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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Jedenfalls für den Bereitstellungspreis (Grundpreis) wirksam
Preisänderungsklausel von Vattenfall
GE 13/2022, S. 669 - Das Kammergericht hatte im Jahr 2019 entschieden, dass die Preisänderungsklausel von Vattenfall in Fernwärmeverträgen unwirksam ist. In einer neueren Entscheidung meint es, jedenfalls treffe das für den Arbeitspreis zu. Dem ist der Bundesgerichtshof entgegengetreten.
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Vermieter muss Mobiliar und Müll entfernen
Besitzwechsel nach Berliner Räumung
GE 13/2022, S. 668 - Ein Räumungsurteil wird grundsätzlich so vollstreckt, dass der Vermieter vom Gerichtsvollzieher (GV) in den Besitz eingewiesen wird und der GV die Wohnung leerräumt. Bei der Berliner Räumung ist der Vermieter für das Wegschaffen der Sachen zuständig und kann dies auch nicht nachträglich vom Gerichtsvollzieher verlangen.
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Mietspiegel 2021 als „sonstiges Begründungsmittel“
Landgericht Berlin [ZK 67]
GE 13/2022, S. 665 - Das Landgericht Berlin [ZK 67] hat, wie bereits kurz berichtet (GE 2022 [12] 603), entschieden, dass Mieterhöhungen auch mit dem Mietspiegel 2021 formal ausreichend begründet werden können, auch wenn es sich bei diesem Mietspiegel weder um einen einfachen noch um einen qualifizierten handelt. Die im Gesetz genannten Begründungsmittel (Mietspiegel, Sachverständigengutachten, Vergleichswohnungen) seien nicht abschließend. Das Landgericht teilt damit die Rechtsauffassung, die in dieser Zeitschrift bereits bei der Besprechung der gegenteiligen Entscheidung des Amtsgerichts Spandau (GE 2022 [5] 227, 255) vertreten wurde (Blümmel, GE 2022 [5] 209), Beck, GE 2022 [6] 293 ff.). Ob der als formales Begründungsmittel taugliche Mietspiegel 2021 auch für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete geeignet ist, ließ das Landgericht dahinstehen; eine richterliche Schätzung sei auf Grundlage des Vorgängermietspiegels 2019 möglich.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 15/22 - 28./29. Kalenderwoche
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Als einfacher Mietspiegel wirksam fortgeschrieben
Berliner Mietspiegel 2021 anwendbar
GE 13/2022, S. 666 - Ob der Berliner Mietspiegel 2021 zwar nicht als qualifizierter, aber als einfacher Mietspiegel oder sonstiges Begründungsmittel herangezogen werden kann, ist umstritten (verneinend etwa AG Spandau GE 2022, 555; anders LG Berlin, Urteil vom 9. Juni 2022 - 67 S 50/22). Die ZK 65 hält ihn als einfachen Mietspiegel für anwendbar.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 14/22 - 26./27. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 14/22 - 26./27. Kalenderwoche
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Nichtbeachtung gesetzlicher Formulierungen: Wenn nach wie vor der Wirtschaftsplan beschlossen wird
WEG-Reform ist noch nicht bis zur letzten Eigentümergemeinschaft vorgedrungen
GE 12/2022, S. 619 - Ein Beschluss, mit welchem nach der WEG-Reform 2020 weiterhin „der Wirtschaftsplan“ beschlossen wird, ist jedenfalls nicht insgesamt mangels Beschlusskompetenz nichtig, sofern sich der vom Verwalter vorgeschlagene und von den Eigentümern beschlossene Wirtschaftsplan sinngemäß im Rahmen der gesetzlichen Formulierungen hält; in diesem Fall besteht für die Vorschusszahlungen nach wie vor eine Zahlungspflicht.
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Geltendmachung von Zahlungsansprüchen nur durch die Gemeinschaft
Fehlender Wirtschaftsplan
GE 12/2022, S. 618 - Hausgeldansprüche können auch in einer verwalterlosen Zwei-Personen-GdWE nur von der Gemeinschaft durchgesetzt werden. Existiert kein beschlossener Wirtschaftsplan, muss dabei zunächst mittels einer Beschlussanfechtungsklage ein solcher in Kraft gesetzt werden, bevor überhaupt Forderungen existieren, die geltend gemacht werden können.
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Kein Schadensersatz nach vom Vermieter verweigerter Auskunft zur Höhe der Vormiete
Kostenverteilung bei Leistungsklage auf unsicherer Tatsachengrundlage
GE 12/2022, S. 613 - Klagt der Mieter, weil der Vermieter keine Auskunft über die Höhe der Vormiete gibt, direkt auf Feststellung der zulässigen Miethöhe nach der Mietpreisbremse, trifft ihn ein überwiegendes Mitverschulden, das einen Schadensersatzanspruch ausschließt. Die Prozessökonomie erfordert bei säumigem Verhalten des Auskunftsschuldners zur zulässigen Miethöhe die Erhebung der Stufenklage anstelle einer Leistungsklage auf unsicherer Tatsachengrundlage. Der Mieter hätte also im Rahmen der Stufenklage zunächst auf Auskunft über die Vormiete klagen müssen und erst danach ggf. auf Feststellung der zulässigen Höchstmiete.
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