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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Satellitenschüssel
Nur für echte Ausländer
GE 23/05, Seite 1457 - Die Informationsfreiheit des Art. 5 GG ist mit den widerstreitenden Interessen des Eigentümers aus Art. 14 GG abzuwägen, wenn der Mieter gegen den Willen des Vermieters eine Parabolantenne installieren will. Entscheidend ist dabei die Staatsangehörigkeit des Mieters.
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Grundstücksverkauf
Hinweis auf schikanösen Nachbarn erforderlich
GE 23/05, Seite 1461 - Der Verkäufer eines Wohnhauses muß den Erwerber auch ungefragt über Umstände aufklären, die für den Kaufentschluß wesentlich sind. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auch für das schikanöse Verhalten eines Nachbarn, das jedes sozialübliche und im nachbarschaftlichen Miteinander zu tolerierende Maß übersteigt.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 23/05 - 46./47. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 23/05 - 46./47. Kalenderwoche
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Eigenheimzulage
Nur noch bis Jahresende
Laut dem abgeschlossenen Koalitionsvertrag ist das Schicksal der Eigenheimzulage besiegelt. Die Zulagenförderung wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Dies gilt natürlich nicht für Eigenheimzulagenförderungen, die bereits laufen, denn diese werden bis zur Beendigung des jeweiligen Förderzeitraumes fortgeführt. Wer sich also noch die Eigenheimzulagenförderung sichern möchte, muß die folgenden drei Termine beachten.
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Erhöhung der Kostenmiete durch steigende Erbbauzinsen
IBB warnt Eigentümer: Keine höhere Kostenmiete ohne Prüfung der Billigkeit neuer Erbbauzinsen
GE 22/05, Seite 1379 - Not, auch Haushaltsnot, macht erfinderisch. Und so hat denn der Berliner Senat im späten Frühjahr eine Arbeitsanweisung aus dem Jahre 1994 aufgehoben, mit der er sich eine gewisse Selbstdisziplin bei der Erhöhung von Erbbauzinsen für landeseigene Grundstücke auferlegt hatte. Jetzt ist damit Schluß. Die Folge: Mieterhöhungen für Sozialwohnungen auf landeseigenen Erbbaurechtsgrundstücken stehen ins Haus. Nicht einmal vor unbilligen Erbbauzinserhöhungen schreckt der Fiskus zurück. Die IBB, zuständige Stelle für die Bewilligung einer Erhöhung der Kostenmiete aufgrund steigender Erbbauzinsen, sah sich gezwungen, betroffenen Eigentümern eine recht unverhüllte Warnung ins Haus zu schicken: Wer sich nicht gegen unbillige Erbbauzinserhöhungen wehrt, kann nicht mit einer Zustimmung der IBB zu einer Erhöhung der laufenden Aufwendungen rechnen.
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Bleirohre
Anspruch auf Auswechslung?
GE 22/05, Seite 1382 - Frage: Eine Frage aus Mietersicht: In unserem Keller sind noch alte Bleirohre vorhanden. Der Vermieter will diese nicht auswechseln lassen, obwohl an den Rohren bereits Ausbesserungen vorgenommen werden mußten (mit Schutzmaske). Im Haus befindet sich auch eine Apotheke. Als Mieter habe ich Angst vor Gesundheitsschäden. Wie soll ich mich verhalten?
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Nußbaum
Hinweispflicht des Verkäufers?
GE 22/05, Seite 1383 - Frage: Nach der Wende habe ich ein Grundstück geerbt, welches jahrelang als Erholungsgrundstück durch die ehemalige DDR verpachtet war. Der damalige Nutzer hat in der Mitte des Grundstücks neben anderen Bäumen (Tannen und Thuja) einen Nußbaum gepflanzt, wofür es angeblich schwer eine Fällgenehmigung vom Amt gibt. Das Grundstück ist jetzt frei, und ich möchte es als Baugrundstück verkaufen. Es liegt in einem bebauten Gebiet.
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Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel 2005
Textform reicht aus trotz vereinbarter Schriftform
GE 22/05, Seite 1387 - Eines der ersten Berufungsurteile in Anwendung des Mietspiegels 2005 ist ergangen. Die ZK 63 des Landgerichts Berlin beschäftigt sich mit einer ganzen Reihe von Problemen: Textform trotz vertraglich vereinbarter Schriftform, Ausführungen zur Spanneneinordnung, Mietspiegel 2005 trotz Erhöhungsverlangens mit Mietspiegel 2003, Vortrag zu wohnwertmindernden Merkmalen.
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Strafrecht als Mittel zur Vorbeugung
Mieter vor dem Strafrichter
GE 22/05, Seite 1407 - Immer häufiger haben es Vermieter mit sogenannten „Einmietbetrügern„ (Mietnomaden) zu tun. Sie verursachen Schäden, die existenzbedrohend sein können. Konkret beugt man vor Abschluß des Mietvertrages vor, indem man den Mieter besser „durchleuchtet„. Ist das Kind in den Brunnen gefallen, sollte man ruhig zur Strafanzeige greifen.
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