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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Gewerbeabfälle
GE 15/03, Seite 968 - Der Senat hat einen Bericht über den Stand der Umsetzung von Verwertungsmaßnahmen bei gewerblichen Abfällen beschlossen.
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Das stille Sterben der mittelständischen Unternehmen
GE 15/03, Seite 977 - Er hat es sogar zu einer Einladung bei Sabine Christiansen geschafft, was in unserer wertearmen Gesellschaft unter Politikern und Verbandsfunktionären gemeinhin als Ritterschlag gilt. Seine Firma, ein alteingesessenes Bauunternehmen, das sein Großvater einst gegründet hatte, konnte der CDU-Bundestagsabgeordnete und bekennende Mittelständler nicht mehr retten. In die Insolvenz geht ein Peter Rauen nicht, aber zum 31. August legt er den Betrieb der Bau GmbH Peter Rauen still. Was Rauen, der auch Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung seiner Partei ist, zum Niedergang seiner Firma schreibt, ist ein lesenswertes Zeitdokument:
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Wahre Genießer ...
GE 15/03, Seite 976 - Es gibt Menschen, die können nicht loslassen - vor allem von ihrer Arbeit. Vor allem Menschen in Führungspositionen sind davon betroffen.
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Mietervereine
GE 15/03, Seite 976 - „Spitzenreiter bei Wohnungszoff” sei Berlin, vermeldete die Morgenpost unter Berufung auf eine EMNID-Umfrage.
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Einer reicht
GE 14/03, Seite 897 - Man sagt, Gott sei allgegenwärtig und allwissend. Man hört, die Justizminister der Länder wollen es werden. Eine Mehrheit der Bundesländer will offenbar künftig Hausmeister, Hausverwalter, Schornsteinfeger, Gas- und Stromableser oder Schlüsseldienste quasi als Amtshelfer einsetzen, um den großen Lauschangriff, durch den Gespräche vor allem in Privatwohnungen abgehört werden, professioneller vorzutragen als bisher.
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Steuerlicher Abzug von größeren Instandhaltungen und Modernisierungen
GE 14/03, Seite 934 - Über die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abgrenzung zwischen Herstellung und Erhaltung (Urteile zum anschaffungsnahen Aufwand vom 12. September 2001, Az. IX R 52/00 und IX R 39/97) wurde ausführlich berichtet. Diese gefestigte und weitgehend höchstrichterlich einheitliche Rechtsprechung wird m. E. mittelfristig Bestand haben, auch wenn sie in Teilen nicht überzeugt.
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Schadstoffbelastung
Verantwortlichkeit des Vermieters muß der Mieter beweisen
GE 14/03, Seite 920 - Die Rechtsprechung zu Feuchtigkeitsschäden wird vielfach dahin verallgemeinert, daß der Vermieter immer beweisen müsse, daß die Schadensursache aus dem Obhutsbereich des Mieters stamme (vgl. zum Vorgehen LG Berlin GE 2003, 459 mit ablehnender Anmerkung von Schach GE 2003, 428). Jedenfalls gilt bei einer mieterbehaupteten Schadstoffbelastung der Luft nicht die Sphärentheorie, so daß der Mieter die Beweislast auch für die Ursachen hat.
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BGH korrigiert
Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für die Zeit vor der Anordnung
GE 14/03, Seite 919 - Die bisher herrschende Rechtsprechung ging davon aus, daß ein Zwangsverwalter nur dann über Betriebskosten abrechnen muß, wenn seine Bestellung im Abrechnungszeitraum erfolgte. Der BGH hat nunmehr die Abrechnungspflicht erweitert.
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Hausratsversicherung
Nicht für entfernte Garage
GE 14/03, Seite 918 - Eine Garage ist in der Hausratsversicherung nur dann mitversichert, wenn sie in der Nähe der Wohnung liegt. Gerade in Großstädten kann nicht immer eine Garage in unmittelbarer Nachbarschaft gemietet werden; was Nähe im Sinne der Versicherungsbedingungen heißt, kann zweifelhaft sein.
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Kündigungsrecht des Mieters auch bei Staffelmiete nicht ausschließbar?
GE 14/03, Seite 929 - Nach § 557 a Abs. 3 BGB kann das Kündigungsrecht des Mieters für höchstens vier Jahre seit Abschluß der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Demgegenüber heißt es in § 573 c BGB, daß für den Mieter die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist, und daß eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist. Die Vorschriften widersprechen einander, denn während § 557 a von einem zeitweiligen Ausschluß des Kündigungsrechts ausgeht, verbietet § 573 c eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten für den Wohnraummieter. Sternel meint, der Gesetzgeber habe das Problem „wohl nicht gesehen“ (ZMR 2002, 4, Anm. 116).
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