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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 20/03 - 40./41. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 20/03 - 40./41. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 19/03 - 38./39. Kalenderwoche
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 19/03 - 38./39. Kalenderwoche
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Vorwärts. Und vergessen!
GE 19/03, Seite 1225 - Ein Zen-Schüler (Sie wissen, der Zen-Buddhismus ist vor allem in Japan heimisch) fragte einst seinen Meister: „Kennst Du die Zukunft?“
„Aber ja“, sagte der Meister.
„Dann zeige sie mir!“ bat der Schüler.
Der Zen-Meister deutete auf den jungen Mann und sagte: „Da ist die Zukunft!“
Sein Schüler drehte sich erwartungsvoll um und fragte: „Wo?“ Da antwortete der Meister: „Jetzt ist sie weg.“
Was uns die Geschichte sagen will? Nun, daß die Zukunft in uns selbst liegt. Und wer weiß, daß er selbst seine Zukunft ist, dreht sich nicht um. Er schaut nach vorn und nicht zurück!
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Wasserbetriebe
GE 19/03, Seite 1230 - Der Senat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes der Berliner Wasserbetriebe beschlossen.
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50.000 Insolvenzen
GE 19/03, Seite 1230 - Im ersten Halbjahr 2003 haben die deutschen Amtsgerichte 49.515 Insolvenzen gemeldet.
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Heizungsmängel
GE 19/03, Seite 1228 - Die deutschen Schornsteinfeger haben 2002 etwa 6,5 Mio. Ölfeuerungen und über 8,7 Mio. Gasfeuerungen nach der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. BImSchV) überprüft und sind neben Mängeln jeder Art auf das zum Teil hohe Alter der Anlagen gestoßen.
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Neues Zweckentfremdungsverbot
GE 19/03, Seite 1228 - Der Berliner Senat hat beschlossen, der Hamburger Bundesratsinitiative zur Änderung des Mietrechtsverbesserungsgesetzes beizutreten.
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Hausverwaltung
Mietkonto nicht insolvenzfest
GE 19/03, Seite 1246 - Der Vermieter (und Hausverwalter) von Wohnraum muß eine Kaution von seinem Vermögen getrennt anlegen (§ 551 Abs. 3 Satz 3 BGB). Tut er das nicht, macht er sich wegen Untreue strafbar. Für Mietkonten, die der Hausverwalter führt, gilt das nicht. Wird der Hausverwalter insolvent, können die Mieten weg sein - ein Aussonderungsanspruch besteht nämlich nicht. Gegen das Risiko kann man sich absichern.
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