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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

In der Krise
GE 21/02, Seite 1352 - Jetzt ist bei der Märkischen Baugenossenschaft, über deren erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und den deshalb erfolgten Wechsel in der Geschäftsführung bereits vor einiger Zeit an dieser Stelle berichtet wurde, so richtig Feuer unterm Dach.
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Meine Wut wächst auch
GE 21/02, Seite 1349 - Die Berliner Morgenpost berichtete kürzlich über ein Ehepaar, das Sozialhilfe bezog und neue Möbel haben wollte. Als die Prüfer vom Sozialamt kamen, war die Wohnung leer, der Bedarf also belegt. Bis eine „nette“ Nachbarin anrief und mitteilte, besagtes Ehepaar trage seine Möbel gerade wieder aus dem Keller in die Wohnung. Beim unangekündigten Besuch der Prüfer eine Stunde später war die Wohnung komplett eingerichtet.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 21/02 - 43./44. Kalenderwoche
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 21/02 - 43./44. Kalenderwoche
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 20/02 - 41./42. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 20/02 - 41./42. Kalenderwoche
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Mehr Schwarzarbeit
GE 20/02, Seite 1286 - Nach den neuesten Zahlen der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes hat die Zahl der gewerblichen Bauarbeiter im Berliner Bauhauptgewerbe im September 2002 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 19,7 % auf 15.231 abgenommen.
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Innovationspreis
GE 20/02, Seite 1286 - Die Wohnungsbau- und Hausverwaltungs GmbH Eberswalde (WHG) wurde Anfang Oktober mit dem „Innovationspreis Energie 2002” der Brandenburgischen Energie Technologie Initiative ausgezeichnet.
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Unbekannt verzogen
GE 20/02, Seite 1286 - Ein Internetportal unter dem Namen www.supercheck.de ermittelt jetzt unbekannt verzogene Kunden und Schuldner.
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Schlüsselfertiges Haus
Keine Zahlungspflicht gegenüber Subunternehmer
GE 20/02, Seite 1313 - Der Baubetreuer führt im Namen und für die Rechnung des Bauherrn in der Regel auf dessen Grundstück den Bau durch; das Schwergewicht liegt auf der Dienstleistung. Aufträge werden im Namen des Bauherrn vergeben. Der Bauträger dagegen schuldet das Werk, das er in der Regel auf seinem Grundstück errichtet. Verträge mit Handwerkern schließt er im eigenen Namen ab. Wer auf dem Grundstück des Bauherrn ein schlüsselfertiges Haus errichten will, ist Generalübernehmer; wie ein Bauträger schließt er Verträge mit Handwerkern im eigenen Namen ab.
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