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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Haus & Grund Berlin
Delegiertenversammlung
GE 12/06, Seite 736 - Wer vielleicht eine eher turbulente Delegiertenversammlung von Haus & Grund Berlin erwartet hatte, sah sich getäuscht. Alles lief bei der diesjährigen Hauptversammlung des Dachverbandes der privaten Eigentümer wie am Schnürchen. Oder sagen wir: fast alles.
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Spreizung des Wohnungsmarktes sichtbar
Studie der Deutschen Bank erkennt Trendwechsel am Immobilienmarkt
GE 12/06, Seite 740 - Einerseits werden Einfamilienhäuser nach wie vor stark nachgefragt. Andererseits hat die attraktive innerstädtische Eigentumswohnung seit 2003 kontinuierlich in der Käufergunst zugelegt. Diese Entwicklung wird den Immobilienmarkt im laufenden Jahr 2006 bestimmen. Gleichzeitig sind Immobilienkäufer besonders stark für das Thema Hausnebenkosten sensibilisiert. Durchdachte Energiespar-Konzepte bei der Immobilienentwicklung haben sich zu einem kaufentscheidenden Verkaufsargument entwickelt.
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Minderausstattung
Nachtrag zum Berliner Mietspiegel: Abschlag für Baualtersklasse 1956-64
GE 12/06, Seite 742 - Eine auf Drängen von zwei Wohnungsunternehmen durchgeführte Zusatzerhebung hat ergeben, daß der Berliner Mietspiegel 2005 eine weitere Differenzierung erfährt: Wohnungen mit sogenannter Minderausstattung (mit Sammelheizung oder Bad und Innen-WC) der Baualtersklasse 1956 bis 1964 werden nun doch im Mietspiegel ausgewiesen, und zwar mit einem Abschlag von 0,59 gegenüber ansonsten vergleichbaren Wohnungen mit Vollausstattung (SH, B, IWC). Bislang waren nur minderausgestattete Altbauwohnungen und die Neubau-Jahrgänge 1950 bis 1955 mit einem Abschlag gesondert ausgewiesen worden.
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Entwässerung
Wem gehören die Rohre?
GE 12/06, Seite 746 - Frage: Kennen Sie die Haltung der Berliner Wasserbetriebe (BWB), wonach die Entwässerungsrohre nicht nur bis zum Übergabepunkt/-schacht oder allenfalls bis zur Grundstücksgrenze, sondern gar bis hin zum Hauptkanal in der Straße im Eigentum der Grundstücksbesitzer stehen, so daß diese für Schäden an diesen Abflußrohren bis hin zum Hauptkanal zuständig wären?
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Wasserzähler
Kann man Kosten umlegen?
GE 12/06, Seite 747 - Frage: Unsere Frage betrifft den Wasserzähler für Brauch- und Sprengwasser. Nach unserer Auffassung müßten Einbau (Kosten ca. 1.500 ) und Kauf der funkgesteuerten Zählgeräte (ca. 1.800 ) als Modernisierung umlegbar sein. Im alternativen Fall einer Gerätemiete müßten sich die Mietkosten als Betriebskosten umlegen lassen (ca. 500 im Jahr), ebenso wie die Erstellung der Abrechnung, Kosten ebenfalls ca. 500 im Jahr. Ist es u. U. in Berlin so, daß Miete und Abrechnungskosten nicht umlegbar seien, da der Preis hierfür zu hoch ist?
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Heizölpreise
in Berlin
GE 13/06 - 24./25. Kalenderwoche
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KG: Kunde muß klares Änderungsverlangen stellen
So reduziert man die Zahl der Müllgefäße und die Termine für die Abfuhr
GE 12/06, Seite 748 - Die BSR darf zwar Anzahl und Größe aufzustellender Abfallentsorgungsgefäße und den Entsorgungsturnus festsetzen. Die Bedarfsfestsetzung für den Kunden unterliegt jedoch der Billigkeitskontrolle.
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Bleibt geheim: Kalkulation der Entgelte von BSR und BWB
Informationsrecht durch Behörde vereitelt
GE 12/06, Seite 751 - Nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz hat jedermann ein umfassendes Informationsrecht hinsichtlich der Akten öffentlicher Stellen. Die Rechtsprechung legt das allerdings einschränkend aus. So besteht kein Einsichtsrecht in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters (VG Berlin 2 A 178/04, Urt. v. 10.5.2005); auch Akten über eine Dienstaufsichtsbeschwerde können nicht eingesehen werden (VG Berlin NVwZ-RR 2002, 810). Die neuen Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin zur Frage der Einsicht in die Tarifkalkulationen von BSR und BWB eröffnen der Behörde weitere Ausweichmöglichkeiten.
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Elektrosmog
Kein Anspruch des Mieters auf Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunkanlage
GE 12/06, Seite 752 - Der VIII. Senat des BGH bestätigt die Entscheidung aus 2004: Hinsichtlich Ansprüchen wegen des Betriebs von Mobilfunksendeanlagen kommt es allein auf die Einhaltung der Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung an. Sind diese Grenzwerte eingehalten, sind subjektive Befürchtungen oder Ängste von Mietern oder Nachbarn unerheblich.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 12/06 - 22./23. Kalenderwoche
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