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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Schönheitsreparaturen
BGH: Entscheidend ist der tatsächliche Renovierungsbedarf
GE 13/06, Seite 812 - Klausel zur Durchführung "notwendig werdender" Schönheitsreparaturen in bestimmten Fristen ist unwirksam.
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Schönheitsreparaturen
Quotenklausel mit starren Fristen unwirksam?
GE 13/06, Seite 814 - Das AG Neukölln meint: Ausgehend von der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit starrer Renovierungsfristen muß auch bei einer Quotenklausel der Zustand der Wohnung berücksichtigt werden können. Der Mieter muß sich auf die geringe Abnutzung der Mietsache berufen können.
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Regine Paschkes (VRi'inLG) unjuristische Betrachtungen
Sozialadäquate Nutzungsgeräusche
GE 12/06, Seite 729 - Der streßgeplagte Großstadtmieter ist von Geburt an lärmempfindlich.
Nicht daß ihn heulende Motoren, geplagte Getriebe, quietschende Reifen oder laut hupende Autofahrer störten im Gegenteil: Der Urlaub in ländlicher Umgebung kann gerade deshalb irritierend sein, weil eben diese Geräuschkulisse fehlt. So mag das Gequake paarungswilliger Frösche entnervend ans Ohr dringen.
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Haus & Grund Berlin
Delegiertenversammlung
GE 12/06, Seite 736 - Wer vielleicht eine eher turbulente Delegiertenversammlung von Haus & Grund Berlin erwartet hatte, sah sich getäuscht. Alles lief bei der diesjährigen Hauptversammlung des Dachverbandes der privaten Eigentümer wie am Schnürchen. Oder sagen wir: fast alles.
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Spreizung des Wohnungsmarktes sichtbar
Studie der Deutschen Bank erkennt Trendwechsel am Immobilienmarkt
GE 12/06, Seite 740 - Einerseits werden Einfamilienhäuser nach wie vor stark nachgefragt. Andererseits hat die attraktive innerstädtische Eigentumswohnung seit 2003 kontinuierlich in der Käufergunst zugelegt. Diese Entwicklung wird den Immobilienmarkt im laufenden Jahr 2006 bestimmen. Gleichzeitig sind Immobilienkäufer besonders stark für das Thema Hausnebenkosten sensibilisiert. Durchdachte Energiespar-Konzepte bei der Immobilienentwicklung haben sich zu einem kaufentscheidenden Verkaufsargument entwickelt.
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Minderausstattung
Nachtrag zum Berliner Mietspiegel: Abschlag für Baualtersklasse 1956-64
GE 12/06, Seite 742 - Eine auf Drängen von zwei Wohnungsunternehmen durchgeführte Zusatzerhebung hat ergeben, daß der Berliner Mietspiegel 2005 eine weitere Differenzierung erfährt: Wohnungen mit sogenannter Minderausstattung (mit Sammelheizung oder Bad und Innen-WC) der Baualtersklasse 1956 bis 1964 werden nun doch im Mietspiegel ausgewiesen, und zwar mit einem Abschlag von 0,59 gegenüber ansonsten vergleichbaren Wohnungen mit Vollausstattung (SH, B, IWC). Bislang waren nur minderausgestattete Altbauwohnungen und die Neubau-Jahrgänge 1950 bis 1955 mit einem Abschlag gesondert ausgewiesen worden.
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Entwässerung
Wem gehören die Rohre?
GE 12/06, Seite 746 - Frage: Kennen Sie die Haltung der Berliner Wasserbetriebe (BWB), wonach die Entwässerungsrohre nicht nur bis zum Übergabepunkt/-schacht oder allenfalls bis zur Grundstücksgrenze, sondern gar bis hin zum Hauptkanal in der Straße im Eigentum der Grundstücksbesitzer stehen, so daß diese für Schäden an diesen Abflußrohren bis hin zum Hauptkanal zuständig wären?
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Wasserzähler
Kann man Kosten umlegen?
GE 12/06, Seite 747 - Frage: Unsere Frage betrifft den Wasserzähler für Brauch- und Sprengwasser. Nach unserer Auffassung müßten Einbau (Kosten ca. 1.500 ) und Kauf der funkgesteuerten Zählgeräte (ca. 1.800 ) als Modernisierung umlegbar sein. Im alternativen Fall einer Gerätemiete müßten sich die Mietkosten als Betriebskosten umlegen lassen (ca. 500 im Jahr), ebenso wie die Erstellung der Abrechnung, Kosten ebenfalls ca. 500 im Jahr. Ist es u. U. in Berlin so, daß Miete und Abrechnungskosten nicht umlegbar seien, da der Preis hierfür zu hoch ist?
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Heizölpreise
in Berlin
GE 13/06 - 24./25. Kalenderwoche
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KG: Kunde muß klares Änderungsverlangen stellen
So reduziert man die Zahl der Müllgefäße und die Termine für die Abfuhr
GE 12/06, Seite 748 - Die BSR darf zwar Anzahl und Größe aufzustellender Abfallentsorgungsgefäße und den Entsorgungsturnus festsetzen. Die Bedarfsfestsetzung für den Kunden unterliegt jedoch der Billigkeitskontrolle.
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