungen bei Neubauten um rund 30 %, eine stärkere Einbeziehung des Gebäudebestandes sowie die Einführung von Energiekennzahlen im Gebäudebestand.
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BSR-Vorstand
GE 7/02, Seite 420 - Wieder einmal sollen die Tage des BSR-Vorstandsvorsitzenden Dr. Peter von Dierkes gezählt sein.
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