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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien
Merkel und Gabriel wollen auf Kosten der Deutschen die Welt retten
GE 21/2007, 1404 - Bis zum Jahre 2020 soll Deutschland seinen CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 40 % reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien am Verbrauch von heute 12 auf 20 % steigern. Zu diesem Zweck plant die Bundesregierung, die Energieverbraucher – insbesondere die Grundstückseigentümer – mit beispiellosen Zwangsmaßnahmen zu überziehen.
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Nach dem Energieausweis kommt jetzt der Müllpaß
Nachweis mit Zukunft für Wohnungsunternehmen mit optimierter Entsorgungsstruktur
GE 21/2007, 1406 - Man kennt ihn aus dem Energiebereich, den Energieausweis im Rahmen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Energieausweis, ab 1. Januar 2008 für alle vermieteten Wohngebäude und beim Verkauf Pflicht, zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf und gibt zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften. Damit soll längerfristig eine möglichst optimale Energiebilanz bei Wohnobjekten gewährleistet werden. Vergleichbares soll es jetzt auch für die Müllentsorgung geben.
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"Schönheitsreparaturen" – oder was Mieter darunter verstehen
Wolken an Badezimmerdecke, Terracotta-Wischtechnik und maisgelber Anstrich als Sachbeschädigung
GE 21/2007, 1409 - Während der Dauer des Mietverhältnisses darf der Mieter nach seinem Geschmack renovieren. Bei der Rückgabe der Wohnung gelten allerdings strengere Anforderungen.
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Mieterhöhung nach einer Modernisierung
Mängel der Ankündigung schaden nur unwesentlich
GE 21/2007, 1417 - Der Vermieter kann die Miete wegen durchgeführter Modernisierung auch dann erhöhen, wenn er die Maßnahmen weniger als drei Monate vorher angekündigt und der Mieter der Maßnahme widersprochen hat, so der BGH.
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Nach den Auseinandersetzungen in der Potsdamer Straße
Wohnungsprostitution und Bordelle – Wo sind sie baurechtlich zulässig, wo nicht?
GE 21/2007, 1422 - Prostitution wirft für Bauaufsichtsbehörden, Vermieter, Mieter und Wohnungseigentümer verwaltungs- und zivilrechtliche Probleme auf 1). Derzeit geht der Streit um die Errichtung eines Großbordells im Bezirk Tempelhof-Schöneberg durch die Medien. Im folgenden soll dargestellt werden, wie die jüngere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung damit unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten umgeht.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 21/07 - 42./43. Kalenderwoche
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Gevatter Tod
Regine Paschkes (VRi'inLG) Unjuristische Betrachtungen
GE 20/2007, Seite 1329 - Den Lauf seines Lebens kann der Mieter im Rahmen des § 535 BGB gestalten: Er darf in seiner Wohnung fernsehen, fluchen (gedämpft), feiern (OLG Düsseldorf WuM 1990, 116), Flöte oder Klavier spielen (BGH NJW 1998, 3713), in mäßiger Lautstärke mit der Ehefrau streiten (AG Düsseldorf NJW 1992, 384) und – bis zur Grenze des Exzesses – sogar rauchen (BGH GE 2006, 1158)!
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Streit um Steuerprüfungen eskaliert
Thilo Sarazin: Vom Knechter zum Geknechteten
GE 20/2007, Seite 1336 - Wer austeilt, muß auch einstecken können, weiß der Volksmund. Manche unserer Volksvertreter wissen das nicht. Nachschulungsbedarf haben insbesondere die Abgeordneten Ralf Hillenberg (SPD), Rainer-Michael Lehmann (FDP) und der frühere Abgeordnete Ulrich Brinsa (CDU).
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Deutscher Mieterbund macht das Rennen
GE 20/2007, Seite 1337 - Der Deutsche Mieterbund ist (derzeit) der bekannteste Immobilienverband Deutschlands. 92,4 % der Deutschen sagen: Den kenne ich.
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Haus & Grund gewinnt nach 7 Jahren: BSR werden "gläsern"
Anspruch auf Einsicht in die Kalkulationsunterlagen
GE 20/2007, Seite 1340 - Haus & Grund Berlin hat vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein rund sieben Jahre dauerndes Verfahren gegen das Land Berlin um Akteneinsicht in die Tarifgenehmigungsunterlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gewonnen. Revision wurde nicht zugelassen. Die Kosten des Verfahrens müssen das Land Berlin und die BSR je zur Hälfte tragen. Im Verlaufe des Prozeßverfahrens war Haus & Grund Berlin aber bereits Teileinsicht gewährt worden, die dazu führte, daß die Stadtreinigungsbetriebe ihren Kunden bereits rund 250 Millionen Euro zurückzahlen mußten – teils direkt, teils durch Verrechnung mit den laufenden Tarifentgelten. Damit hat ein spektakuläres Verfahren sein vorläufiges Ende gefunden. Die Entscheidungsbegründung liegt noch nicht vor. Ob das Land Berlin gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegt, ist offen.
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