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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Pflichtverletzung
Makler muß konkret aufklären – sonst haftet er
GE 09/06, Seite 541 - Der Makler, der einen eigenen Provisionsanspruch gegen den Käufer aus dem Grundstückskaufvertrag erwirbt, muß den Käufer über – ihm bekannte – unrichtige Angaben des Verkäufers bei Vertragsschluß aufklären, sonst macht er sich schadensersatzpflichtig. Sein Anspruch auf den Maklerlohn entfällt zudem dann, wenn der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten konnte.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 9/06 - 14. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 9/06 - 14. Kalenderwoche
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BGH-Urteil: Starre Fristenregelung für Schönheitsreparaturen kippt Quotenklausel
Mietvertragsformulare des Grundeigentum-Verlages bleiben sicher
Das Urteil des BGH vom 5. April 2006 (- VIII ZR 178/05 -) ist in der Tagespresse und auch im Internet als „sensationell mieterschützend„ herausgestellt worden. Die Entscheidung stellt klar: ist die Schönheitsreparaturenklausel wegen unwirksamer starrer Fristenregelung insgesamt unwirksam, ist auch eine möglicherweise wirksame Quotenklausel nicht mehr zu retten.
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Die (un)endliche Geschichte
GE 08/06, Seite 457 - Nun diskutieren sie wieder endlos: die, die Bescheid wissen, und die, die keine Ahnung haben; die Besserwisser, die Unwissenden, die Allwissenden und die Ahnungslosen. Nimmt man im Südosten Berlins und zumal in der Einflugschneise Schönefelds das Wort "Flughafen" in den Mund, dann löst das Reaktionen aus ähnlich denen, die Heinrich Heine in seinen Memoiren beschreibt, als er – ein Steppke noch – in seiner Schulklasse erzählte, sein Großvater sei ein kleiner Jude gewesen, der einen großen Bart hatte: "Die Kleinen sprangen über Tisch und Bänke, rissen von den Wänden die Rechentafeln, welche auf den Boden purzelten nebst den Tintenfässern, und dabei wurde gelacht, gemeckert, gegrunzt, gebellt, gekräht – ein Höllenspektakel".
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Im Konsens Lösungen erzwingen
Edmund Stoiber auf Lübkes Spuren
GE 08/06, Seite 464 - Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Und der verbreitet sich mit dem Internet inzwischen in rasender Schnelligkeit und über die ganze Welt, wie Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber gerade erfahren darf.
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Wohnungspolitik
Stadt Dresden verkauft ihren gesamten Wohnungsbesitz
GE 08/06, Seite 468 - Anfang März hatte der Dresdner Stadtrat beschlossen, seine einzige Wohnungsbaugesellschaft (WOBA) an den Finanzinvestor Fortress zu verkaufen. Für die 48.000 Wohnungen und 1.300 Gewerbeeinheiten zahlt der amerikanische Investor rund 1,7 Milliarden Euro. Abzüglich der aufgelaufenen WOBA-Schulden fließen dem Dresdner Haushalt damit rund 980 Millionen Euro zu. Als erste deutsche Großstadt ist Dresden durch den Milliardendeal seine gesamten Schulden in Höhe von 741 Millionen Euro los. Die Ersparnis an Zinsen und Tilgung beläuft sich auf jährlich ca. 70 Millionen Euro. Allerdings muß die Stadt jetzt auch auf die Mieteinnahmen von rund 10 Millionen Euro pro Jahr verzichten.
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Energieverbrauch
Singles verbrauchen Strom anders
GE 08/06, Seite 472 - Single-Haushalte haben ein völlig anderes Verbrauchsprofil als Vier-Personen-Haushalte. Dies ist eines der wichtigsten Ergebnisse einer empirischen Erhebung der Energieagentur NRW, die detaillierte Stromverbrauchsdaten von mehr als 28.000 Haushalten ermittelt und ausgewertet hat.
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Schneebeseitigung
Was gilt bei Eigenleistung?
GE 08/06, Seite 474 - Frage: Ich bewirtschafte ein Miethausgrundstück. Für die Betriebskostenabrechnung stellen sich mir folgende Fragen: 1. Welcher Stundensatz für die Eigenleistungen, wie z. B. Gehwegreinigung, Schneebeseitigung und Gartenarbeit, gilt als angemessen? 2. Ich lege meine erbrachten Stunden für Eigenleistungen auf die Mieter um, jedoch führe ich keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab. Fällt dies unter "Schwarzarbeit", oder bin ich juristisch abgesichert?
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Kabelgebühren
Ist die Erhöhung rechtens?
GE 08/06, Seite 476 - Frage: Entsprechend unserem seit 1996 mit „Kabel Deutschland“ bestehenden Vertrag haben wir immer für alle neun Wohnungen unseres Hauses die Kabelgebühren jeweils für ein Jahr im voraus bezahlt (und dafür einmal einen Rabatt für die Vorauszahlung und eine weitere Ermäßigung dafür erhalten, daß die Zahlung für alle Wohnungen erfolgte). Das Beitragsjahr war laut Rechnung jeweils der 1. März bis Ende Februar. Somit haben wir bereits am 16. März 2005 die Gebühren bis 28. Februar 2006 bezahlt.
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