Archiv / Suche
Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
Mit Hilfe der Stichwortsuche können Sie unser Archiv schnell nach archivierten Veröffentlichungen durchsuchen.
Mit Hilfe der Stichwortsuche können Sie unser Archiv schnell nach archivierten Veröffentlichungen durchsuchen.
Alle archivierten Beiträge
Ehrenmitglied
GE 11/03, Seite 693 - Erich Hildenbrandt, von 1986 bis Herbst 2002 Bundespressesprecher und seit 1987 Vizepräsident des Verbandes Deutscher Makler (VDM), wurde während des Landeskongresses des VDM Baden-Württemberg in Heidelberg zum Ehrenmitglied seines Verbandes ernannt.
>> ansehen
Bundesgerichtshof
GE 11/03, Seite 693 - Christina Stresemann (45), Richterin am Kammergericht, ist zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt worden. I
>> ansehen
Bankgesellschaft Berlin
GE 11/03, Seite 692 - Die Bankgesellschaft Berlin ist bekanntlich gesetzlich gegen Risiken aus ihren Immobiliengeschäften „abgeschirmt”. Zu gut deutsch: Jede Pleite dort zahlt der Steuerzahler. Damit der aber nicht mehr gebeutelt wird als rechtlich unabweisbar, hat das Land Berlin die „Berliner Gesellschaft zum Controlling der Immobilien-Altrisiken mbH“ - kurz BCIA mbH - gegründet.
>> ansehen
Mietrechtliche Abwicklung nachträglich ermäßigter Betriebskosten
1. Ausgangslage
Die Berliner Straßenreinigungsbetriebe stellten bei einer Nachkalkulation der Entgelte Mitte Oktober 2002 fest, daß es zu einer Überdeckung von rund 60 Millionen Euro in den Jahren 1999 bis 2002 gekommen war (vgl. GE 2002, 1588). Die BSR will die zuviel entrichteten Entgelte den Hauseigentümern erstatten, indem die zuviel gezahlten Beträge mit den Gebühren für 2003 und 2004 verrechnet werden, was dazu führen dürfte, daß für das erste Quartal 2003 keine Gebühren geltend gemacht werden und je nach Einzelfall für das zweite Quartal 2003 die Gebührenforderung der BSR sich verringert. Es handelt sich dabei um zuviel gezahlte Beträge in der Reinigungsklasse IV von 1,82 Cent pro qm Grundstücksfläche im Jahr, was zur Rückerstattung an die Mieter von durchschnittlich 33 Euro pro Mieterhaushalt führten dürfte.
>> ansehen
Rückwirkende Betriebskostensenkung: Mietrechtliche Folgen der Aufdeckung des "Kalkulationsfehlers" der BSR
GE - 1 Auf Druck des Senats stellten die Berliner Straßenreinigungsbetriebe bei einer Nachkalkulation der Entgelte Mitte Oktober 2002 fest, daß es zu einer Überdeckung von rund 60 Millionen Euro in den Jahren 1999 bis 2002 gekommen war (Einzelheiten siehe GE 2002, 1588). Die BSR erstattet die zuviel entrichteten Entgelte ihren Kunden, den Hauseigentümern, indem für das erste Quartal 2003 keine Gebühren geltend gemacht werden und je nach Einzelfall für das zweite Quartal 2003 die Gebührenforderung der BSR verringert wird.
>> ansehen
BSR erstattetet überzahlte Straßenreinigungsentgelte
Die Rückzahlung der Rückzahlung
GE 10/03, Seite 643 - In diesen Tagen haben alle Berliner Grundstückseigentümer umfangreiche Post von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben erhalten. Der Inhalt: Ein umfangreiches Rechenwerk mit mehreren Komponenten - die 1. Änderungsrechnung über die Straßenreinigungsentgelte und die Müllabfuhr für 2003 einschließlich der Verrechnung mit überzahlten Straßenreinigungsentgelten aus den Jahren 1999 bis 2002. Diese Änderungsrechnung berücksichtigt auch die neuen (niedrigeren) Entgelte für Müllabfuhr und Straßenreinigung ab 1. Januar 2003.
>> ansehen
BSR
Leistungsbedingungen 2003
Vom 25. März 2003
(ABl. Berlin Nr. 23, Seiten 1804 ff.)
>> ansehen
BSR
Tarife ab 1. Januar 2003
GE 10/03, Seite 649 ff. - Bek. v. 25. April 2003 - BSR -
(ABl. Berlin 2003 Seite 1813 ff.)
Die Tarife der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) erhalten entsprechend dem Beschluß des Aufsichtsrates der BSR vom 19. Februar 2003 gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 4 des Berliner Betriebegesetzes (BerlBG) vom 9. Juli 1993 (GVBI. S. 319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2003 (GVBl. S. 149), und nach vorläufiger Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen vom 31. März 2003 gemäß § 18 Abs. 2 BerlBG nunmehr folgende Fassung:
>> ansehen
Wasserrechnung
Nachforderung nur für zwei Jahre
GE 10/03, Seite 632 - Bei Berechnungsfehlern ist der Wasserbetrieb berechtigt, für zwei Jahre rückwirkend Nachforderungen geltend zu machen. Umgekehrt kann der Kunde auch bei zuviel gezahlten Beträgen Erstattung verlangen. Mit der Verjährung hat das nichts zu tun; es handelt sich um eine daneben bestehende selbständige Ausschlußfrist.
>> ansehen
Wirtschaftsstrafgesetz
Ab 1999 in Berlin kein zu geringes Wohnungsangebot
GE 10/03, Seite 631 - Für Mietverträge ab 1999 kann die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung nicht mehr Vermutungswirkung (geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum) für § 5 WiStG haben.
>> ansehen