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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Tageweise Überlassung an Berlin-Touristen
Die gewerbliche Vermietung von Wohnungseigentum ist unzulässig
GE 14/2007, Seite 946 - Eine Wohnnutzung ist durch das auf Dauer angelegte Bewohnen durch denselben Nutzer geprägt, der an seiner baulichen und sozialen Umgebung ein Mindestmaß an Interesse aufbringt und seine Haushaltsführung mehr oder weniger selbst gestaltet. Die Vermietung von Wohnungseigentum an einen ständig wechselnden Personenkreis geht über eine Wohnnutzung hinaus.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 14/07 - 27./28. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 14/07 - 27./28. Kalenderwoche
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Geldvernichtung
GE 13/2007, Seite 857 - Daß die Kameralistik in unseren Tagen nicht gerade zu wirtschaftlichem Umgang mit den Ressourcen des Landes anhält, weiß jeder, der mit diesem im 18. Jahrhundert entwickelten und von den preußischen Königen eingeführten System der Verwendung und Kontrolle öffentlicher Gelder je zu tun hatte.
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"Kleine Sünden bestraft der Herr sofort ..."
GE 13/2007, Seite 864 - Die Verkehrssicherungspflicht gehört zu den Grundpflichten eines jeden Eigentümers. Grundstücksnutzer wiederum haben die Verpflichtung, sich gefährdungsangepaßt zu verhalten. Das mußte Brandenburgs Finanzminister Rainer Speer (SPD) kürzlich erfahren.
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Cerberus: Gehe zurück auf Los!
GE 13/2007, Seite 864 - Wohnimmobilien in Deutschland sind ein gefährliches Pflaster, wenn man sich nicht auskennt. Das bekommen ausländische Investoren – wie an dieser Stelle vorausgesagt – langsam zu spüren.
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Das Familienunternehmen aus dem "Zementhaus" feiert
55 Jahre Hausverwaltungs- und Maklerfirma Walter Loll
GE 13/2007, Seite 866 - Ihr 55jähriges Bestehen feierte die kleine, aber feine Berliner Hausverwaltungs- und Maklerfirma Walter Loll oHG.
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Energieausweis
Was brauchen wir?
GE 13/2007, Seite 871 - Fragen & Antworten Sie fragen - Wir antworten!
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Kammergericht kippt endlich eigene Rechtsprechung
Privatstraßen: Eigentümer nicht zur Zahlung von Reinigungsentgelten verpflichtet
GE 13/2007, Seite 872 - Eigentümer oder sonstige Berechtigte von Grundstücken, die an eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs, nicht aber an eine öffentliche Straße angrenzen, gelten nicht als Hinterlieger im Sinne der Definition des Berliner Straßenreinigungsgesetzes und sind deshalb auch nicht verpflichtet, Straßenreinigungsentgelte zu entrichten. Dies entschied das Berliner Kammergericht und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung. Allerdings hat das Kammergericht Revision zugelassen, obwohl die Rechtsfragen Landesrecht betreffen, das nicht revisibel ist.
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Addierter Betrag reicht bei Sozialwohnungen nicht
Jede Betriebskostenart muß im Mietvertrag betragsmäßig aufgeführt werden
GE 13/2007, Seite 875 - Für die Umlage von Betriebskosten auf preisgebundenen Wohnraum (Sozialwohnungen) ist die Angabe eines einheitlichen Vorauszahlungsbetrags nicht ausreichend. Nach § 20 Abs. 1 der Neubaumietenverordnung sind Betriebskosten dem Mieter bei Überlassung der Wohnung "nach Art und Höhe" bekanntzugeben. Nicht immer wird das gemacht. Dann ist die Vereinbarung über die Abwälzung von Betriebskosten unwirksam – die unwirksame Vereinbarung kann jedoch durch Aufschlüsselung der auf die einzelnen Betriebskostenarten entfallenden Kosten in einer Abrechnung für nachfolgende Abrechnungsperioden geheilt werden. Die Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlungen für eine sog. verbundene Anlage i. S. d. § 9 HeizKV brauchen nicht aufgeschlüsselt zu werden. Vorbehaltlose Zahlungen des Mieters auf eine Betriebskostenabrechnung sind nicht als Schuldbestätigung zu werten.
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