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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Finanzierung
GE 11/03, Seite 688 - Zahlreiche Immobilien-Finanzierungen, die auf der Darlehenstilgung über eine Lebensversicherung aufbauen, laufen auf ein Desaster zu. Darauf weist die Policencheck.com Gesellschaft für Analyse von Anlage- und Versicherungsprodukten mbH (www.policencheck.com) hin.
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Banktöchter
GE 11/03, Seite 688 - Im Rahmen der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Verantwortliche werden von Tochtergesellschaften der Bankgesellschaft Berlin fünf Schadensersatzprozesse mit einem Streitwert in Höhe von ca. 46 Mio. EUR geführt.
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Preisnachlaß
GE 11/03, Seite 688 - Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften können in Kürze Grundstücke mit Rückauflassungsvormerkungen des Landes Berlin ablösen.
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Wohnungseigentum
Haftung des Wohnungseigentümers
GE 11/03, Seite 705 - Der Wohnungseigentümer haftet für schuldhaftes Fehlverhalten seines Mieters.
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Berliner Tüftlerfirma mit großer Aufzugsinnovation
Bündiger Halt mit Laserlift
GE 11/03, Seite 728 - Aufzüge bleiben schon mal stecken - aber selten. Häufig dagegen entwickeln sie sich zur Stolperfalle, weil Aufzugsboden und Geschoßfußboden beim Halt des Aufzugs nicht auf einer Höhe sind. Eine kleine, aber innovative Berliner Firma hat zur Behebung dieses Problems jetzt eine Art Ei des Kolumbus gefunden. Der Name der Lösung: „Laserlift“.
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Ehrenmitglied
GE 11/03, Seite 693 - Erich Hildenbrandt, von 1986 bis Herbst 2002 Bundespressesprecher und seit 1987 Vizepräsident des Verbandes Deutscher Makler (VDM), wurde während des Landeskongresses des VDM Baden-Württemberg in Heidelberg zum Ehrenmitglied seines Verbandes ernannt.
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Bundesgerichtshof
GE 11/03, Seite 693 - Christina Stresemann (45), Richterin am Kammergericht, ist zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt worden. I
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Bankgesellschaft Berlin
GE 11/03, Seite 692 - Die Bankgesellschaft Berlin ist bekanntlich gesetzlich gegen Risiken aus ihren Immobiliengeschäften „abgeschirmt”. Zu gut deutsch: Jede Pleite dort zahlt der Steuerzahler. Damit der aber nicht mehr gebeutelt wird als rechtlich unabweisbar, hat das Land Berlin die „Berliner Gesellschaft zum Controlling der Immobilien-Altrisiken mbH“ - kurz BCIA mbH - gegründet.
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Mietrechtliche Abwicklung nachträglich ermäßigter Betriebskosten
1. Ausgangslage Die Berliner Straßenreinigungsbetriebe stellten bei einer Nachkalkulation der Entgelte Mitte Oktober 2002 fest, daß es zu einer Überdeckung von rund 60 Millionen Euro in den Jahren 1999 bis 2002 gekommen war (vgl. GE 2002, 1588). Die BSR will die zuviel entrichteten Entgelte den Hauseigentümern erstatten, indem die zuviel gezahlten Beträge mit den Gebühren für 2003 und 2004 verrechnet werden, was dazu führen dürfte, daß für das erste Quartal 2003 keine Gebühren geltend gemacht werden und je nach Einzelfall für das zweite Quartal 2003 die Gebührenforderung der BSR sich verringert. Es handelt sich dabei um zuviel gezahlte Beträge in der Reinigungsklasse IV von 1,82 Cent pro qm Grundstücksfläche im Jahr, was zur Rückerstattung an die Mieter von durchschnittlich 33 Euro pro Mieterhaushalt führten dürfte.
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Rückwirkende Betriebskostensenkung: Mietrechtliche Folgen der Aufdeckung des "Kalkulationsfehlers" der BSR
GE - 1 Auf Druck des Senats stellten die Berliner Straßenreinigungsbetriebe bei einer Nachkalkulation der Entgelte Mitte Oktober 2002 fest, daß es zu einer Überdeckung von rund 60 Millionen Euro in den Jahren 1999 bis 2002 gekommen war (Einzelheiten siehe GE 2002, 1588). Die BSR erstattet die zuviel entrichteten Entgelte ihren Kunden, den Hauseigentümern, indem für das erste Quartal 2003 keine Gebühren geltend gemacht werden und je nach Einzelfall für das zweite Quartal 2003 die Gebührenforderung der BSR verringert wird.
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