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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Vermieter müssen höllisch aufpassen
Verjährung von Ersatzansprüchen: Schon vor Mietende und schon vor Entstehen des Anspruchs
GE 19/06, Seite 1196 - Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten, wenn nicht im Mietvertrag eine längere Frist in zulässiger Weise vereinbart wurde (§ 548 Abs. 1 BGB). Das Tückische: Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Dieser Zeitpunkt kann auch vor Ende des Mietverhältnisses liegen. Und das Kuriose: Die Verjährung gilt auch für Ansprüche wie etwa Schönheitsreparaturen, die zum Verjährungsbeginn (Rückgabe der Mietsache) noch gar nicht entstanden sind, sondern siehe Schönheitsreparaturen erst zum Mietvertragsende entstehen. Dies haben das OLG Düsseldorf und auch erneut der BGH entschieden.
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Erst nach Einsichtnahme
Einwendungen gegen Betriebskosten
GE 19/06, Seite 1202 - Einwendungen des Mieters gegen eine Betriebskostennachforderung sind nur dann erheblich, wenn er sie nach Einsicht in die Rechnungsunterlagen konkretisiert. Er kann ausnahmsweise auch Fotokopien der Rechnungsbelege verlangen. Allein aus einer Kostensteigerung können Bedenken gegen die materielle Berechtigung des Kostenansatzes nicht hergeleitet werden. Hausmeisterkosten für eine aus mehreren Gebäuden bestehende Liegenschaft können kraft vertraglicher Vereinbarung auch auf ein nicht von ihm betreutes Objekt umgelegt werden.
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Name verschwiegen - Gibts Provision oder nicht?
Nach mehr als einem Jahr zwischen Nachweis und Vertragsabschluß trifft den Makler die volle Beweislast
GE 19/06, Seite 1207 - Rechtlich umstritten und oftmals auch in der Sache problematisch sind die Fälle, in denen ein Nachweismakler Provisionsansprüche geltend macht, ohne den Namen des potentiellen Vertragspartners jemals genannt zu haben. Der BGH vertritt die Auffassung, daß es darauf im Einzelfall gar nicht ankomme. Entscheidend sei vielmehr die Frage, ob das Handeln des Maklers überhaupt kausal für den Abschluß des Hauptvertrages geworden sei.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 19/06 - 37./38. Kalenderwoche
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Regine Paschkes (VRi'inLG) unjuristische Betrachtungen
Über das Rauchen
GE 18/06, Seite 1113 - Wie aus zuverlässiger (EU-) Quelle verlautet, soll die Tabakwerbung demnächst gänzlich untersagt werden, Zigarettenautomaten sterben aus, der Marlboro-Cowboy und Rudi Carrell sind schon tot, und in Restaurants stehen Raucher bald (buchstäblich) vor der Tür. Kurzum: Die gesellschaftliche Ächtung des Rauchens ist Realität.
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Der Grundeigentum-Verlag gratuliert
Unternehmer Dietmar Otremba wurde 70
GE 18/06, Seite 1120 - Wenn er sich als etwas verstanden hat, dann vor allem als eines: Als "Entrepreneur", als Unternehmer, der den Begriff immer und unter allen Umstände wörtlich nahm.
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Berlin Wahl 2006
Berlin wählt Matroschka
GE 18/06, Seite 1126 - Berlin hat gewählt. Halb Berlin jedenfalls. 42 % der Wahlberechtigten gingen erst gar nicht hin. Das zeigt, wie groß die Unzufriedenheit der Berliner mit jenen ist, die in den kommenden fünf Jahren die Landespolitik bestimmen sollen.
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Bundesstraßen
Straßenbaubeiträge kommen über Nacht
GE 18/06, Seite 1131 - Man glaubt es kaum: Ohne daß Grundstückseigentümer die Chance haben, davon Kenntnis zu nehmen und damit auch dagegen gerichtlich vorzugehen , werden in Berlin Abschnitte von Bundesstraßen als Ortsdurchfahrten festgesetzt mit der Folge, daß bei deren Instandsetzung und Erneuerung von den Anliegern Straßenbaubeiträge verlangt werden können.
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Mietereinbauten
Welche Mietspiegelkategorie
GE 18/06, Seite 1132 - Frage: Ich bezog meine Wohnung in einem 1936 erbauten Haus 1994. Damals war die Wohnung mit Ofenheizung ausgestattet, im Bad gab es kein Waschbecken, an den Wänden war Ölpaneel und der Fußboden war aus Terrazzo, die Küche war im Arbeitsbereich nicht gefliest.
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BGH sagt nicht wirklich etwas zum "Exzessivrauchen"
Raucherurteil: Mieter dürfen paffen
GE 18/06, Seite 1135 - Mangels anderweitiger Vereinbarung darf ein Mieter in der gemieteten Wohnung rauchen. Das gilt selbst dann, wenn dadurch Nikotinablagerungen entstehen, allerdings nur insoweit, als diese Ablagerungen durch übliche Schönheitsreparaturen beseitigt werden können.
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