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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Keine Kündigungssperre wegen Marktanspannung
Widerspruch gegen Eigenbedarf
GE 3/2023, S. 122 - Für die Annahme einer nicht zu rechtfertigenden Härte nach § 574 BGB sind die Interessen von Mieter und Vermieter gegeneinander abzuwägen; dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen (BGH GE 2021, 493). Das AG Schöneberg hielt nachgewiesene intensive Bemühungen um Ersatzwohnraum nicht für ausreichend.
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Rückübertragung von Einzelrichter auf Senat
Änderung der Prozesslage
GE 3/2023, S. 121 - Nach § 526 ZPO kann das Berufungsgericht die Entscheidung einem Einzelrichter übertragen, der auch die Revision zulassen kann. Bei einer Änderung der Prozesslage muss er aber die Sache dem Kollegium vorlegen.
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Hinreichend verfestigter Eigenbedarf nötig
Kündigung zur Gründung einer Wohngemeinschaft
GE 3/2023, S. 121 - Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs muss ein konkretes Erlangungsinteresse bestehen; eine Kündigung auf Vorrat ist unwirksam. Mit der Abgrenzung hatte sich das Amtsgericht Hamburg zu befassen.
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Schutzantrag gegen Räumungsurteil nicht nachholbar
Vorläufige Vollstreckbarkeit
GE 3/2023, S. 118 - Nach § 708 Nr. 7 ZPO ist ein Räumungsurteil ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Einen Antrag auf Vollstreckungsschutz muss der Mieter schon beim Amtsgericht gestellt haben, nicht erst in der Berufungsinstanz – so das LG Berlin.
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Umfang der Anfechtbarkeit
Selbständiges Beweisverfahren
GE 4/2023, S. 174 - Wenn die beschlossene Fortführung eines selbständigen Beweisverfahrens unanfechtbar ist, gilt dies auch für Anordnungen durch das Beschwerdegericht.
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Abweichung von bisheriger „Ausführungsart“ nur mit Zustimmung des Vermieters führt zur Unwirksamkeit
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel in Gewerberaummietvertrag
GE 4/2023, S. 173 - Eine Formularklausel zur Überbürdung von Schönheitsreparaturen, wonach der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen „Ausführungsart“ abweichen darf, verstößt nach Ansicht des OLG Brandenburg auch in Gewerberaummietverträgen gegen das Transparenzgebot, weil der Begriff der „Ausführungsart“ mehrdeutig ist.
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Mietanpassung wegen Corona im Friseurladen
Gestörte Geschäftsgrundlage
GE 4/2023, S. 172 - Die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Betriebsbeschränkungen eines Friseur- und Kosmetikbetriebsgeschäfts führen nicht zu einem Mangel der Mietsache, doch kommt im Fall von behördlichen Betriebsbeschränkungen grundsätzlich ein Anspruch des Mieters auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn die Folgen den Mieter so erheblich belasten, dass ein Festhalten an der vereinbarten Miete für ihn zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt. Zur Beurteilung ist eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Situation des Mieters erforderlich.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 6/23 - 9./10. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 6/23 - 9./10. Kalenderwoche
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Keine Kündigungssperre wegen Marktanspannung
Widerspruch gegen Eigenbedarf
GE 3/2023, S. 122 - Für die Annahme einer nicht zu rechtfertigenden Härte nach § 574 BGB sind die Interessen von Mieter und Vermieter gegeneinander abzuwägen; dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen (BGH GE 2021, 493). Das AG Schöneberg hielt nachgewiesene intensive Bemühungen um Ersatzwohnraum nicht für ausreichend.
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