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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
BSR erstattetet überzahlte Straßenreinigungsentgelte
Die Rückzahlung der Rückzahlung
GE 10/03, Seite 643 - In diesen Tagen haben alle Berliner Grundstückseigentümer umfangreiche Post von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben erhalten. Der Inhalt: Ein umfangreiches Rechenwerk mit mehreren Komponenten - die 1. Änderungsrechnung über die Straßenreinigungsentgelte und die Müllabfuhr für 2003 einschließlich der Verrechnung mit überzahlten Straßenreinigungsentgelten aus den Jahren 1999 bis 2002. Diese Änderungsrechnung berücksichtigt auch die neuen (niedrigeren) Entgelte für Müllabfuhr und Straßenreinigung ab 1. Januar 2003.
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BSR
Leistungsbedingungen 2003
Vom 25. März 2003
(ABl. Berlin Nr. 23, Seiten 1804 ff.)
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BSR
Tarife ab 1. Januar 2003
GE 10/03, Seite 649 ff. - Bek. v. 25. April 2003 - BSR -
(ABl. Berlin 2003 Seite 1813 ff.)
Die Tarife der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) erhalten entsprechend dem Beschluß des Aufsichtsrates der BSR vom 19. Februar 2003 gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 4 des Berliner Betriebegesetzes (BerlBG) vom 9. Juli 1993 (GVBI. S. 319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2003 (GVBl. S. 149), und nach vorläufiger Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen vom 31. März 2003 gemäß § 18 Abs. 2 BerlBG nunmehr folgende Fassung:
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Wasserrechnung
Nachforderung nur für zwei Jahre
GE 10/03, Seite 632 - Bei Berechnungsfehlern ist der Wasserbetrieb berechtigt, für zwei Jahre rückwirkend Nachforderungen geltend zu machen. Umgekehrt kann der Kunde auch bei zuviel gezahlten Beträgen Erstattung verlangen. Mit der Verjährung hat das nichts zu tun; es handelt sich um eine daneben bestehende selbständige Ausschlußfrist.
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Wirtschaftsstrafgesetz
Ab 1999 in Berlin kein zu geringes Wohnungsangebot
GE 10/03, Seite 631 - Für Mietverträge ab 1999 kann die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung nicht mehr Vermutungswirkung (geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum) für § 5 WiStG haben.
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Mietminderung
Gehwegsarbeiten vor Modegeschäft
GE 10/03, Seite 630 - Straßenbauarbeiten vor einem Ladengeschäft können den Ladeninhaber zur Mietminderung berechtigen, selbst wenn der Vermieter für die Arbeiten überhaupt nicht verantwortlich ist.
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Auf Entzug
GE 10/03, Seite 609 - Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit mag zwar lieber Partys besuchen, die Nächte durchtanzen und sich so als das ganze Gegenteil seines Vorgängers präsentieren, dessen Lieblingsbeschäftigung im Aktenfressen bestand, doch wenn es hart auf hart kommt, geht Wowereit mit gesenktem Kopf in den Angriff, während sein Vorgänger selbiges Körperteil in den Sand gesteckt und auf das Abflauen des Sturmes gewartet hätte.
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BSR: Die schlummernden Millionen für die Deponierückstellung
GE 10/03, Seite 624 - Alles andere als offen waren die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) bisher, wenn es um ihre Rückstellungen für die Sanierung der Deponien ging. Haus & Grund hatte immer wieder an dieser Stelle „gebohrt” - mit ersten Erfolgen. Jetzt brachte eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) zusätzlich ein wenig Licht ins Dunkel.
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Bürger gegen Schmierer
Graffiti-Bekämpfung in Berlin: Haltung des Senats jetzt eindeutig
GE 10/03, Seite 622 - In der Beurteilung von Graffiti, so glaubt der Berliner Senat, habe in den letzten Jahren in der Gesellschaft eine deutliche Neubewertung eingesetzt. Während allerdings immer mehr Bürger die Schmierereien „ätzend” finden, verwenden die Sprayer jedenfalls in Hamburg und München tatsächlich ätzende Farbe, indem sie herkömmliche Farben mit Säure, insbesondere Schwefelsäure versetzen. Die Mischung führt bei Berührungen zu Verletzungen, solange sie nicht getrocknet ist. Der Anti-Graffiti-Verein „Nofitti” befürchtet nun, daß die Säurewelle auch auf Berlin überschwappt.
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Hohe Sozialmieten
GE 10/03, Seite 612 - Da wunderte sich der Berliner CDU-Abgeordnete Karl-Georg Wellmann und stellte eine Kleine Anfrage: Ob man denn im Roten Rathaus wisse, daß nach einer Untersuchung des BBU die durchschnittliche Warmmiete bei den städtischen Wohnungsunternehmen zwischen 5,60 und 6 E/m2 läge, bei den Sozialwohnungen für die Programmjahre 1972 bis 1976 aber zwischen 7,30 und 7,80 E/m2, und welchem sozialpolitischen Ratschluß es zu verdanken sei, daß Sozialmieter mit Wohnberechtigungsscheinen deutlich schlechter gestellt seien als die glücklichen Mieter sonstiger Wohnungen.
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