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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Bewag warnt
GE 21/02, Seite 1354 - In letzter Zeit geben sich häufig Trickbetrüger als Bewag-Mitarbeiter unter dem Vorwand, Verträge ändern zu müssen, aus. Sie verlangen eine Unterschrift für diese Vertragsänderungen oder - sollten diese nicht gewünscht werden - auch nur als Bestätigung ihres Besuches.
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Zwangsversteigerungen
GE 21/02, Seite 1354 - 19 von 551 der in den Berliner Liegenschaftsfonds übernommenen Erbbaurechtsgrundstücke befinden sich derzeit in Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung. Dadurch sind dem Land Berlin bis zum 1. April 2002 fast 1,6 Millionen Euro an Erbbauzinsen entgangen.
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Bürgschaft
Rechtskraft geht vor Sittenwidrigkeit
GE 21/02, Seite 1384 - Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, die Bürgschaft eines Familienangehörigen sei sittenwidrig und damit nichtig, wenn er nach seinen Einkommensverhältnissen damit kraß überfordert war. Der IX. Zivilsenat war in ständiger Rechtsprechung der gegenteiligen Auffassung, bis er durch das Bun-desverfassungsgericht eines Besseren belehrt wurde. Fraglich ist, ob Urteile aus der Zeit vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Bestand haben.
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Wohnungsumwandlung
Auch Sonderfristen für Kündigung in Berlin obsolet
GE 21/02, Seite 1379 - Die Verordnung zur Bestimmung Berlins als Gebiet, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, gilt nur noch für Kündigungen vor dem 1. September 2000.
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Unwirksame Klausel
Bürgschaft auf erstes Anfordern
GE 21/02, Seite 1377 - Eine Klausel, wonach der Auftraggeber eines Bauvorhabens in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen darf, daß der Auftragnehmer als Sicherheit für die Vertragserfüllung die im Baugewerbe vielfach übliche „Bürgschaft auf erstes Anfordern” stellt, ist unwirksam. Die dadurch entstehende Vertragslücke wird allerdings für eine Übergangszeit durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft ausgefüllt.
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Mieterhöhungsverlangen
Berechnung der Kappungsgrenze
GE 21/02, Seite 1374 - Zur Berechnung der Kappungsgrenze ist von der ursprünglich vereinbarten Bruttomiete auszugehen, auch wenn diese später einvernehmlich in eine Nettomiete geändert worden ist. Die Details sind allerdings umstritten, insbesondere die Berücksichtigung des Betriebskostenanteils (vgl. dazu die Anmerkungen und Berechnungen von Blümmel auf dieser und der folgenden Seite).
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Zitterbeschluß
Gesetzliche Novelle ist notwendig
GE 21/02, Seite 1418 - Im Anschluß an die BGH-Entscheidung zur Ersatzvereinbarung bzw. zum sogenannten Zitterbeschluß (Beschluß vom 20. September 2000 - V ZB 58/99 - GE 2000 [21] 1478 = DWE 2000, 113) hatte das Bundesjustizministerium eine Expertenumfrage zu den für die Praxis zu erwartenden Rechtsfolgen gestartet. Das BMJ hatte allerdings bereits zu erkennen gegeben, daß es vor einer gesetzlichen Initiative zunächst abwarten wolle, welche Lösungsmöglichkeiten von Rechtsprechung, Kommentierung und Verwaltungspraxis entwickelt werden.
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Wasser marsch!
GE 21/02, Seite 1371 - Das Wasser ist neben der Luft unverzichtbar fürs menschliche Leben - und nicht nur für die Feuerwehr, deren Spritzbefehl „Wasser marsch“ so wunderbar altväterlich-vertraut einen Schutz signalisiert, der nur durch Wasser möglich wird. Daß Wasser auch Gefährdung bedeuten kann, wußten Küstenbewohner immer. Die Dresdner und andere mußten es soeben schmerzlich erfahren.
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Immonet
RDM und Axel Springer Verlag
GE 21/02, Seite 1368 - Die Immobilien-Anzeigen der Zeitungen „Hamburger Abendblatt“ (www.immonet. abendblatt.de), „Berliner Morgenpost“ (www.mopo-immo.de), „B.Z./B.Z am Sonntag“ (www.immonet.bz-berlin.de) und „Die Welt/Welt am Sonntag“ (www. immonet.welt.de) sowie das Angebot von PropertyGate.com (www.propertygate. com) sind in der zentralen Datenbank der Immonet GmbH zusammengeführt.
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Fernsehen:
Umstellung auf digital und Sozialhilfe
GE 21/02, Seite 1368 - Rund 5.000 Sozialhilfe-Haushalte empfangen Fernsehen noch terrestrisch (Zimmer- bzw. Gemeinschaftsantennen), schätzt der Berliner Senat. Deshalb müßten 5.000 Set-Top-Boxen für die Versorgung dieses Personenkreises angeschafft werden.
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